GKV nimmt mich nach Auslandaufenthalt nicht mehr auf

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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gagamel
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GKV nimmt mich nach Auslandaufenthalt nicht mehr auf

Beitragvon gagamel » 02.06.2007, 14:09

Hallo,

kurz zum Sachverhalt:

Ich bin 27 Jahre alt, männlich und war noch nie nennenswert krank.
Ich war 2 Jahre im Ausland und vorher in der gesetzlichen Familienversicherung versichert. Vor knapp 2 Jahren fiel ich aus dieser raus, da ich mein Studium abgebrochen habe. Im Ausland war ich teilweise auslandskrankenversichert. Seit meiner Rückkehr im Januar nach Deutschland bin ich selbständig tätig und möchte mich eigentlich gerne wieder (gesetzlich) versichern. Nun zum Problem: Meine GKV (in der ich familienversichert war), will mich nicht mehr aufnehmen, da ich ja eine Zeit lang nicht versichert war. Die Frage ist, ob das richtig ist, da ich im Kopf habe, dass die letzte Versicherung (und ich war von Kind an bei dieser Krankenkasse) einen wieder aufnehmen muss.
Mein Berater sagte mir laipdar, dass dies nicht so ist und ich mich doch privat versichern sollte....

Als Alternative würde ich mich auch in einer PKV versichern. Gibt es auch Tarife in die ich ohne Wartezeit und ohne komplette medizinische Durchleuchtung komme? Für Tipps bin ich sehr dankbar!

Vielen Dank für Antworten, denn irgendwie blicke ich in diesem Krankenkassen-Dschungel nicht ganz durch.

Gruss

fwilke
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Beitragvon fwilke » 02.06.2007, 20:52

Hallo gagamel,

es ist doch immer wieder köstlich, wie manche Berater reagieren.
Irgendwann zum Jahresanfang (habe den Termin verdrängt!) wurde das GKV-WSG beschlossen. Unter anderem regelt dies nicht nur die Möglichkeit, zu seiner letzten GKV zurückzukehren. Vielmehr ist dort die PFLICHT zur Versicherung festgeschrieben.

Die GKV ist verpflichtet sie rückwirkend(!) zum 01.04. gegen rückwirkende Beitragszahlung aufzunehmen!

Grundsätzlich steht Ihnen natürlich der Weg in die PKV ebenfalls offen. Ohne Vorversicherung wird es ohne Wartezeiten schwierig. Haben sie gesundheitliche Probleme, oder warum scheuen Sie die medizinische Durchleuchtung? Übrigens auch wenn es nur schriftliche Fragen im Antrag gibt, sin diese vollständig und richtig zu beantworten.

Frank Wilke

Rossi
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Beitragvon Rossi » 02.06.2007, 22:15

Tja, zunächst mal ne Frage, wie bist Du derzeit versichert?

Seit Januar bist Du wieder in Deutschland und selbständig.

Wenn Du derzeit privat versichert bist, dann hast Du einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, der nicht zu dieser Versicherungspflicht führt.

Bis Du hingegen derzeit überhaupt nicht versichert, dann würde ich die Anzeige zur Pflichtversicherung bei Deiner letzten GKV einreichen. Die müssen dann wohl etwas formeller reagieren, denn schliesslich ist es eine Pflichtversicherung!!!

fwilke
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Beitragvon fwilke » 03.06.2007, 00:51

rossi hat geschrieben:Wenn Du derzeit privat versichert bist, dann hast Du einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, der nicht zu dieser Versicherungspflicht führt.

*klugscheissermodus an*
Gewagte These - weißt Du welchen Selbstbehalt seine PKV (die er nicht hat) hat?
*klugscheissermodus aus*

Frank Wilke

gagamel
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Beitragvon gagamel » 03.06.2007, 12:08

Also erstmal danke für die Antworten, ich hatte mir schon gedacht, dass die GKV mich wieder aufnehmen muss. Lustigerweise hat mir der zuständige Berater von der Barmer gesagt, dass er meinen Fall extra mit dem Teamleiter abgesprochen hätte und eine Aufnahme nach Rücksprache nich möglich sei... Wie gesagt, im Moment bin ich nicht versichert. Soweit ich weiss, will zumindest die Barmer ca 290 eu im Monat für die GKV. Da ich ja noch nicht lange diese Tätigkeit auf selbständiger Grundlage durchführe, habe ich bei der Barmer damals ca. 1500 eu verdienst im Monat angegeben, da ich das im Moment ja noch nicht wirklich so gut abschätzen kann. Da sind ca. 300 Eu ne Menge. Hat mich der Berater etwa auch beim monatliche Beitrag übers Ohr gehauen? Die Frage ist ob es hier auch preiswerter geht, bzw ob es in meinem Fall noch andere Möglichkeiten gibt.

Zur Untersuchung im Falle einer PKV habe ich im Grunde nichts, da ich kerngesund bin, aber vielleicht bin ich ein bisschen paranoid was meine Daten und erst recht meine Gesundheitsdaten angeht, in diesem Fall bin ich nur, falls es gar nicht anders geht scharf darauf mich dieser zu unterziehen.

Nochmals danke für die Tipps.

Gruss

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Beitragvon Rossi » 03.06.2007, 14:11

Wenn Du nähere Info´s über die Versicherungsfplicht der sog. Nichtversicherten haben möchtest, dann solltest Du nachfolgendes Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen etwas näher unter die Lupe nehmen.

So wie es aussieht, gibt es zunächst einen Mindestsatz für die sog. beitragspflichtige Einnahme. Diese beträgt ca. 817 und ein paar kaputte Euronen. Diese beitragspflichtige Einnahme ist mit dem Beitragssatz der jeweiligen KV zu multiplizieren. Hier liegt man in der Regel bei ca. 130,00 Euronen im Monat.

Hast Du hingegen eine höheres Einkommen, dann ist dieses Einkommen auch Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Beitrages. D. h. 1.500,00 Euronen mal Beitragssatz.

http://www.vdak.de/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versicherungspflichtohne/gr_versicherte_nach_5_abs_1_nr13_sgb_v.pdf

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Beitragvon fwilke » 03.06.2007, 15:14

rossi, du hast echt interessante Quellen. Meine sagt folgendes:

#############################
Für die Berechnung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bei freiwillig versicherten Selbständigen ein Mindesteinkommen zu Grunde gelegt. Bis zum 1. April 2007 lag dieses Mindesteinkommen bei 1.837,50 Euro. Jetzt gelten unter bestimmten Voraussetzungen (Anmerkung: Bedürftigkeit!)niedrigere Mindesteinnahmen von nur noch 1.225 Euro. Diese Bemessungsgrundlagen gelten einheitlich für alle Krankenkassen. Das kommt den freiwillig versicherten Selbständigen zu Gute, deren Einkommen unter Berücksichtigung ihres Vermögens, sowie des Einkommens und Vermögens von Personen, die mit dem Selbständigen in Bedarfsgemeinschaft leben, unterhalb der bisherigen Grenze von 1837,50 Euro liegt.
Für Selbständige, die freiwillig in der GKV versichert sind gilt seit 1. April 2007 ein Mindestbeitrag von monatlich rund 170 Euro (statt vorher 250 Euro), wenn Bedürftigkeit vorliegt
#############################
Ende der Angabe
Die Quelle ist übrigens das BMG selbst! Ich trau dem mal so ganz blind etwas mehr zu als dem VDAK.

Viele Grüße
Frank Wilke

P.S.: Ich lös die Klugscheisserfrage mal auf - wenn ein PKV-Tarif einen Selbstbehalt >5.000€ p.a. vorsieht, genügt dieser NICHT der Versicherungspflicht!

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Beitragvon Rossi » 03.06.2007, 17:45

Ähm, ich glaube man muss hier ein wenig unterscheiden.

Wir war das noch; Äpfel sind nicht gleich Birnen.

Klar im Bereich der freiwilligen Krankenversicherung gibt es für die Selbständigen einen Mindesttarif.

Aber wir sind hier nicht im Bereich der freiwilligen, sondern im Bereich der Pflichtversicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.

Na klar, beide Personengruppe müssen den Beitrag selber zahlen, dennoch kommen die Versicherungsverhältnisse unterschiedlich zustande und es gibt unterschiedliche beitragspflichtige Einnahmen.

Das hat mit unterschiedlichen Quellen nicht viel zu tun. Oder stehe ich da jetzt uffn Schlauch?!?!

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Beitragvon fwilke » 03.06.2007, 18:53

So langsam weiß ich worauf du hinaus willst *groschen fällt centweise!*

Bin aber vom KAffeenachmittag und dem ganzen Butterkuchen dermaßen paralysiert, dass ich nicht gescheit darauf antworten kann.

Aber ich glaube auch, wir sind nur nicht einer Meinung, weil wir von unterschiedlichen Sachen reden.

Frank Wilke

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Beitragvon Rossi » 03.06.2007, 20:14

Jooh hat wohl den Anschein, dass wir von unterschiedlichen Sachen reden.

Wie es aussieht ist gagamel derzeit nicht versichert.

Es war zuletzt in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.

Damit fällt er unter den Personenkreis der Pflichtversicherten ab dem 01.04.2007 (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V). Da kann gagmel machen was er will, er ist pflichtversichert.

Auch wenn er jetzt bspw. nicht mehr bei der Krankenkasse hinterherhakt, irgendwann kommt das Problem eh. D. h. wenn er bspw. 1 Jahr später noch einmal Kontakt mit der GKV aufnimmt und diese Versicherung anzeigt, dann wird festgestellt, dass er rückwirkend seit dem 01.04.2007 pflichtversichert ist. Da ist nichts dran zu rütteln. In der Konsequenz natürlich sogar auch mit der rückwirkenden Beitragszahlung. Ob er Leistungen in Anspruch genommen hat, oder nicht, dürfte völlig Latte sein.

Die Spitzenverbände der Krankenkasse packen sogar noch einen drauf. In dieser Konstellation wollen sie auch noch Säumniszuschläge haben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 03.06.2007, 20:31

Schönen Sontag Abend :-))
nette Diskussion ,

" bin ich selbständig tätig "

ist für mich die Kernaussage, Versicherungspflicht schön und gut ,
Einstufung erfolgt aber auf Basis der Selbstständigkeit.
Gruß

fwilke
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Beitragvon fwilke » 03.06.2007, 23:32

Stimmt - bitte nich Versicherungspflicht mit Pflicht zur Versicherung verwechseln!

Frank Wilke

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Beitragvon Rossi » 04.06.2007, 10:02

Für die Einstufung des zu zahlenden Beitrages muss es ja letztendlich eine Rechtsgrundlage geben.

Für den Bereich der freiwillig Versicherten hat der Gesetzgeber die Bestimmungen des § 240 SGB V geschaffen. Hier wird auch eine Unterscheidung zwischen den hauptberuflich Selbständigen und den sonstigen Versicherten vorgenommen. Der hauptberuflich Selbständige hat eine höhere Mindestgrenze.

Tja für den Bereich der Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 wollte der Gesetzgeber auch eine Grundlage für die Einstufung des Beitrages schaffen. Diese sollte neu in § 227 SGB V geschaffen werden.

Es sollte hier heissen:

Für die nach § 5 Abs. 1 nr. 13 Versicherungspflichtigen gilt § 240 SGB V entsprechend.

Hiernach wäre alles in Butter. Der hauptberuflich Selbständige und gleichzeitig Versicherungspflichtiger (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V) müsste dann den höheren Beitrag zahlen.

Aber wenn man sich mal die Internetseite des Ministeriums anssieht, dann ist der § 227 SGB V wohl noch nicht beschlossen worden.

Guckst Du hier: http://db03.bmgs.de/gesetze/sgb05xinhalt.htm

Tja, kann natürlich sein, dass die Herrschaften beim Ministerium den Überblick verloren haben.

gagamel
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Beitragvon gagamel » 05.06.2007, 15:31

Das entwickelt sich ja zu einer echt interessanten Diskussion. Wenn meine alte Kasse mich jetzt aufnehmen würde, müsste ich alle Beiträge seit April nachzahlen? was wäre denn, wenn ich erst vor einer Woche aus dem Ausland gekommen wäre?

Gruss

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.06.2007, 17:01

Jooh, so dürfte es sein. Wenn die Kasse Dich aufnimmt, dann Beiträge ab dem 01.04.2007.

Ansonsten klar, wenn Du letzte Woche aus dem Ausland gekommen bist, dann erst ab diesem Zeitpunkt.

Ziel dieser Geschichte ist halt Personen, die keinen Versicherungsschutz haben, in die gesetztliche Krankenversicherung einzubeziehen, mehr nicht!!

Auszug aus dem Gesetzentwurf: (Drucksache 16/3100)

Die Zahl dieser Menschen, die ohne Absicherung im Krankheitsfall sind, hat in den letzten Jahren spürbar zugenommenn. .... In einem modernen Sozialstaat ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass eine grössere Zahl von Menschen ohne Absicherung im Krankheitsfall ist. ....


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