3,5facher Satz wg. erhötem Zeitaufwand

Leistungen, Kostenübernahme, Tarife, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 15.10.2010, 09:14

Hallo Kunibert,
ich finde es sehr gut wenn ein Patient seine Rechnung überprüft.
Ihre Gedankengänge sind völlig i.O.
Die Versicherung würde den 3,5 Fachen Faktor bezahlen (wenn versichert) da wie vorgeschrieben eine Begründung erfolgt.
ich würde im Vorfeld mit dem Behandler sprechen und der Rechnung wiedersprechen.
Gruß

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 15.10.2010, 14:04

Hi K
Rechnung einfach bei der Versicherung einreichen,
sollte etwas nicht Gesetzeskonform sein wird diese das mitteilen. Ein Vorteil wäre wenn die Rechnung bis dahin nicht bezahlt wäre :-)

In einem Anderen Forum schrieb ich dieses:
In dieser Gebührenordnung heißt es das ein Arzt den 1 Fachen Satz bis den 2,3 Fachen Satz der Gebührenordnung berechnen darf. Den 1 Fachen Satz habe ich aber noch nicht gesehen :-).
Und dann sagt die Gebührenordnung das bei Erschwerungen der Behandlung auch der 3,5 Fache Satz abgerechnet werden kann, dieses muss dann aber Begründet werden. Bei mir sah das dann so aus
ein Zahn ziehen x 3,5 Fachen Satz (Begründung) erhöhter Zeitaufwand. Habe ich bereits erwähnt das zwischen, auf den Behandlungsstuhl setzen und wieder aufstehen 3 Minuten vergangen sind :-)

Jut, jetzt hat aber der Privatpatient die Möglichkeit seine Rechnung zu überprüfen. Als erstes sollte er die Diagnose überprüfen, weil diese wird in der Krankenakte festgehalten und kann später zu Verunsicherung führen
entweder bei einem Tarifwechsel oder zum Beispiel den Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn nicht 100 % sichere Diagnose hat der Arzt die Möglichkeit zu Formulieren ""Verdacht auf ....."""
Dann habe ich die Möglichkeit jede Position auf der Rechnung zu überprüfen nach dem Motto hat der Onkel Doktor auch alles gemacht was auf der Rechnung steht. viele stoßen sich bereits an der ersten Position
einer Rechnung
Nr. 1 Beratung – auch mittels Fernsprecher – ..............80 Punkte bekommt er dafür von einem Kassenpatienten
was so ein Punkt wert ist stellt sich erst Monate später herraus. Von der PKV Bekommt er den Grundwert von
4,66€ jetzt kommt der Steigerungsfaktor, er darf jetzt diese Summe mit 1 Multiplizieren, er darf aber auch diese Summe mit 2,3 Multiplizieren. Ich würde es mal 2,3 nehmen :-) ist mehr :-)
Das kann ich alles selbst kontrollieren, anders ist die Kontrolle ob eine Abrechnung in Kombination mit anderen Ziffern der Gebührenordnung überhaupt rechtmäßig ist, dass macht meine Krankenversicherung und kürzt dann natürlich dem entsprechend meine Rechnung zu dumm nur wenn ich dann bereits bezahlt habe. Habe ich noch nicht bezahlt erhalte ich die nötige Unterstüzung meine Versicherung (so ist es zu mindestens bei der DKV bei meinen Kunden)

Beinhaltet die Rechnung eine Position welche fälschlicherweise ausversehen auf die Rechnung gekommen ist brauch ich nur die Verrechnungsstelle bzw. den Behandler darüber informieren, dieser berichtigt dann die Rechnung.
Gruß
Rüdiger Maaß
Service-Center Rüdiger Maaß

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 15.10.2010, 19:48

Ja, der Zahnarzt hat den 3,5 Fachen Satz erhalten.
Hat aber auch einen Patienten weniger.
Mit meinem Neuen Zahnarzt habe ich im Vorfeld geklärt das er nur den 2,3 Fachen Satz bekommt.
Was soll ich sagen , es klappt :-)


Zurück zu „Krankenvollversicherung“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste