Selbständigkeit/Krankengeld

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Elisa1954
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Selbständigkeit/Krankengeld

Beitragvon Elisa1954 » 25.10.2010, 11:20

Hallo Forumsgemeinde,

ich bin durch googeln auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen.

Ich bin seit Anfang dieses Jahres mit einem Kleinunternehmen selbständig und werde mit eimem Gründungszuschuss unterstützt.

Ich bin bei meiner alten gesetzlichen Krankenkasse geblieben und habe mich freiwillig weiterversichert mit gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ab der 7. WE ohne Wahltarif.

Nun bin ich leider erkrankt und die Krankenkasse hat mir die Unterlagen zu Zahlung von KG zugeschickt.
Meine Frage nun ich habe erst in den letzten 3 Monaten Umsatz gemacht.
Wie wird da der Anspruch auf Krankengeld berechnet ? Nur von diesen 3 Monaten ?
Indem Schreiben von der Krankenkasse wird nur nach einem Monatseinkommen gefragt ?

Dann eine weitere Frage mein Krankenkassenbeitrag wurde ersteinmal nach meinem Gründungszuschuss berechent ohne die 300,- EUR Zusatzzahlungen für KV etc. ist dies korrekt, dass später auch diese 300,- EUR nicht zum Einkommen gezählt werden, also sprich wenn ich den Steuerbescheid abgebe und es dann zu einer evtl. Nachzahlung kommt ?

Dankeschön für Eure Auskünfte.
LG Elisa

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.10.2010, 16:55

Hallo Elisa 1954,
bevor wir uns Gedanken machen :-) eine Nachfrage. Sie erhalten für 9 Monate Gründungszuschuss? Sie haben obwohl ü50 wenn ich 1954 richtig interpretiere geboren 1954 eine Tagegeldversicherung welche kein Wahltarif ist!
Zu Guterletzt die Frage bei welcherKasse sind Sie versichert und wie hoch ist der Beitrag?
Gruß

Elisa1954
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Beitragvon Elisa1954 » 26.10.2010, 14:31

Hallo,

ja ich erhalte für 9 Monate Gründungszuschuss und nein ich bin nicht 1954 geboren, ist dies meiner Mama. Meine Mama kann sich wenn es ihr Paßwort ist alles besser merken :D .
Ich habe keine Tagegeldversicherung sondern nur den gesetzlichen KV-Schutz gewählt. Ich bin bei der BKK-Pfalz und bezahle 215,00 EUR.

LG Elisa

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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.10.2010, 17:50

aha die Mamma muss wieder herhalten :-)

schade die 215 Euro Beitrag helfen mir erst einmal nicht weiter. Im Regelfall haben die Existensgründer kein Anspruch auf Tagegeld, da ja der Zuschuss weitergezahlt wird.
am Besten mit der BKK kurzschließen
Gruß


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