Hallo zusammen,
ich bin seit 2004 selbständig und in der GKV versichert.
Die leidvollen Erfahrungen mit Einstufungen "unter Vorbehalt" und daraus
folgenden Nachzahlungen habe ich gemacht.
Nun habe ich seit Jahren einen festen Bescheid basierend auf den
letzten Einkommenssteuerbescheid, aktuell gerade 2008.
( das heisst nicht mehr "unter Vorbehalt" !! )
Für 2009 hatte ich aufgrund eines einmaligen Projektes sehr
hohe Einkünfte ( = KV-Höchstbetrag ) für 2010 aber leider
sehr geringe Einkünfte ( = KV-Mindestbeitrag ).
Das Finanzamt erwartet meine Steuererklärung für 2009 bis zum
31.12.2010, was der Steuerberater aber sogar noch um 8 Wochen
bis zum 28.02.2011 verlängert kann.
Meine Steuererklärung für 2010 KANN ich aber bereits am 01.01.2011 einreichen.
Kurzum: Wenn ich im Januar 2011 dem Finanzamt meine Steuererklärungen für 2009 UND 2010 einreiche, werde ich
beide EKST-Bescheide gleichzeitig zurück bekommen.
Wenn ich anschliessend der Krankenkasse beide EKST-Bescheide
für die einkommensbezogene Einstufung einreiche, so dürfte die
Krankenkasse doch nur den Letzten - also 2010 - mit den
geringeren Einkünften berücksichtigen ....
Soweit meine Theorie.
Über Anmerkungen oder Erfahrungen hierzu würde ich mich sehr
freuen.
Danke im Voraus und viele Grüsse
mehrere Steuerbescheide / Einkommensbezogene Einstufung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
alle Achtung. vollkommen richtig.
der STB 2009 löst den STB 2008.
der STB 2010 den STB 2009.
wenn also beide zeitgleich erstellt UND zeitgleich SOFORT (bis Monatsende der Erstellung der beiden STB) bei der Krankenkasse eingereicht werden, dann wird es so kommen wie Sie sich dies gedacht haben.
der STB 2009 entfaltet dann überhaupt keine Wirkung.
PS: obwohl ich keine Ahnung vom Steuerrecht habe(n) darf, meine ich, dass sogar eine Verlängerung bis 30.04.2011 (nicht 28.02.2011) möglich ist
der STB 2009 löst den STB 2008.
der STB 2010 den STB 2009.
wenn also beide zeitgleich erstellt UND zeitgleich SOFORT (bis Monatsende der Erstellung der beiden STB) bei der Krankenkasse eingereicht werden, dann wird es so kommen wie Sie sich dies gedacht haben.
der STB 2009 entfaltet dann überhaupt keine Wirkung.
PS: obwohl ich keine Ahnung vom Steuerrecht habe(n) darf, meine ich, dass sogar eine Verlängerung bis 30.04.2011 (nicht 28.02.2011) möglich ist
Zunächst Ihnen beiden vielen Dank für die rasche Antwort.
Es ist vielleicht unnötig, aber ich würde gerne erwähnen, dass ich auf diese Überlegung erst gekommen bin, als meine Krankenkasse in zwei anderen zurückliegenden Angelegenheiten erfolgreich Nachzahlungen realisieren konnte. Das Wort "realisieren" stammt aus einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse, die gehalten sind, aufgrund von Grundsatzurteilen mögliche Einnahmen dahingehend auch zu realisieren ..
Wie auch immer: ich hoffe, Sie nehmen mir meine Nachfrage nicht übel, wenn ich zu Ihrer Antwort noch einmal nachhake, ob dies ein gefühltes logisches Ergebnis bei 2 gleichzeitgen Steuerbescheide sind, oder ob
ich relativ sicher sein kann, dass die Krankenkasse nicht wieder ein Urteil von irgendeinem ähnlichen Fall aus dem Hut zaubert und ich irgendetwas übersehe !?
Haben Sie konkret also z.B. von so einer Vorgehensweise schon einmal gehört oder gelesen ?
Danke nochmals für eine kurze Info.
Es ist vielleicht unnötig, aber ich würde gerne erwähnen, dass ich auf diese Überlegung erst gekommen bin, als meine Krankenkasse in zwei anderen zurückliegenden Angelegenheiten erfolgreich Nachzahlungen realisieren konnte. Das Wort "realisieren" stammt aus einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse, die gehalten sind, aufgrund von Grundsatzurteilen mögliche Einnahmen dahingehend auch zu realisieren ..
Wie auch immer: ich hoffe, Sie nehmen mir meine Nachfrage nicht übel, wenn ich zu Ihrer Antwort noch einmal nachhake, ob dies ein gefühltes logisches Ergebnis bei 2 gleichzeitgen Steuerbescheide sind, oder ob
ich relativ sicher sein kann, dass die Krankenkasse nicht wieder ein Urteil von irgendeinem ähnlichen Fall aus dem Hut zaubert und ich irgendetwas übersehe !?
Haben Sie konkret also z.B. von so einer Vorgehensweise schon einmal gehört oder gelesen ?
Danke nochmals für eine kurze Info.
h2010 hat geschrieben:Zunächst Ihnen beiden vielen Dank für die rasche Antwort.
Es ist vielleicht unnötig, aber ich würde gerne erwähnen, dass ich auf diese Überlegung erst gekommen bin, als meine Krankenkasse in zwei anderen zurückliegenden Angelegenheiten erfolgreich Nachzahlungen realisieren konnte. Das Wort "realisieren" stammt aus einem Telefonat mit einem Mitarbeiter der Krankenkasse, die gehalten sind, aufgrund von Grundsatzurteilen mögliche Einnahmen dahingehend auch zu realisieren ..
Wie auch immer: ich hoffe, Sie nehmen mir meine Nachfrage nicht übel, wenn ich zu Ihrer Antwort noch einmal nachhake, ob dies ein gefühltes logisches Ergebnis bei 2 gleichzeitgen Steuerbescheide sind, oder ob
ich relativ sicher sein kann, dass die Krankenkasse nicht wieder ein Urteil von irgendeinem ähnlichen Fall aus dem Hut zaubert und ich irgendetwas übersehe !?
Haben Sie konkret also z.B. von so einer Vorgehensweise schon einmal gehört oder gelesen ?
Danke nochmals für eine kurze Info.
Hallo, also ich sehe das aus meiner Praxis so, wenn zwei Einkommenssteuerbescheide zeitgleich erstellt worden sind, dann nehme ich für die Einstufung für die nächsten 12 Monate den Steuerbescheid von 2009 und nicht den von 2008 - alles andere macht auch keinen Sinn weil mann dann immer ein Jahr hinterherhinken würde - es heistt auch den aktuell vorliegenden Bescheid, ergo ist der für 2010 aktueller als der von 2009.
Gruss
Czauderna
http://www.krankenkassen.de/static/comm ... 7_3258.pdf
dies, was wir hier gesagt haben, ergibt sich meines Erachtens eindeutig genug aus § 7 Abs. 7 aus diesem link.
Ich schreibe aber hier immer wieder, dass man mit seiner KK REDEN soll.
Mach es doch bitte. Lass Dich beraten, wenn der Sachverhalt genau so kommt, wie Du ihn hier beschrieben hast.
Ich mache jede Wette, dass die sich freuen, dass sie keine Beiträge nachberechnen müssen und Dir einen Gefallen tun können.
versuche es mal.
dies, was wir hier gesagt haben, ergibt sich meines Erachtens eindeutig genug aus § 7 Abs. 7 aus diesem link.
Ich schreibe aber hier immer wieder, dass man mit seiner KK REDEN soll.
Mach es doch bitte. Lass Dich beraten, wenn der Sachverhalt genau so kommt, wie Du ihn hier beschrieben hast.
Ich mache jede Wette, dass die sich freuen, dass sie keine Beiträge nachberechnen müssen und Dir einen Gefallen tun können.
versuche es mal.
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