Zurück zur GKV

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Carlos1234
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Beitragvon Carlos1234 » 06.09.2010, 12:22

Hallo,

ich bin Angestellter und seit 12 Jahren in der PKV.
Nun möchte ich zurück in die GKV.
Eine Möglichkeit ist es unter die Pflichtversicherungsgrenze zu fallen.
Wie läuft das ganue ab ?
Meine Vorstellung wäre es, mit dem Arbeitgeber einen Teilzeitjob für 1 Jahr zu vereinbaren um unter die Grenze zu kommen.
Wie geht es dann weiter in der Praxis ? Wer muss was tun damit ich in die GKV zurückkomme ? Nehme ich dann meine Lohnsteuererklärung und gehe zur GKV lege diese vor und dann ist alles gut ?

Weiter würde mich interessieren, falls ich ein Kind in die Welt setze, und dann 1 Jahr Vaterschaftsurlaub nehme, dann bekomme ich ja maximal 1800 Euro vom Staat, was beduetet dass ich ebenfalls unter die Grenze komme, oder ?

Danke für eure Antworten,

Carlos1234

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Beitragvon Rossi » 15.09.2010, 19:31

Nun denn,

Eine Möglichkeit ist es unter die Pflichtversicherungsgrenze zu fallen.
Wie läuft das ganue ab ?


Jenes muss der Arbeitgeber regeln bzw. entscheiden. Sofern die JAEG in der vorausschauenden Weise unterschritten wird, tritt sofort wieder Versicherungspflicht in der GKV ein. Jenes hat in erster Linie der Arbeitgeber - als meldende Stelle - zu beurteilen. Du kannst aber auch hingehen und Dir eine Mitgliedsbescheinigung von der GKV ausstellen lassen. Lege dort den geänderten Arbeitsvertrag vor und dann sollte es laufen.

Weiter würde mich interessieren, falls ich ein Kind in die Welt setze, und dann 1 Jahr Vaterschaftsurlaub nehme, dann bekomme ich ja maximal 1800 Euro vom Staat, was beduetet dass ich ebenfalls unter die Grenze komme, oder ?



Wenn Du nach der Elternzeit (1 Jahr) wieder die gleiche Kohle verdienst (oberhalb der JAEG) wird dieses Jahr nicht mitgezählt. Du kommst dadurch nicht in die GKV.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.09.2010, 23:34

Hm und wenn ich die IGES Studie lese und die zu erwartende 20 % Prämiensteigerungen 2011 ist die Altersvorsorge futsch, ausserdem darf die GKV jetzt für die PKV die Preisverhandlungen führen, das heißt also teuer für nichts.

Aber man kannja auch das Prinzip der Vollversicherung wechseln und unterhalb der Leistungen der GKV gehen denn wird es billiger , vorläufig.

Carlos1234
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Beitragvon Carlos1234 » 26.09.2010, 10:43

Hallo,

mich würde es genauer interessieren was die folgende Aussage beduetet: "Sofern die JAEG in der vorausschauenden Weise unterschritten wird, tritt sofort wieder Versicherungspflicht in der GKV ein. Jenes hat in erster Linie der Arbeitgeber zu entscheiden....."

Auf welchen Zeitraum ist die "vorausschauende Weise" begrenzt ?
Bedeutet dies, dass - so mein Verständniss - in den nächsten 12 monaten das Gehalte vorausschauen nicht über der JAEG liegen darf ?

Was ist nach 12 monaten, wenn wieder mehr gearbeitet wird, wird dies auch betrachtet ?

Bitte um Aufklärung....

Carlos1234


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