Vom Beamten auf Zeit zum Angestellen: Wechsel PKV => GKV

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Matze80
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Vom Beamten auf Zeit zum Angestellen: Wechsel PKV => GKV

Beitragvon Matze80 » 24.08.2010, 15:41

Hallo zusammen,

ich bin z.Z. Angestellter im Öffentlichen Dienst und bei der TK pflichtversichert. Mir wurde nun eine auf max. 3 Jahre befristete Stelle als Beamter auf Zeit (Bayern) angeboten.

In diesem Zusammenhang bin ich nun etwas unschlüssig in Hinblick auf die Krankenversicherung. Der freiwillige Verbleib in der GKV als Beamter auf Zeit ist finanziell eigentlich uninteressant. (Oder ist jemandem von Euch evtl. eine Möglichkeit bekannt, die Beihilfe so mit der freiwilligen Versicherung in der GKV zu kombinieren, dass es sich finanziell rentiert?)

Ein Wechsel in die PKV wäre zwar momentan recht lukrativ, birgt aber ein nicht unerhebliches Risiko für die Zeit nach dem Beamtenverhältnis, da die Beihilfe dann ja wegfällt.

Insbesondere bin ich mir über die Konsequenzen des folgenden Szenarios momentan noch im Unklaren:
1.) Ich trete in das Beamtenverhältnis auf Zeit ein (monatl. Bruttogehalt 3515 €) und versichere mich während dieser Zeit privat, um die Beihilfe zu nutzen.
2.) Nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis (nach max. 3 Jahren) nehme ich eine Tätigkeit als Angestellter in der freien Wirtschaft auf. Das Einkommen liegt dann über der Versicherungspflichtgrenze.

Nun meine Frage:
Könnte ich nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis von der privaten wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückwechseln, wenn mein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt?

Insbesondere wäre auch interessant, wie der Sachverhalt ist, wenn Rösler tatsächlich die 3-Jahres-Frist kippen sollte und wieder die Rechtslage von vor 2007 (Ein-Jahres-Frist) gilt.

Allgemeine Tipps und Hinweise zum Thema Krankenversicherung bei Beamten auf Zeit sind ebenfalls willkommen.

Besten Dank für Eure Antworten!

Gruß,
Matze

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Beitragvon Czauderna » 24.08.2010, 16:34

Hallo,
zur Rechtslage ab dem 01.01.2011 kann man bisher noch nichts Konkretes sagen - es ist denkbar dass bei Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze zu Beginn der Beschäftigung von Anfang an keine Krankenversicherungspflicht eintritt, es kann aber auch so kommen dass nur die drei Jahre auf ein Jahr verkürzt werden, so dass ggf. für das erste gesamte bzw. Teiljahr Krankenversicherungspflicht besteht und erst dann der Wechsel in die PKV vollzogen werden kann.
Wie gesaft - das steht noch nicht fest.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon DKV-Service-Center » 24.08.2010, 20:19

wie mein Vorredner schon sagte alles Stand Heute :-)
3 Jahre Beihilfe und PKV
danach angestellten Job egal ob 500 oder 5000
Euro, wieder Versicherungspflichtig.
Gru?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 24.08.2010, 22:37

Nun denn, ich versuche mal etwas Licht ins dunkele zu bringen.

Es gibt jetzt einen Gesetzentwurf, wonach die 3-Jahresrfrist wieder gekippt werden soll.


Es soll dann nur noch eine Jahresfrist gelten.

Aber mal sehen, wie hier demnächst drüber parlamentiert wird.

http://www.gesundheitspolitik.net/06_recht/gesetze/gesundheitsreform/Gesundheitsreform-2010/Diskussionsentwurf-GKV-Finanzierungs-G.pdf

Ach ja, wenn Du schon als Beamter über der JAEG (derzeit 4.162,50 Euro) verdienen würdest, dann könntest Du dauerhaft anschließend in der priv. Kv. verbleiben. Vorausgesetzt, dass das Gehalt als Angestellter auch schon in der vorausschauenden Betrachtungsweise oberhalb von 4.162,50 Euro liegt.

Aber es sieht wohl derzeit so aus, dass die Beamtenbezüge unterhalb von 4.162,50 Euro liegen, so dass Du dann erst einmal wieder in der GKV landest.

Gretchenfrage ist dann natürlich, wie lange. Dies hängt von unseren Volksvertretern ab.

Matze80
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Beitragvon Matze80 » 25.08.2010, 11:12

Hallo zusammen,

erst mal vielen Dank für die ausführlichen Antworten!

@ Rossi:
Das pdf-Dokument war ja schon mal recht interessant. Dort steht u.a. zu lesen, dass folgende Änderung für §6 SGB V geplant ist: „Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“
Verstehe ich das richtig, dass das hieße, ich wäre nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf jeden Fall wieder in der GKV pflichtversichert, sofern ich als Beamter unter der Versicherungspflichtgrenze verdiene? (Vorausgesetzt natürlich, das wird so beschlossen.)

Dank und Gruß,
Matze80


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