Hallo,
folgende Situation:
- Vor Elternzeit über die Künstlersozialversicherung als Selbständige pflichtversichert in der GKV.
- Während Elterngeldbezug aus der KünstlerSV ausgetreten (weil Selbständigkeit vorübergehend nicht mehr ausgeübt).
- Aber wegen der Pflichtversicherung VOR Elterngeldbezug blieb ich WÄHREND Elterngeldbezug in GKV beitragsfrei weiterversichert.
- Nun ist Elterngeldbezug beendet. GKV schrieb mich an.
- Möchte noch einige Monate in Elternzeit (ohne EGeld-Bezug) bleiben.
-Dann, wenn Kind in Krippe geht, werde ich Selbständigkeit in Teilzeit wieder aufnehmen (ca. 12h/Woche, Einkommen geschätzt ca. 400/Monat)
FRAGEN:
1. Muss ich in den Monaten nach Elterngeldbezug in denen ich aber noch nicht wieder selbständig bin wieder selbst Beiträge an die GKV leisten?
2. Muss ich ab der Zeit wo ich in Teilzeit (ca. 12h/Woche, Einkommen geschätzt ca. 400/Monat) wieder selbständig arbeite wieder Beiträge leisten oder kann ich auch dann beitragsfrei weiterversichert bleiben, bis der Kleine 3 Jahre alt ist?
Danke![/list]
GKV Beiträge in Elternzeit nach Elterngeldbezug?
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