Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Mein Partner ( GKV versichert, da Verdienst unterhalb der BBG )und ich ( privat versichert, da Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze ) wollen heiraten. Jetzt stellen sich uns aber noch folgende Fragen und wir hoffen, das uns hier einer helfen kann.
1.) Was passiert wenn mein Partner als GKV Versicherter arbeitslos wird und keinen Verdienst hatt, muss ich für Ihn den Beitrag bezahlen? Muss mein Partner sich dann auch privat versichern ? Gibt es hier nochmals unterschiede zwischen Arbeitslosengeld I und ALG II.
2.) Sollte ich arbeitslos werden, komme ich dann automatisch wieder in die GKV, da ichauch noch nicht über 55 bin
3.) Würde sich etwas ändernan euren Antworten zu 1 und 2, wenn wir nicht verheiratet sind und nur eine Eheähnlichgemeinschaft haben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
SandraR
Was wird aus der GKV bei Arbeitslosigkeit, Frau aber in PKV
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Re: Was wird aus der GKV bei Arbeitslosigkeit, Frau aber in
Hallo SandraR,
Dir wird geholfen
da du alle infoe gegeben hast die man benötigt.
Zu 1, Bei Arbeitslos passiert gar nix da er über das Amt versichert wird
ALG " für Partner sieht ganz schlecht aus
das bekommt er dann nicht
da du zuviel verdienst. Das schlimmste was dir passieren kann dein Partner mutiert nach der Hochzeit ( Männer sind Schweine ) und ist zu faul zum arbeiten und wird Hausmann dann muss er nicht du
entweder seine jetzige ununterbrochene mindestens 12 Monate währende Pflichtversicherung umwandeln in den sogenannten Hausfrauentarif Kosten zwische 230-280 je nach Kasse hier wird die Hälfte deines Eikommens zu grunde gelegt.
zu 2.) Ja
zu 3 nö im Ernstfall seid Ihr dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und er bekommt auch kein ALG 2
Gruß
Dir wird geholfen

Zu 1, Bei Arbeitslos passiert gar nix da er über das Amt versichert wird
ALG " für Partner sieht ganz schlecht aus

da du zuviel verdienst. Das schlimmste was dir passieren kann dein Partner mutiert nach der Hochzeit ( Männer sind Schweine ) und ist zu faul zum arbeiten und wird Hausmann dann muss er nicht du

zu 2.) Ja
zu 3 nö im Ernstfall seid Ihr dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und er bekommt auch kein ALG 2
Gruß
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