Hallo,
wir ( mein Mann und ich ) waren arbeitslos. Ich bin pflichtversichert bei der Barmer Ersatzkasse und mein Mann ist familienversichert. Ich bin z.Zt.immer noch arbeitslos.
Nun hat mein Mann seit Juni 07 wieder einen festen Job und benötigt dringend eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ( als pflichtversicherter ) für seinen Chef. Die Krankenkasse will ihn aber weiter als familienversicherten führen. Das verstehe ich nicht. Der Chef sagte, er muss aber pflichtversichert sein. Kann mir jemand das erklären?? Was kann ich tun?? Hoffe auf Antwort
Brauche ganz dringend Hilfe !!
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Re: Brauche ganz dringend Hilfe !!
conny14 hat geschrieben:Hallo,
wir ( mein Mann und ich ) waren arbeitslos. Ich bin pflichtversichert bei der Barmer Ersatzkasse und mein Mann ist familienversichert. Ich bin z.Zt.immer noch arbeitslos.
Nun hat mein Mann seit Juni 07 wieder einen festen Job und benötigt dringend eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse ( als pflichtversicherter ) für seinen Chef. Die Krankenkasse will ihn aber weiter als familienversicherten führen. Das verstehe ich nicht. Der Chef sagte, er muss aber pflichtversichert sein. Kann mir jemand das erklären?? Was kann ich tun?? Hoffe auf Antwort
Klären Sie das mit Ihrer Kasse, da liegt ein Fehler vor. Ggf. soll der AG Ihren Mann bei einer KV anmelden!
2. Teil brauche ganz dringend Hilfe
Hallo,
habe wieder mit der Krankenkasse telefoniert. Nun ist der Sachverhalt so: Von 1999 bis 30.11.06 war mein Mann bei der BKK pflichtversichert ( ich und die Kinder bei der Barmer Ersatzkasse ). Seit dem 1.12.06 sind wir alle bei der Barmer versichert ( ich als pflichtversichert ).
Bis Mai 07 haben wir HarztIV bekommen. Weil das JobCenter 18 Monate lang keine Beiträge für meinen Mann an die BKK gezahlt hat, verweigert uns diese nun die Mitgliedsbescheinigung. Lt. Barmer muss mein Mann diese Bescheinigung von der BKK erhalten, da er ja noch keine 18 Monate bei der Barmer versichert ist. Und was soll ich nun tun?? Zum JobCenter gehen? Der Chef meines Mannes braucht unbedingt die Mitgliedsbescheinigung und droht schon mit Entlassung, da er ja nicht versichert ist. Da ist man froh, aus dem HartzIV raus zu sein und nun das!
Bitte um Antwort
habe wieder mit der Krankenkasse telefoniert. Nun ist der Sachverhalt so: Von 1999 bis 30.11.06 war mein Mann bei der BKK pflichtversichert ( ich und die Kinder bei der Barmer Ersatzkasse ). Seit dem 1.12.06 sind wir alle bei der Barmer versichert ( ich als pflichtversichert ).
Bis Mai 07 haben wir HarztIV bekommen. Weil das JobCenter 18 Monate lang keine Beiträge für meinen Mann an die BKK gezahlt hat, verweigert uns diese nun die Mitgliedsbescheinigung. Lt. Barmer muss mein Mann diese Bescheinigung von der BKK erhalten, da er ja noch keine 18 Monate bei der Barmer versichert ist. Und was soll ich nun tun?? Zum JobCenter gehen? Der Chef meines Mannes braucht unbedingt die Mitgliedsbescheinigung und droht schon mit Entlassung, da er ja nicht versichert ist. Da ist man froh, aus dem HartzIV raus zu sein und nun das!
Bitte um Antwort
Hallo conny14,
ich kann die Aussage von Debeka-ADM nur wiederholen: Der Arbeitgeber bzw. dessen Personalabteilung gibt eine Meldung zur Sozialversicherung ab, also eine Mitteilung an die Krankenversicherung. Ihr Mann sagt dort: Ich möchte in die xy-Krankenkasse, und fertig.
Legen Sie bei der KK den unterschriebenen Arbeitsvertrag vor, das sollte reichen. Lassen Sie sich nicht am Telefon abspeisen. GEhen Sie in die Geschäftsstelle, setzten sich dort hin und gehen erst wieder, wenn der Sachverhalt geklärt ist!
FRank Wilke
ich kann die Aussage von Debeka-ADM nur wiederholen: Der Arbeitgeber bzw. dessen Personalabteilung gibt eine Meldung zur Sozialversicherung ab, also eine Mitteilung an die Krankenversicherung. Ihr Mann sagt dort: Ich möchte in die xy-Krankenkasse, und fertig.
Legen Sie bei der KK den unterschriebenen Arbeitsvertrag vor, das sollte reichen. Lassen Sie sich nicht am Telefon abspeisen. GEhen Sie in die Geschäftsstelle, setzten sich dort hin und gehen erst wieder, wenn der Sachverhalt geklärt ist!
FRank Wilke
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Re: 2. Teil brauche ganz dringend Hilfe
Hallo conny14,
wie fast alles im Leben ist die Antwort ganz einfach
Der Mann muss sich wieder bei der bkk anmelden.
Unter einhaltung der Kündigungsfrist kann er dann dort kündigen.
Eine Bescheinigung das er in der Vergangenheit Familienversichert war würde den Vorgang beschleunigen.
Gruß
Ps. Krankenkasse xy kann ihn nur aufnehmen wenn er eine Bescheinigung hat ,welche sich Kündigungsbestätigung nennt *fG
wie fast alles im Leben ist die Antwort ganz einfach

Der Mann muss sich wieder bei der bkk anmelden.
Unter einhaltung der Kündigungsfrist kann er dann dort kündigen.
Eine Bescheinigung das er in der Vergangenheit Familienversichert war würde den Vorgang beschleunigen.
Gruß
Ps. Krankenkasse xy kann ihn nur aufnehmen wenn er eine Bescheinigung hat ,welche sich Kündigungsbestätigung nennt *fG
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