Hallo, ich bin neu hier und habe im Netz noch nichts vergleichbares gefunden.
Ich bin seit zwei Unfällen zu 60% schwerbehindert. Die LVA zahlte von 2000-Juni 2004 eine EU-Rente. Bei einer Überprüfung wurde diese abgelehnt. Bis jetzt konnte ich mich mit Krankengeld und Hartz4 über Wasser halten. Nach einer Klage meinerseits wurde jetzt ein Vergleich vor dem Sozialgericht geschlossen. Da ich noch den Beruf eines Registrators (der einzige Beruf) ausüben könnte, bietet mir die LVA eine BU-Rente nach altem Recht) bis 2010 an. Da ich 1967 geboren bin, hat mein Anwalt mir geraten dem Vergleich zuzustimmen. Im nachhinein drängen sich einige Fragen auf. Wie ist man bei Bezug einer BU-Rente der LVA krankenversichert? Es kann sein, da ich von der Berufsgenossenschaft noch eine Erwerbsminderungsrente bekomme, das ich dann kein Hartz4 mehr bekomme. Das würde für mich heißen, das ich von den zwei Renten, die weniger als Hartz4 sind noch die Krankenkasse bezahlen müsste. Bin für jede Anregung dankbar.
BU-Rente und Krankenversicherung
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Na ja, durch den Bezug der sog. BU-Rente dürfte eine Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V enstehen, vorausgesetzt Du bist in der 2. Hälfte des Erwerbsleben mindestens 9/10 versichert gewesen. Hast Du in der 2. Hälfte des Erwerbsleben ne Lücke (keine Versicherung oder eine private KV), dann greift die sog. KvdR nicht.
Aber ich gehe mal davon aus, dass Du diese Voraussetzungen erfüllst.
Die Beitragszübernahme für die KV/PV wird geteilt. Der Rententräger trägt die Hälfte des Beitrages und die andere Hälfte wird Dir von der Rente direkt eingehalten (§ 249 SGB a V). Die Zahlung übernimmt der Rententräger direkt, d. h. es wird von der Renten eingehalten und direkt an die KV/PV gezahlt (§ 255 SGB V).
Weniger als vorher, kannst Du normalerweise nicht haben.
Da Du nur eine BU-Rente und vielleicht eine Unfallrente erhälst, bist Du weiterhin (wenn auch nur ergänzend) ALG II berechtigt.
Die BU-Rente bedeutet doch nur, dass Du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Um ALG II erhalten zu können, musst Du in der Lage sein mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten, mehr nicht.
Wie Du selber schreibst, kannst Du noch den Beruf eines Registrators ausüben.
Über das ALG II bist Du auch pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V); es kann meines Erachtens nicht viel passieren.
Aber ich gehe mal davon aus, dass Du diese Voraussetzungen erfüllst.
Die Beitragszübernahme für die KV/PV wird geteilt. Der Rententräger trägt die Hälfte des Beitrages und die andere Hälfte wird Dir von der Rente direkt eingehalten (§ 249 SGB a V). Die Zahlung übernimmt der Rententräger direkt, d. h. es wird von der Renten eingehalten und direkt an die KV/PV gezahlt (§ 255 SGB V).
Weniger als vorher, kannst Du normalerweise nicht haben.
Da Du nur eine BU-Rente und vielleicht eine Unfallrente erhälst, bist Du weiterhin (wenn auch nur ergänzend) ALG II berechtigt.
Die BU-Rente bedeutet doch nur, dass Du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Um ALG II erhalten zu können, musst Du in der Lage sein mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten, mehr nicht.
Wie Du selber schreibst, kannst Du noch den Beruf eines Registrators ausüben.
Über das ALG II bist Du auch pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a SGB V); es kann meines Erachtens nicht viel passieren.
Danke für die Auskunft. Da werde ich mal die Berechnung abwarten. Ich weiß, das der Restbetrag durch Hartz4 "gedeckt" ist. Sorgen habe ich mir gemacht, das die BU-Rente mit der Berufsgenossenschaft-Rente soviel wird, das ich keinen Hartz4-Anspruch mehr habe und ich dann die Krankenkasse selber bezahlen muss. Ist schon komisch die Mediziner wirken Wunder und danach ist man abgeschrieben.
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- Postrank7
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Die Richterin hatte deutlich mehrmals Gesagt, das Sie eine EU-Rente nicht bewilligt, da ich zwar meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch mehr als 3 Stunden den Beruf als Registrator machen kann. Ander Berufe haben Sie mit meinen Einschränkungen nicht gefunden. Ich war Elektriker auf Montage vorher. Die Frau von der LVA machte daraufhin den Vorschlag, das Sie mir die BU-Rente bis 2010 nach altem Recht (war mir wichtig) bewilligen und mein Anwalt meinte, das ist ok und ich solle nächstes Jahr erneut die Rente prüfen lassen. Leider bin ich etwas unsicher über die Auswirkungen.
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