Krankenversicherung und Riester in der Elternzeit
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Krankenversicherung und Riester in der Elternzeit
Schönen guten Morgen, ich hoffe, dass ich hier Antworten auf meine vielen Fragen bekommen kann.
Vor 6 Wochen bin ich Mutter geworden und war bis dato freiwillig verischert in der GKV. Nun nutze ich die Elternzeit und beziehe Elterngeld.
Noch bin ich nicht verheiratet, habe das aber sicher vor in der nächsten Zeit. Mein Freund ist privat versichert.
Soweit zu den Fakten - nun zu den Fragen:
Welche Beiträge kommen auf mich jetzt in der KV zu? Ist mein kind beitragsfrei mitversichert oder kann ich mein Kind auch privat versichern (wegen besserer Leistungen). Könnte mein Freund evtl. das Kind in der privaten KV mit aufnehmen und bekommt er dann den AG-Zuschuss? Noch sind wir ja, wie oben erwähnt, nicht verheiratet.
Wie schaut das Gannze aus, wenn ich heirate?
Nun noch etwas. Ich habe vor, eine Riesterrente abzuschließen. Was ist da zu beachten. Zählt für die volle Förderung mein Vorjahreseinkommen. Welche Beiträge müßte ich in der Elternzeit bezahlen (immer volle Förderung vorausgesetzt).
Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe und freue mich auf kompetente Antworten.
Vor 6 Wochen bin ich Mutter geworden und war bis dato freiwillig verischert in der GKV. Nun nutze ich die Elternzeit und beziehe Elterngeld.
Noch bin ich nicht verheiratet, habe das aber sicher vor in der nächsten Zeit. Mein Freund ist privat versichert.
Soweit zu den Fakten - nun zu den Fragen:
Welche Beiträge kommen auf mich jetzt in der KV zu? Ist mein kind beitragsfrei mitversichert oder kann ich mein Kind auch privat versichern (wegen besserer Leistungen). Könnte mein Freund evtl. das Kind in der privaten KV mit aufnehmen und bekommt er dann den AG-Zuschuss? Noch sind wir ja, wie oben erwähnt, nicht verheiratet.
Wie schaut das Gannze aus, wenn ich heirate?
Nun noch etwas. Ich habe vor, eine Riesterrente abzuschließen. Was ist da zu beachten. Zählt für die volle Förderung mein Vorjahreseinkommen. Welche Beiträge müßte ich in der Elternzeit bezahlen (immer volle Förderung vorausgesetzt).
Ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe und freue mich auf kompetente Antworten.
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Stellt sich jetzt erstmal die Frage wie du denn versichert warst als Selbständige oder höherverdiende Angestellte?
Also da du nicht verheiratet bist, kann dein Kind mit in deine Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.
Grundsätzlich kann dein Kind mit in die PKV, stellt sich nur die Frage ob da denn nicht auch ein Nachweis der Vaterschaft geführt werden muss.AG -Zuschuss fürs Kind , wozu solches gibt es nicht, eigentlich.
Wenn du heiratest muss denn geprüft werde was du willst und wie denn deine Elternzeit und das Elterngeld aussieht, sollte das Kind bei dir in der Familienversicherung sein, wird das Entgelt deines EX Freundes geprüft, ggf gibt es denn keine kostenlose Mitversicherung bei dir mehr.
Wegen der Riesterrente, bitte an die zuständige Bank oder Versicherungsunternehmen wenden, da ist eine fachkompente Beratung eher möglich, bzw auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Bzw die Zeitschrift Finanztest hat da gibt es in den Heften 11 / 12 10 einige gute Artikel zu.
Also da du nicht verheiratet bist, kann dein Kind mit in deine Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden.
Grundsätzlich kann dein Kind mit in die PKV, stellt sich nur die Frage ob da denn nicht auch ein Nachweis der Vaterschaft geführt werden muss.AG -Zuschuss fürs Kind , wozu solches gibt es nicht, eigentlich.
Wenn du heiratest muss denn geprüft werde was du willst und wie denn deine Elternzeit und das Elterngeld aussieht, sollte das Kind bei dir in der Familienversicherung sein, wird das Entgelt deines EX Freundes geprüft, ggf gibt es denn keine kostenlose Mitversicherung bei dir mehr.
Wegen der Riesterrente, bitte an die zuständige Bank oder Versicherungsunternehmen wenden, da ist eine fachkompente Beratung eher möglich, bzw auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Bzw die Zeitschrift Finanztest hat da gibt es in den Heften 11 / 12 10 einige gute Artikel zu.
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Nun denn vergil, ich glaube dort liegt Du nicht richtig.
Nur bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs. 1 SGB V) ist die Mitgliedschaft während der Elternzeit bzw. Elterngeldbezuges kostenfrei.
JungeMuddi war nicht versicherungspflichtig, sondern freiwillig versichert.
Hier ist dann der Beitrag für die freiw. Kv. weiterzuzahlen. Sofern die Posterin heiratet, könnte der Schuss sogar nach hinten losgehen. Denn hier wird für die Beitragsbemessung die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich Freibetrag für das Kind) berücksichtigt.
Heiratet JungeMuddi nicht, dann kann auch nicht das Einkommen des eheähnlichen Parnters nicht angerechnet werden. Dann dürfte sie vermutlich zum Mindestbeitrag eingestuft werden.
Vielleich verwechselst Du dort etwas. Im Bereich des Krankengeldbezuges gibt es für die freiw. Versicherten eine Regelung bzw. Einigung des Spibus, dass dort die Mitgliedschaft während des Krankengeldbezuges beitragsfrei ist. Allerdings wird diese Auslegung vom Bundesversicherungsamt nicht geteilt, dennoch wird es bei den Kassen noch so praktiziert.
Habe ich dort jetzt etwas nicht mitbekommen? Oder hat der Spibu auch während der Elternzeit etwas geändert?
Nur bei Versicherungspflichtigen (§ 5 Abs. 1 SGB V) ist die Mitgliedschaft während der Elternzeit bzw. Elterngeldbezuges kostenfrei.
JungeMuddi war nicht versicherungspflichtig, sondern freiwillig versichert.
Hier ist dann der Beitrag für die freiw. Kv. weiterzuzahlen. Sofern die Posterin heiratet, könnte der Schuss sogar nach hinten losgehen. Denn hier wird für die Beitragsbemessung die Hälfte des Ehegatteneinkommens (abzüglich Freibetrag für das Kind) berücksichtigt.
Heiratet JungeMuddi nicht, dann kann auch nicht das Einkommen des eheähnlichen Parnters nicht angerechnet werden. Dann dürfte sie vermutlich zum Mindestbeitrag eingestuft werden.
Vielleich verwechselst Du dort etwas. Im Bereich des Krankengeldbezuges gibt es für die freiw. Versicherten eine Regelung bzw. Einigung des Spibus, dass dort die Mitgliedschaft während des Krankengeldbezuges beitragsfrei ist. Allerdings wird diese Auslegung vom Bundesversicherungsamt nicht geteilt, dennoch wird es bei den Kassen noch so praktiziert.
Habe ich dort jetzt etwas nicht mitbekommen? Oder hat der Spibu auch während der Elternzeit etwas geändert?
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- Postrank1
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Die Hochzeit kostet natürlich Geld. Allerdings ändert sich dann auch die Steuerklasse bzw. die Progession für den Holden.
Heiratest Du nicht, wirst Du voraussichtlich zum Mindestbeitragssatz eingestuft und das Kind kann kostenlos bei Dir mitversichert werden.
Heiratest Du, dann wird die freiw. Kv. vermutlich teuerer und es kann auch noch sein, dass das Kind aufgrund der Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V auch noch aus Deiner Familienversicherung rausfliegt.
Heiratest Du nicht, wirst Du voraussichtlich zum Mindestbeitragssatz eingestuft und das Kind kann kostenlos bei Dir mitversichert werden.
Heiratest Du, dann wird die freiw. Kv. vermutlich teuerer und es kann auch noch sein, dass das Kind aufgrund der Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V auch noch aus Deiner Familienversicherung rausfliegt.
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- Postrank7
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Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfreien Personen (u. a. Beamte und vergleichbare Personen) werden für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei gestellt, wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung vorliegen würde
Pardon, ganz vergessen das eineFamilienversichrng ja granicht möglich ist, Asche über mein Haupt.
Vergil
Naja das wäre dennnoch der andere Punkt gewesen, von wegen dem Ehegatten und der frewilligen Versicherung
Pardon, ganz vergessen das eineFamilienversichrng ja granicht möglich ist, Asche über mein Haupt.
Vergil
Naja das wäre dennnoch der andere Punkt gewesen, von wegen dem Ehegatten und der frewilligen Versicherung
solange nicht geheiratet wird gilt der Beitrag aus der Mindesbemessungsgrenze von 138,40 EUR.
Bei Heirat, wie bereits beschrieben, wird das Ehegatteneinkommen angerechnet.
Beitrag kann dann bis auf 304,69 EUR ansteigen.
Hat der privat versicherte (dann) Ehemann (unterstelle er ist auch Vater des Kindes) ein Gesamteinkommen von über 49950 EUR jährlich, dann ist ab Zeitpunkt der Eheschließung das Kind nicht mehr in der Familienversicherung.
Kind kostet dann in der GKV 138,40 EUR extra.
oder es wird privat versichert. Kosten je nach Gesellschaft unterschiedlich.
Bei Heirat, wie bereits beschrieben, wird das Ehegatteneinkommen angerechnet.
Beitrag kann dann bis auf 304,69 EUR ansteigen.
Hat der privat versicherte (dann) Ehemann (unterstelle er ist auch Vater des Kindes) ein Gesamteinkommen von über 49950 EUR jährlich, dann ist ab Zeitpunkt der Eheschließung das Kind nicht mehr in der Familienversicherung.
Kind kostet dann in der GKV 138,40 EUR extra.
oder es wird privat versichert. Kosten je nach Gesellschaft unterschiedlich.
Jooh, Heinrich, normalerweise darf so etwas nicht sein.
Leben die Beiden weiter im sog. wilden Buff, kostet die KV für die Holde 138,40 Euro.
Heiraten die Beiden, dann kosten die KV. für die Holde unter Umständen 305,00 Ocken und noch zusäztlich 138,40 Euro fürs gemeinsame Kind. Summa summarum dann ca. 443,00 Ocken.
Ohne Heirat nur 138,00 Ocken.
Dabei ist die Familie sogar im Grundgesetz verankert?
Leben die Beiden weiter im sog. wilden Buff, kostet die KV für die Holde 138,40 Euro.
Heiraten die Beiden, dann kosten die KV. für die Holde unter Umständen 305,00 Ocken und noch zusäztlich 138,40 Euro fürs gemeinsame Kind. Summa summarum dann ca. 443,00 Ocken.
Ohne Heirat nur 138,00 Ocken.
Dabei ist die Familie sogar im Grundgesetz verankert?
Jooh, hier könnte die Heirat nach hinten losgehen.
Was mich aber jetzt ein wenig stutzig macht, ist die von Dir eingestellte Konstellation.
Nehmen wir an, der Holde ist auch GKV versichert. Kommt die Holde dann automatisch in die kostenlose Familienversicherung? Das Elterngeld hat sich ja geändert. Früher waren es max. 300,00 Euro im Monat; dieses Einkommen zählte nicht zum Gesamteinkommen, da es steuerfrei war.
Das heutige Elterngeld ist aber anders konzipiert. Nu lass mich lügen, das Elterngeld kann, je nach Verdiensthöhe bis zu 1.600,00 Euro betragen, vielleicht auch weniger. Das Elterngeld unterliegt nun auch der Steuerpflicht bzw. Progession. Somit sollte es doch wohl zum Gesamteinkommen zählen. Und wenn das Elterngeld oberhalbl von 365,00 Euro im Monat liegt, dann dürfte nix mit der kostenlosen Familienversicherung sein, oder?
Habe ich dort etwas vielleicht nicht mitbekommen? Gibt es dort Ausnahmeregelungen?
Was mich aber jetzt ein wenig stutzig macht, ist die von Dir eingestellte Konstellation.
Nehmen wir an, der Holde ist auch GKV versichert. Kommt die Holde dann automatisch in die kostenlose Familienversicherung? Das Elterngeld hat sich ja geändert. Früher waren es max. 300,00 Euro im Monat; dieses Einkommen zählte nicht zum Gesamteinkommen, da es steuerfrei war.
Das heutige Elterngeld ist aber anders konzipiert. Nu lass mich lügen, das Elterngeld kann, je nach Verdiensthöhe bis zu 1.600,00 Euro betragen, vielleicht auch weniger. Das Elterngeld unterliegt nun auch der Steuerpflicht bzw. Progession. Somit sollte es doch wohl zum Gesamteinkommen zählen. Und wenn das Elterngeld oberhalbl von 365,00 Euro im Monat liegt, dann dürfte nix mit der kostenlosen Familienversicherung sein, oder?
Habe ich dort etwas vielleicht nicht mitbekommen? Gibt es dort Ausnahmeregelungen?
Ja, Elterngeld zählt nicht zum Gesamteinkommen, s. hier: http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf Seite 28.Rossi hat geschrieben: Nehmen wir an, der Holde ist auch GKV versichert. Kommt die Holde dann automatisch in die kostenlose Familienversicherung? Das Elterngeld hat sich ja geändert. Früher waren es max. 300,00 Euro im Monat; dieses Einkommen zählte nicht zum Gesamteinkommen, da es steuerfrei war.
Das heutige Elterngeld ist aber anders konzipiert. Nu lass mich lügen, das Elterngeld kann, je nach Verdiensthöhe bis zu 1.600,00 Euro betragen, vielleicht auch weniger. Das Elterngeld unterliegt nun auch der Steuerpflicht bzw. Progession. Somit sollte es doch wohl zum Gesamteinkommen zählen. Und wenn das Elterngeld oberhalbl von 365,00 Euro im Monat liegt, dann dürfte nix mit der kostenlosen Familienversicherung sein, oder?
Habe ich dort etwas vielleicht nicht mitbekommen? Gibt es dort Ausnahmeregelungen?
MfG
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