Beihilfefrage u.a. bzgl. Augenuntersuchung Bitte hilfe!!!!!!

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blume110
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Beihilfefrage u.a. bzgl. Augenuntersuchung Bitte hilfe!!!!!!

Beitragvon blume110 » 14.06.2007, 19:04

Sehr geehrte Forenleser...

ich befinde mich zur Zeit in der Ausbildung zum Beamtenanwärter und bin daher Beihilfeversichert.
Leider hat mich meine Krankenversicherung damals um 50% hochgestuft, weil ich mal bei einem Neurologen wegen Schlafproblemen in Behandlung gewesen bin, die ohne Befund beendet wurde.
Ich wollte damals eigentlich nur mal durchchecken, ob alles in Ordnung ist, da ich öfters nachts aufwache und schlecht einschlafe. Diagnose: innerliche Nervosität...

Jetzt war ich neuerdings beim Augenarzt, da ich mal gemerkt zu meinen habe, das das eine Auge etwas heller sieht als das andere, könnte aber halt auch nur ne optische Täuschung gewesen sein.
Der Augenarzt war wirklich nett und hat alles druchgechekt.
Daraufhin hat er mir entgegnet, es ist alles in Ordnung, er kann keine Mängel an meinen Augen feststellen. (Hat u.a. auch Augeninnendruck etc. gemessen...)

So weit so gut. Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ich habe jetzt die Rechnung bekommen und da steht jetzt drauf: Diagnosen: Heterophorie, Astigmatismus und Glaukomverdacht.
Da ich ja hoffe nach meiner Ausbildung von den 50% Zusatzkosten herunterzukommen, frage ich mich jetzt, ob die Diagnose schlecht für mich ausgelegt werden wird und ob ich nochmal mit dem Arzt reden soll?
Oder ob so etwas ganz normal ist, wenn das mit auf der Rechnung steht?

Da ich momentan wirklich nicht weiß, was ich machen soll, wäre ich über eine Antwort echt super mega dolle dankbar!!!

MFG
Blumi

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Re: Beihilfefrage u.a. bzgl. Augenuntersuchung Bitte hilfe!!

Beitragvon DKV-Service-Center » 14.06.2007, 19:51

Hallo blume110 ,
Ich freu mich das entlich jemand seine Rechnungen liest und sich Gedanken darüber macht. Ja so eine Rechnung kann Ihnen schaden.
Erstens wenn Sie Ihren Krankenversicherungsschutz verbessern möchten, Zweitens wenn Sie eine andere Versicherung beantragen
in welcher Gesundheitsfragen gestellt werden.
Für Ihren bestehenden Schutz hat es keine Auswirkungen ,


[quote]Ich habe jetzt die Rechnung bekommen und da steht jetzt drauf: Diagnosen: Heterophorie, Astigmatismus und Glaukomverdacht.[/quote]
Heterophorie:
Winkelfehlsichtigkeit - die Ursache vieler Sehprobleme und Anstrengungsbeschwerden

Dieser nur im beidäugigen Sehen auftretende Anteil der Fehlsichtigkeit wird von einem Muskelungleichgewicht in der Bewegungsmuskulatur des Augenpaares ausgelöst. Beide Augen sind dann nicht genau auf das jeweils fixierte Objekt ausgerichtet. Diese minimale Abweichung der Sehachsen vom angeblickten Objektpunkt ist von „außen“ kaum zu erkennen und hat mit Schielen nichts zu tun! Die Folge daraus ist vielmehr eine Fehlsichtigkeit, die früher Heterophorie oder latentes Schielen und heute meistens Winkelfehlsichtigkeit genannt wird.
Astigmatismus:
Wer sich einen Punkt für ein Komma vormachen lässt, leidet möglicherweise an Astigmatismus. Der Sehfehler verzerrt in das Auge einfallenden Lichtstrahlen derart, dass der Brennpunkt auf der Netzhaut als Linie erscheint oder gar in verschiedene Flecken zerfällt

Nach der Diagnose war jetzt "nur " Astigmatismus und Glaukomverdacht
Durch kurzes Atest vom Augenarzt würde ich mir schriftlich bestätigen lassen das der Verdacht sich nicht erhärtet hat.
Aber die Heterophorie scheint sich ls Diagnose bestätigt zu haben.

Ich bin kein Mediziener und kann die einzellnen Krankheitsbider nicht einorden aber Sie sollten jede Rechnung kontollieren um möglich Diagnosen welche nur als Verdacht gestellt wurden nicht aktenkundig werden zu lassen, wenn dann immer mit dem Vermerk Verdacht hat sich nicht bestätigt.
Gruß

blume110
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Beitragvon blume110 » 15.06.2007, 15:15

Steht denn auf einer Rechnung immer was von Diagnose? Weil das bedeutet doch, dass immer etwas gefunden weden muss...

Was ratet ihr mir, sollte ich versuchen, was auf die Rechnung kommen soll? Wie gesagt, er hat mir selber vorher versichert, dass ich nichts habe und wahrscheinlich ist das nur was da steht, was er untersucht hat...

Frank
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Beitragvon Frank » 15.06.2007, 15:38

das blöde ist, dass wenn ein versicherer bei einer erneuten risikoprüfung den arzt anschreibt, oftmals die arzhelferin stumpf die ganze krankenakte abschreibt und der arzt nur noch seinen wilhelm druntersetzt. es kommt also nicht nur darauf an, was auf der rechnung steht.


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