Hallo,
ich brauche zu folgendem Szenario eure Hilfe:
Es soll ein Antrag auf PKV ausgefüllt werden. Die Antragstellerin hatte vor 10 Jahren eine OP, bei der ein Eierstock entfernt wurde. Diese OP hat keinerlei Einfluss auf die Gegenwart (außer, dass eben der Eierstock fehlt), alles ist in Ordnung, die Antragstellerin gesund.
Im Antrag gibt es eine Frage, bei der man erwägen könnte diese OP anzugeben: Es wird nach Krankheiten, Unfallfolgen, körperlichen oder geistigen Schäden oder Anomalien gefragt. Die Beispiele die angeführt werden sind alle anderer Natur (Herzfehler, Stoffwechselstörungen, Nervenkrankheiten, etc.). Muss die Antragstellerin die OP an dieser Stelle angeben oder nicht?
Danke schonmal.
PKV - Angabe einer OP von vor 10 Jahren - ja/nein?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Philchen hat geschrieben:Die Frage die ich mir stelle: Warum wissen Sie das nicht und vermitteln PKV ?
Ich denke cawero ist ein Endkunde:
viewtopic.php?t=3185&highlight=
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nix da entschuldigen da fährt jemand zweigleisig und ist zu geizig für wissen zu bezahlen.
denn es heißt:
Verfasst am: 05.08.2010, 19:15 Titel: Als beihilfeberechtigter Beamter gesetzlich versichern?
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ein Beamter mit nur einem Eierstock
dann geht es weiter
2. Aufgrund von Vorerkrankungen würde die PKV Risikozuschläge verlangen bzw. bestimmte Behandlungen ausschließen, was ich nicht möchte.
hie eine Sie vollkommen Gesund und auf der anderen Seite ein Beamter welcher Ausschlüsse bekommt.
Neeeeeeeeee wir werden wieder mal Missbraucht
ich fühle mich so schmutzig
denn es heißt:
Verfasst am: 05.08.2010, 19:15 Titel: Als beihilfeberechtigter Beamter gesetzlich versichern?
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ein Beamter mit nur einem Eierstock

dann geht es weiter
2. Aufgrund von Vorerkrankungen würde die PKV Risikozuschläge verlangen bzw. bestimmte Behandlungen ausschließen, was ich nicht möchte.
hie eine Sie vollkommen Gesund und auf der anderen Seite ein Beamter welcher Ausschlüsse bekommt.
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Es ist alles gar nicht so schlimm, wie ihr denkt.
Ich bin eine Frau (habe in dem anderen Artikel auf die weibliche Form von Beamter verzichtet, da es ja auch nichts zur Sache tut).
Es ist auch nach wie vor richtig: Ich bin vollkommen gesund. (Da ändert auch ein fehlender Eierstock nichts dran.
Bei Antragstellung habe ich dem Versicherungsmensch das mit dem Eierstock auch angegeben und er hat kurz drüber nachgedacht und danntrotzdem "nein" angekreuzt. ICh habe dann den Versicherungsschein erhalten und da stand auch nochmal eine Belehrung dabei (mündliche Aussagen müssen schriftlich festgehalten werden...). Und jetzt bin ich unsicher, ob ich das noch nachreichen soll. Einen besonders guten Eindruck macht das sicherlich nicht. Daher bin ich unentschlossen...
Ich bin eine Frau (habe in dem anderen Artikel auf die weibliche Form von Beamter verzichtet, da es ja auch nichts zur Sache tut).
Es ist auch nach wie vor richtig: Ich bin vollkommen gesund. (Da ändert auch ein fehlender Eierstock nichts dran.
Bei Antragstellung habe ich dem Versicherungsmensch das mit dem Eierstock auch angegeben und er hat kurz drüber nachgedacht und danntrotzdem "nein" angekreuzt. ICh habe dann den Versicherungsschein erhalten und da stand auch nochmal eine Belehrung dabei (mündliche Aussagen müssen schriftlich festgehalten werden...). Und jetzt bin ich unsicher, ob ich das noch nachreichen soll. Einen besonders guten Eindruck macht das sicherlich nicht. Daher bin ich unentschlossen...
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Herr Grosse,
Sie sind unter zwei anderen User-Namen bereits gesperrt worden, weil Sie fachlich ziemlichen Nonsens verbreitet haben und nur Werbung für sich betreiben wollten.
Auch hier ist Ihre Antwort falsch: Der Antragsteller muss alle Angaben, nach denen der Versichere in Textform fragt, vollständig und wahrheitsgemäß machen.
Ich kenne keine Antrag in dem steht:
Aber in den meisten wird nach "Anomalien" oder Ähnlichem gefragt. Da gibt es keine zeitliche Beschränkung. Bei OPs ist der Abfragezeitraum häufig 10 Jahre.
Wer als Antragsteller Ihren Rat befolgt, kann schwer auf die Nase fallen. Die Foren wimmeln von solchen Fällen.
Vor Ihnen muss man Interessenten warnen!
Sie sind unter zwei anderen User-Namen bereits gesperrt worden, weil Sie fachlich ziemlichen Nonsens verbreitet haben und nur Werbung für sich betreiben wollten.
Auch hier ist Ihre Antwort falsch: Der Antragsteller muss alle Angaben, nach denen der Versichere in Textform fragt, vollständig und wahrheitsgemäß machen.
Ich kenne keine Antrag in dem steht:
Die PKV will wissen ob Sie wieder gesundet sind und es zu Folgen oder Wiedererkrankungen gekommen ist.
Aber in den meisten wird nach "Anomalien" oder Ähnlichem gefragt. Da gibt es keine zeitliche Beschränkung. Bei OPs ist der Abfragezeitraum häufig 10 Jahre.
Wer als Antragsteller Ihren Rat befolgt, kann schwer auf die Nase fallen. Die Foren wimmeln von solchen Fällen.
Vor Ihnen muss man Interessenten warnen!
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