Unter welchen Bedingungen über Eltern versichern?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Unter welchen Bedingungen über Eltern versichern?

Beitragvon SoldatenFrau90 » 03.11.2010, 15:33

Hallo,

ich habe gestern irgendwo gelesen, dass man sich bis zum 23. Lebensjahr bei den Eltern versichern kann, auch wenn man bereits verheiratet ist. Stimmt diese Aussage?

Mein Mann ist Zeitsoldat und deshalb über die Heilsorge abgesichert. Ich bin jetzt schwanger und es gibt leider momentan keine PKV, die mich annehmen möchte.

Und der Beitrag von 140€ für die GKV ist mir ehrlich gesagt momentan zu teuer! Wenn es natürlich nicht anders geht, müsste ich darauf zurückgreifen.

Aber wie sieht das nun aus? Könnte ich (20 Jahre) mich bei meinem Vater wieder versichern? Und wie sieht es aus, wenn mein Kind da ist, kann man das auch über die Großeltern versichern oder brauche ich spätestens dann eine eigene Versicherung?

Danke schonmal!

Lg, Meli

Rossi
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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 16:55

Wenn Du selber derzeit kein Einkommen bzw. unterhalb von 365,00 Euro hast, dann kommst Du bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres in die kostenlose Familienversicherung des Vaters. Das Enkelkind kannst Du auch beim Opa kostenlos reinpacken.

Oh weia, warum zahlst Du die 140,00 Euro für die freiw. Kv.? Die hätte man sich sparen können.

Bei welcher Kasse bist Du derzeit freiwillig versichert und bei welcher Kasse ist der Vater versichert?

In den meisten Fällen bekommt man nämlich die Beiträge für die freiw. Kv. nicht erstattet. Aber manchmal geht es doch, wenn man der Kasse einen Beratungsfehler nachweisen kann.

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Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2010, 17:24

Ps. zu rossi.

ggf kann dein Kind denn auch über eines deiner Elternteile in die Familienversichrung aufgenommen werden.

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Beitragvon SoldatenFrau90 » 03.11.2010, 17:24

Danke für die schnelle Antwort!

Ich bin derzeit überhaupt nicht versichert, bzw. noch weiß die TK garnicht, dass die ARGE keine Beiträge mehr zahlt seit einem Monat.
Mit der Aussage, dass mir 140 € momentan zu teuer sind, meinte ich nicht, dass ich bereits freiwillig versichert bin, sondern dass ich es derzeit auch nicht möchte (weil wir das Geld dafür nicht wirklich haben).
Tut mir leid, wenn ich für Verwirrung gesorgt habe.

Ich habe zwischenzeitlich bei der TK angerufen (dort ist auch mein Vater versichert) und man gab mir zwei verschiedene Auskünfte:

1. Ich könnte mich wieder über meinen Vater versichern lassen und das Enkelkind könnte dann auch über meinen Vater versichert werden. (Also die selbe Aussage, du auch du triffst).

2. Da mein Mann bei der Heilfürsorge ist (gleichgestellt mit PKV) müsste ich mich freiwillig versichern lassen. Wäre mein Mann auch noch über seine Eltern versichert, dürfte ich auch über meinen Vater versichert werden.

Ich weiß gerade nicht, was von beiden wohl stimmt, da es genau gegensätzliche Aussagen sind.

Mfg, Meli

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Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2010, 18:12

Meiner Ansicht nach gilt hier die Familienversicherung hat vorrang vor der Freiwilligen Versicherung da du ja denn das Kind deines Vaters bist und die Vorraussetzungen als Familienversicherte erfüllst.
Es könnte denn zu einem Problem werden wenn du Mutter wirst, bzw auch nich,t da du ja keine eigeständige Versicherung hast. Das mit dem Einkommen gilt im Prinzip nur bei einer eigenen Mitgliedschaft deinerseits und wenn das Gesamteinkommen deines Ehegatten sehr hoch sein sollte.

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Beitragvon SoldatenFrau90 » 03.11.2010, 18:15

Dankeschön für die Antwort!

Dann werde ich meinem Vater gleich mal sagen, dass er mich wieder anmelden soll.

Das Einkommen meinem Mannes beträgt übrigens 1.850€ brutto, also nicht wirklich "sehr hoch".

Mfg, Meli

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Beitragvon Vergil09owl » 03.11.2010, 18:16

Nee nicht wirklich

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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 18:32

Upsela, ich bin entzückt!

2. Da mein Mann bei der Heilfürsorge ist (gleichgestellt mit PKV) müsste ich mich freiwillig versichern lassen. Wäre mein Mann auch noch über seine Eltern versichert, dürfte ich auch über meinen Vater versichert werden.


Wenn Du die Auskunft noch einmal von der Kasse erhälst, bzw. es deswegen abgelehnt werden sollte, dann möge die Kasse Dir die Rechtsgrundlage für diese Ablehnung nennen.

Also, mein SGB V gibt so einen Schwachsinn nicht her!

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Beitragvon SoldatenFrau90 » 03.11.2010, 18:41

Rossi hat geschrieben:Upsela, ich bin entzückt!

2. Da mein Mann bei der Heilfürsorge ist (gleichgestellt mit PKV) müsste ich mich freiwillig versichern lassen. Wäre mein Mann auch noch über seine Eltern versichert, dürfte ich auch über meinen Vater versichert werden.


Wenn Du die Auskunft noch einmal von der Kasse erhälst, bzw. es deswegen abgelehnt werden sollte, dann möge die Kasse Dir die Rechtsgrundlage für diese Ablehnung nennen.

Also, mein SGB V gibt so einen Schwachsinn nicht her!


Mir kam das auch sehr eigenartig vor. -nö-
Besonders, weil es davor von der Kollegin noch hieß, dass es gehen würde.

Ich lass den Antrag von meinem Vater mal abschicken und bin gespannt, was dann dabei rauskommt!

Mfg, Meli

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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 18:45

Ich bin nicht gespannt, denn es düfte mehr als glasklar sein. Du solltest kostenlos in die Solidargemeinschaft kommen und das Enkelkind dann auch.

Was mich noch wundert; hat die ARGE denn wirklich für Dich Pflichtbeiträge zur KV/PV gezahlt? Jenes wäre dann nämlich auch nicht richtig gewesen. Im ALG II werden nur dann Beiträge zur KV/PV gezahlt, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist.

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Beitragvon Czauderna » 03.11.2010, 18:53

Rossi hat geschrieben:Ich bin nicht gespannt, denn es düfte mehr als glasklar sein. Du solltest kostenlos in die Solidargemeinschaft kommen und das Enkelkind dann auch.

Was mich noch wundert; hat die ARGE denn wirklich für Dich Pflichtbeiträge zur KV/PV gezahlt? Jenes wäre dann nämlich auch nicht richtig gewesen. Im ALG II werden nur dann Beiträge zur KV/PV gezahlt, wenn eine Familienversicherung nicht möglich ist.


Hallo Rossi,
vielen Dank für diese "Steilvorlage" - ich denke, auch bei der ARGE gibt es Menschen die nicht alles wissen und deshalb falsche Entscheidungen treffen und dies noch nicht einmal mit böser Absicht sondern einfach nur so., also nicht zum Nachteil für den Betroffenen.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 18:59

Jooh Günni, auch bei den ARGEN sitzen selbstverständlich nur Menschen, die den Tee auch nur mit Wasser kochen.

Aber mit dem kleinen und feinen Unterschied, dass dort keine Sofa´s sitzen und die versicherungsrechtiche Beurteilung einfach nur ein Randthema ist, welches sehr oft ein riesiges Schattendasein führt.

Habe gerade noch 2 Prüfberichte von den Kassen uff´n Tisch und muss es wieder geradebiegen. Sind ganz nette Geschichten dabei.

Selbst die Kassenprüfer kochen den Tee auch nur mit Wasser und deren Beanstandungen sind auch nicht immer richtig. Jenes habe ich zumindest bei der letzten Prüfung festgestellt.

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Beitragvon SoldatenFrau90 » 03.11.2010, 19:17

Mein Mann und ich haben ja im Januar/Februar für kurze Zeit gearbeitet gehabt und waren ab dann nicht mehr bei unseren Eltern versichert.

Ab März hat dann die ARGE einfach die Beiträge übernommen. Ich hatte extra noch gefragt, ob wir uns nicht wieder über unsere Eltern versichern sollten, aber das wurde verneint.

Im Prinzip ist es mir ja auch egal, wer meine Beiträge zahlt, solange ich es nicht selbst machen muss! :roll:

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Beitragvon Rossi » 03.11.2010, 19:25

Hm,

Ab März hat dann die ARGE einfach die Beiträge übernommen. Ich hatte extra noch gefragt, ob wir uns nicht wieder über unsere Eltern versichern sollten, aber das wurde verneint.



Dat iss natürlich ein Hammer. Jenes sollte aber jeder SB im ALG II wissen, dass eine Familienversicherung den absoluten Vorrang vor der Pflichtversicherung hat. Der SB war wohl nicht lange im Geschäft!


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