Wer kommt bei Überfall auf?

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froggy
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Wer kommt bei Überfall auf?

Beitragvon froggy » 30.09.2010, 14:58

Hallo,

wenn jemand überfallen wurde, da man ihm das Portmonee klauen wollte, und ihn deswegen erstmal krankenhausreif schlagen musste,

wer kommt dann für den Krankenhausbesuch und die Arztbesuche auf,
wenn die Täter nicht gefasst sind ?

Danke im vorraus!

Frank
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Beitragvon Frank » 30.09.2010, 15:25

Hallo,

das ist die eigene Krankenversicherung.

Gruß
Frank

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Beitragvon ratte1 » 30.09.2010, 23:23

Hallo,

m.W. kommt auch das OEG in Frage.

http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/index.html

MfG
ratte1

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.09.2010, 23:58

Okay, ratte1, nehmen wir an, die Voraussetzungen nach dem OEG könnten vielleicht vorliegen.

Muss dann aber erst einmal die Kasse die Krankheitskosten zahlen und dann anschließend prüfen, ob irgendwelche Ansprüche gegen andere Träger realisierbar sind? Sofern hier Ansprüche bestehen, sind diese von der Kasse zu realisieren.

Oder wird hier in der Praxis stumpf abgelehnt und die Kunden werden von Pontius nach Pilatus gejagt?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 01.10.2010, 14:59

Rossi hat geschrieben:Okay, ratte1, nehmen wir an, die Voraussetzungen nach dem OEG könnten vielleicht vorliegen.

Muss dann aber erst einmal die Kasse die Krankheitskosten zahlen und dann anschließend prüfen, ob irgendwelche Ansprüche gegen andere Träger realisierbar sind? Sofern hier Ansprüche bestehen, sind diese von der Kasse zu realisieren.

Oder wird hier in der Praxis stumpf abgelehnt und die Kunden werden von Pontius nach Pilatus gejagt?


Hallo Rossi,
nein, es wird nichts abgelehnt - wir versuchen aber den Geschädigten, also das Opfer dazu zubringen einen Antrag nach dem OEG zu stellen bei dem wir behilflich sind - z.B. auch bei der Kontaktierung z.B. vom "Weissen Ring" usw. usw. - zwingen tun wir allerdings niemanden dazu.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 01.10.2010, 19:31

Hallo Rossi,
Rossi hat geschrieben:nehmen wir an, die Voraussetzungen nach dem OEG könnten vielleicht vorliegen.

Muss dann aber erst einmal die Kasse die Krankheitskosten zahlen und dann anschließend prüfen, ob irgendwelche Ansprüche gegen andere Träger realisierbar sind?
Genau richtig.

Rossi hat geschrieben:Oder wird hier in der Praxis stumpf abgelehnt und die Kunden werden von Pontius nach Pilatus gejagt?
Nee, das nun wirklich nicht!

Es gehört doch zu den Aufklärungspflichten des SGB 1 (und natürlich auch zum Service), den Versicherten auf weitergehende Ansprüche - die das OEG ja beinhaltet - hinzuweisen.

In der Praxis kenne ich es auch genauso so, wie es G. Czauderna beschreibt.

MfG
ratte1


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