ehemaliger Beamter - PKV oder GKV???
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ehemaliger Beamter - PKV oder GKV???
Hallo ihr Lieben,
angenommen ein Beamter zu 100% vollversichert über seinen Dienstherrn wird entlassen (ja, auch das gibt es, wenn man bei einer dementsprechend bekloppten Behörde arbeitet!).
Nach dem Tag der Entlassung hat er dann somit keine Krankenkasse mehr.
Nun stellt sich Frage: Muß er sich nach seiner Entlassung GKV oder PKV versichern?
Die GKV sagt PKV, die PKV sagt GKV, daher nun die Frage an die hier anwesenden Experten.
Liebe Grüße!
angenommen ein Beamter zu 100% vollversichert über seinen Dienstherrn wird entlassen (ja, auch das gibt es, wenn man bei einer dementsprechend bekloppten Behörde arbeitet!).
Nach dem Tag der Entlassung hat er dann somit keine Krankenkasse mehr.
Nun stellt sich Frage: Muß er sich nach seiner Entlassung GKV oder PKV versichern?
Die GKV sagt PKV, die PKV sagt GKV, daher nun die Frage an die hier anwesenden Experten.
Liebe Grüße!
gibt es einen Ehepartner, welcher gesetzlich versichert ist.
Hat der Ex-Beamte nach der Entlassung Einnahmen evt. Abfindung,
Falls ja , wie heißt diese Einnahme (zb. Miete)
und in welcher Höhe.
Wie alt ist der Ex-Beamte (für die Profis; ich weiß, dass es für eine mögliche FAMI keine Bedeutung hat,aber manche Kollegen wollen ja schonmal den § 6 3a SGB V mit dem § 10 SGB V verknüpfen.
Und noch eine Frage, wovon lebt der Ex-Beamte denn jetzt.
Hat der Ex-Beamte nach der Entlassung Einnahmen evt. Abfindung,
Falls ja , wie heißt diese Einnahme (zb. Miete)
und in welcher Höhe.
Wie alt ist der Ex-Beamte (für die Profis; ich weiß, dass es für eine mögliche FAMI keine Bedeutung hat,aber manche Kollegen wollen ja schonmal den § 6 3a SGB V mit dem § 10 SGB V verknüpfen.
Und noch eine Frage, wovon lebt der Ex-Beamte denn jetzt.
Re: ehemaliger Beamter - PKV oder GKV???
Gaby100 hat geschrieben:Hallo ihr Lieben,
angenommen ein Beamter zu 100% vollversichert über seinen Dienstherrn wird entlassen (ja, auch das gibt es, wenn man bei einer dementsprechend bekloppten Behörde arbeitet!).
Nach dem Tag der Entlassung hat er dann somit keine Krankenkasse mehr.
Nun stellt sich Frage: Muß er sich nach seiner Entlassung GKV oder PKV versichern?
Die GKV sagt PKV, die PKV sagt GKV, daher nun die Frage an die hier anwesenden Experten.
Liebe Grüße!
Hallo,
wenn er erst Anfang der 30 ist - wie lange war er denn Beamter und bei welcher Kasse war vor seinem "Beamtentum" versichert ?
Gruss
Czauderna
Okay, kleine Anwartschaft.
Wenn Du jetzt aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, kommst Du leider nicht so ohne weiteres in die gesetzliche Versicherung (GKV).
Du bist zwar - vor dem Beamtentum - zuletzt gesetzlich versichert gewesen, sodass dem Grunde nach die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V als zuletzt gesetzlich Versicherte zum Tragen kommen müsste. Diese greift jedoch nicht, da Du eine Anwartschaftsversicherung bei der priv. Kv. abgeschlossen hast und somit ein Anspruch auf eine priv. Vollversicherung hast.
Wenn Du jetzt nahtlos SGB II-Leistungen (Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis/gleicher Tag SGB II-Antrag) kommst Du über den ALG II-Bezug auch nicht mehr in die GKV. Du müsstes dann auch in die PKV.
Stellst Du den Antrag bspw. 14 Tage später (nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis) hast Du eine kleine Chance wieder in die GKV zu kommen. Vermutlich musst Du Widerspruch oder ne Klage einreichen. Ich nenne diese Fälle, die sog. Schlupflochfälle.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837
Wobei eine Gewähr kann Dir hier dafür keiner übernehmen. Aber viele Fälle haben schon so funktioniert!
Guckst Du hier; er hat am gleichen Tag den Antrag gestellt:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3184
Du bist zwar nicht selbständig im Sinne von § 5 Abs. 5 SGB V gewesen, aber Du gehörst ggf. 1 Tag vor dem ALG II-Leistungsbezug zu dem versicherungsfreien Personenkreis im Sinne von § 6 Abs. 1 SGB V.
Hoffentlich war das jetzt nicht alles zu hoch?
Wenn Du jetzt aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, kommst Du leider nicht so ohne weiteres in die gesetzliche Versicherung (GKV).
Du bist zwar - vor dem Beamtentum - zuletzt gesetzlich versichert gewesen, sodass dem Grunde nach die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V als zuletzt gesetzlich Versicherte zum Tragen kommen müsste. Diese greift jedoch nicht, da Du eine Anwartschaftsversicherung bei der priv. Kv. abgeschlossen hast und somit ein Anspruch auf eine priv. Vollversicherung hast.
Wenn Du jetzt nahtlos SGB II-Leistungen (Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis/gleicher Tag SGB II-Antrag) kommst Du über den ALG II-Bezug auch nicht mehr in die GKV. Du müsstes dann auch in die PKV.
Stellst Du den Antrag bspw. 14 Tage später (nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis) hast Du eine kleine Chance wieder in die GKV zu kommen. Vermutlich musst Du Widerspruch oder ne Klage einreichen. Ich nenne diese Fälle, die sog. Schlupflochfälle.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837
Wobei eine Gewähr kann Dir hier dafür keiner übernehmen. Aber viele Fälle haben schon so funktioniert!
Guckst Du hier; er hat am gleichen Tag den Antrag gestellt:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3184
Du bist zwar nicht selbständig im Sinne von § 5 Abs. 5 SGB V gewesen, aber Du gehörst ggf. 1 Tag vor dem ALG II-Leistungsbezug zu dem versicherungsfreien Personenkreis im Sinne von § 6 Abs. 1 SGB V.
Hoffentlich war das jetzt nicht alles zu hoch?
Erstmal danke für die vielen Infos!!! Gerade die genannten Threads sind für mich sehr informativ.
Ich werde nach meiner Entlassung ohnehin nicht sofort ALG II beantragen können, da ich noch Ersparnisse habe. Ich werde von diesen Ersparnissen ca. ein halbes Jahr leben, bis ich ALG II beantragen muß. In dieser Zeit bin ich quasi Selbstversorger, auch in Bezug auf die Krankenkasse.
Wenn ich das richtig verstanden habe, zähle ich ja nur während der Beamtenzeit zu den versicherungsfreien Personen. Nach dem Tag der Entlassung bin ich ja kein Beamter mehr, zähle also nicht mehr zu dem versicherungsfreien Personenkreis.
Ach ja, die PKV wo die kleine Anwartschaft besteht, hat mir übrigens gesagt, daß nach meiner Entlassung die GKV für mich zuständig ist. Die PKV will mich nach der Entlassung offenbar nicht mehr haben...
Ich werde nach meiner Entlassung ohnehin nicht sofort ALG II beantragen können, da ich noch Ersparnisse habe. Ich werde von diesen Ersparnissen ca. ein halbes Jahr leben, bis ich ALG II beantragen muß. In dieser Zeit bin ich quasi Selbstversorger, auch in Bezug auf die Krankenkasse.
Wenn ich das richtig verstanden habe, zähle ich ja nur während der Beamtenzeit zu den versicherungsfreien Personen. Nach dem Tag der Entlassung bin ich ja kein Beamter mehr, zähle also nicht mehr zu dem versicherungsfreien Personenkreis.
Ach ja, die PKV wo die kleine Anwartschaft besteht, hat mir übrigens gesagt, daß nach meiner Entlassung die GKV für mich zuständig ist. Die PKV will mich nach der Entlassung offenbar nicht mehr haben...
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Das mit der Anwartschaft verstehe ich nicht. Eine Umwandlung einer Krankenvollversicherung in ein Ruhen (Anwartschaft geht m.E. nur bis zum Zeitpunkt bis zur ersten KV-Voll) geht doch nur, wenn eine neue Versicherung nachgewiesen werden kann.
Wann wurde das Ruhen abgeschlossen und wie sind Sie seither versichert.
Zu Ihrer Frage, Sie sind solange versicherungsfrei, bis Sie versicherungspflichtig werden. Das ist derzeit scheinbar nicht der Fall. Aufgrund der Versicherungsfreiheit wäre auch ein Ruhen/Anwartschaft eigentlich hinfällig.
Wann wurde das Ruhen abgeschlossen und wie sind Sie seither versichert.
Zu Ihrer Frage, Sie sind solange versicherungsfrei, bis Sie versicherungspflichtig werden. Das ist derzeit scheinbar nicht der Fall. Aufgrund der Versicherungsfreiheit wäre auch ein Ruhen/Anwartschaft eigentlich hinfällig.
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Gaby100 hat geschrieben:Seitdem bin ich über meinen Dienstherrn krankenvollversichert.
Gaby100 hat geschrieben: Nach der Schule dann Eintritt in das Beamtenverhältnis und so Wechsel in die neue Krankenkasse.
Hatten Sie im Bamtenverhältnis evtl. freie Heilfürsorge?
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 17.08.2010, 10:27, insgesamt 1-mal geändert.
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