Hallo,
zu meiner Situation:
bin 1997 nach meinem Studium aus der GKV ausgeschieden und habe damals die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung schlichtweg vergammelt.
Seit 1998 bis Anfang 2006 war ich selbstständig tätig - allerdings auch in dieser Zeit ohne KV.
Seit 2006 bis heute - keine Meldung beim Amt - keine offizielle KV - kein Einkommen
Ausgenommen davon ist der Bezug von Elterngeld (300 Euro /M), sowie Landeserziehungsgeld (200 Euro / M) in der Zeit von 10/2007 bis 10/2009 - komisch, wegen KV hat hier nie jemand gefragt
Nun habe ich Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung (GKV) meiner Frau gestellt, da wir im Oktober 2010 geheiratet haben.
Die Krankenkasse meiner Frau (übrigens nicht die, in der ich zuletzt versichert war) möchte nun von mir noch einen Nachweis für die Versicherungszeiten bei meiner vorherigen Krankenkasse.
Frage ist nur, wozu wird dieser Nachweis genau benötigt , bzw wie weit zurück muss dieser Nachweis reichen ? letzte KV wie gesagt 1997 ?
Bevor ich mich nun mit der neuen KV in Verbindung setzte, würde ich gerne eure Einschätzung zu der Situation und vielleicht ein paar Tipps zum Umgang mit der neuen KV.
Danke und Gruß
Eintritt in Familienversicherung - vorher ohne KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
wenn man FAMIlienversichert werden will, darf man nicht vorrangig versichert sein. Dies will die KK sicherlich prüfen. Völlig ok.
Mach die Angaben so ehrlich, wie du sie hier gemacht hast.
Wenn danach noch ein Nachweis gebraucht wird (ist ja wirklich schon ein wenig unglaublich), dann musst du eben von deiner letzten Kasse einen Nachweis einreichen, dass du dort bis vor vielen Jahren mal versichert warst.
Mach die Angaben so ehrlich, wie du sie hier gemacht hast.
Wenn danach noch ein Nachweis gebraucht wird (ist ja wirklich schon ein wenig unglaublich), dann musst du eben von deiner letzten Kasse einen Nachweis einreichen, dass du dort bis vor vielen Jahren mal versichert warst.
Vorversicherungszeiten sind für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung relevant.
Die neue Kasse ist unabhängig von der Vorversicherung zur Aufnahme verpflichtet, das entscheidende Kriterium ist das eigene Einkommen, das zur Zeit 365 EUR mtl. (oder 400 EUR im Rahmen eines Minijobs) nicht übersteigen darf, um eine kostenlose Mitversicherung bei der Ehefrau zu ermöglichen.
Gleichwohl hat die alte Kasse, bei der bis 1997 eine Versicherung bestand, für den Zeitraum ab Beginn der Versicherungspflicht für zuletzt gesetzlich Versicherte im April 2007 bis zur Hochzeit mit Aufnahmemöglichkeit in die Familienversicherung grundsätzlich Anspruch auf die Beiträge (in der Summe beim Mindestsatz ca. 5000 - 6000 EUR!) - Es besteht die Gefahr, dass hier noch ein schlafender Hund geweckt wird.
Die neue Kasse ist unabhängig von der Vorversicherung zur Aufnahme verpflichtet, das entscheidende Kriterium ist das eigene Einkommen, das zur Zeit 365 EUR mtl. (oder 400 EUR im Rahmen eines Minijobs) nicht übersteigen darf, um eine kostenlose Mitversicherung bei der Ehefrau zu ermöglichen.
Gleichwohl hat die alte Kasse, bei der bis 1997 eine Versicherung bestand, für den Zeitraum ab Beginn der Versicherungspflicht für zuletzt gesetzlich Versicherte im April 2007 bis zur Hochzeit mit Aufnahmemöglichkeit in die Familienversicherung grundsätzlich Anspruch auf die Beiträge (in der Summe beim Mindestsatz ca. 5000 - 6000 EUR!) - Es besteht die Gefahr, dass hier noch ein schlafender Hund geweckt wird.
Zuletzt geändert von Dipling am 19.11.2010, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
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zunächst mal danke für die schnellen Antworten
habe mich bereits damit abgefunden, dass die schlafenden Hunde wohl geweckt werden - aber da muss ich dann durch
Dennoch eine Frage zur Nachzahlung:
Während des Bezuges von Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld ist man ja unter den entsprechenden Voraussetzungen beitragsfrei in der GKV weiterversichert. Ich gehe davon aus, dass diese Beitragsfreiheit auch in meinem Fall quasi rückwirkend wirksam ist. Letztlich muss ich ja auch rückwirkend die fälligen Beiträge nachentrichten. Sehe ich das richtig oder ist das der berühmte Holzweg ?
@Vergil09owl
Selbstständigkeit wurde wie erwähnt 2006 komplett eingestellt und seitdem habe ich auch keine Eünkünfte mehr erzielt.
habe mich bereits damit abgefunden, dass die schlafenden Hunde wohl geweckt werden - aber da muss ich dann durch

Dennoch eine Frage zur Nachzahlung:
Während des Bezuges von Elterngeld bzw. Landeserziehungsgeld ist man ja unter den entsprechenden Voraussetzungen beitragsfrei in der GKV weiterversichert. Ich gehe davon aus, dass diese Beitragsfreiheit auch in meinem Fall quasi rückwirkend wirksam ist. Letztlich muss ich ja auch rückwirkend die fälligen Beiträge nachentrichten. Sehe ich das richtig oder ist das der berühmte Holzweg ?
@Vergil09owl
Selbstständigkeit wurde wie erwähnt 2006 komplett eingestellt und seitdem habe ich auch keine Eünkünfte mehr erzielt.
Hallo!
Da ich fast einen ähnlich gelagerten Fall habe, möchte mich daher bitte hier kurz einklinken.
Bin bis ca. 2005 in GKV (damals BKK Daimler-Chrysler) gewesen und habe mich dann selbständig gemacht und nicht weiter versichert.
Frage nun, wenn ich in die GKV meiner Frau mit möchte, was würde uns da erwarten?
- Muss man nach zahlen?
- wenn ja, für welchen Zeitraum und welchen Betrag?
- kann man eine eventuelle Nachzahlung in der GKV vermeiden, zB. wenn man 1-2 Jahre in einer PKV ist?
- Ist so was verhandelbar?
- gibt es irgendwelche Tipps/Ratschläge die Ihr geben könnt?
Gruß
Pille...
Da ich fast einen ähnlich gelagerten Fall habe, möchte mich daher bitte hier kurz einklinken.
Bin bis ca. 2005 in GKV (damals BKK Daimler-Chrysler) gewesen und habe mich dann selbständig gemacht und nicht weiter versichert.
Frage nun, wenn ich in die GKV meiner Frau mit möchte, was würde uns da erwarten?
- Muss man nach zahlen?
- wenn ja, für welchen Zeitraum und welchen Betrag?
- kann man eine eventuelle Nachzahlung in der GKV vermeiden, zB. wenn man 1-2 Jahre in einer PKV ist?
- Ist so was verhandelbar?
- gibt es irgendwelche Tipps/Ratschläge die Ihr geben könnt?
Gruß
Pille...
Nachzahlung: Grundsätzlich ja
Zeitraum: 01.04.2007 bis zumindest zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Familienversicherung möglich gewesen wäre. d.h. keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr, eigene Einkünfte unter ca. 360 EUR mtl.
Mindestsatz für hauptberuflich Selbständige: ca. 300 EUR mtl.; unter besonderen Bedingengen (geringes Einkommen+geringes Vermögen) ca. 220 EUR. Kann man sich nun ausrechnen.
Es ist "verhandelbar" (Stichwort § 186 (11) SGB V), allerdings sitzt die Kasse bei abweichenden Auffassungen zunächst (ggf. bis zum Urteil des Sozialgerichts) am längeren Hebel und kann unmittelbar vollstrecken.
Vielfach prüfen die Kassen bei Eintritt in die Familienversicherung die Vorversicherung nicht oder weniger streng - dann hat man Glück gehabt.
Sicher kann man mit einer PKV die Versicherungslücke verschleiern. Diese kostet aber wiederum an sich unnötig Geld (so überhaupt eine PKV zur Aufnahme bereit ist), weil eigentlich eine kostenlose Familienversicherung möglich ist.
Zeitraum: 01.04.2007 bis zumindest zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Familienversicherung möglich gewesen wäre. d.h. keine hauptberufliche Selbständigkeit mehr, eigene Einkünfte unter ca. 360 EUR mtl.
Mindestsatz für hauptberuflich Selbständige: ca. 300 EUR mtl.; unter besonderen Bedingengen (geringes Einkommen+geringes Vermögen) ca. 220 EUR. Kann man sich nun ausrechnen.
Es ist "verhandelbar" (Stichwort § 186 (11) SGB V), allerdings sitzt die Kasse bei abweichenden Auffassungen zunächst (ggf. bis zum Urteil des Sozialgerichts) am längeren Hebel und kann unmittelbar vollstrecken.
Vielfach prüfen die Kassen bei Eintritt in die Familienversicherung die Vorversicherung nicht oder weniger streng - dann hat man Glück gehabt.
Sicher kann man mit einer PKV die Versicherungslücke verschleiern. Diese kostet aber wiederum an sich unnötig Geld (so überhaupt eine PKV zur Aufnahme bereit ist), weil eigentlich eine kostenlose Familienversicherung möglich ist.
@Dipling
Vielen Dank für deine Antwort.
Frage noch, angenommen die GKV prüft nicht und merkt später was, können die dann immer noch Forderungen rückwirkend stellen?
Was das "verschleiern" angeht, so will die PKV doch auch Geld "verdienen", sollte der PKV es dann nicht egal sein ob ich in die GKV Familienversicherung mit rein kann?
Damals hab ich sicherlich den ein oder anderen Euro verdient, aber jetzt ist NULL Euro (mit meiner Partnerin hab ich Gütertrennung) und somit wüsste ich auch nicht wovon ich das bezahlen sollte.
Wie verhält es sich das?
Gruß
Pille ...
PS: Kümmere mich um die Kinder und eine PKV würde dann von dem Geld meiner Frau bezahlt. Die wiederum ist freiwillig Pflichtversichert da Sie Einkünfte aus einem Gewerbe erzielt.
Vielen Dank für deine Antwort.

Frage noch, angenommen die GKV prüft nicht und merkt später was, können die dann immer noch Forderungen rückwirkend stellen?
Was das "verschleiern" angeht, so will die PKV doch auch Geld "verdienen", sollte der PKV es dann nicht egal sein ob ich in die GKV Familienversicherung mit rein kann?
Damals hab ich sicherlich den ein oder anderen Euro verdient, aber jetzt ist NULL Euro (mit meiner Partnerin hab ich Gütertrennung) und somit wüsste ich auch nicht wovon ich das bezahlen sollte.
Wie verhält es sich das?
Gruß
Pille ...
PS: Kümmere mich um die Kinder und eine PKV würde dann von dem Geld meiner Frau bezahlt. Die wiederum ist freiwillig Pflichtversichert da Sie Einkünfte aus einem Gewerbe erzielt.
Die GKV kann die Beiträge bis zu 4 Jahren rückwirkend fordern. Danach setzt die Verjährung ein.
Das mit der PKV war anders gemeint:
Auch die PKV prüft die Vorversicherung. Bei zuletzt GKV-versicherten mit fehlender offizieller Vorversicherung verweigern viele PKVen den Vertragsabschluß und verweisen auf die Versicherungspflicht in der letzten GKV.
Gleichwohl darf die PKV den Vertrag abschließen (sie muss es nur nicht), damit endet automatisch (kraft Gesetzes) auch die Versicherungspflicht in der GKV.
In aller Regel führt die PKV einen Bonitätscheck (z.B. Schufa-Auskunft) durch und verlangt bei fehlender offizieller Vorversicherugn ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand.
Das mit der PKV war anders gemeint:
Auch die PKV prüft die Vorversicherung. Bei zuletzt GKV-versicherten mit fehlender offizieller Vorversicherung verweigern viele PKVen den Vertragsabschluß und verweisen auf die Versicherungspflicht in der letzten GKV.
Gleichwohl darf die PKV den Vertrag abschließen (sie muss es nur nicht), damit endet automatisch (kraft Gesetzes) auch die Versicherungspflicht in der GKV.
In aller Regel führt die PKV einen Bonitätscheck (z.B. Schufa-Auskunft) durch und verlangt bei fehlender offizieller Vorversicherugn ein ärztliches Attest über den Gesundheitszustand.
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