Hilfe -dringend psychother. erforderlich, keine PKV Beiträge

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Julietta1312
Beiträge: 3
Registriert: 01.12.2010, 17:05

Hilfe -dringend psychother. erforderlich, keine PKV Beiträge

Beitragvon Julietta1312 » 01.12.2010, 17:24

Hallo zusammen,

ich bin durch Google hier auf dieses Forum gestoßen und habe mich jetzt eine ganze Zeit lang hier durchgelesen, aber trotzdem keine befriedigende Antwort gefunden. Vielleicht kann mir jemand von euch ein paar Ratschläge geben.

Ich verkürze die Situation, damit es nicht zuweit führt.

Mein Mann ist selbstständig und (soviel ich weiß) seit seinem 18 Lebensjahr PKV versichert. Seit Anfang 2009 konnte er nicht mehr arbeiten (meine Diagnose burnout, aber ich bin kein Arzt), seit Anfang 2009 wurden keine Beiträge an die DKV mehr gezahlt. Vor kurzem hatte er eine Blinddarm OP, hier hat die DKV die Kosten für die Behandlung übernommen. Bereits bei diesem Krankenhausaufenthalt wurde ihm dringend zu einer möglichst stationären psychotherapie mit gleichzeitiger Alkoholsuchtbekämpfung (oder wie auch immer man das nennen mag) geraten. Stand auch so in den Entlassungspapieren. Meinem Mann geht es pyschisch überhaupt garnicht gut. Er hat sich jetzt über seinen Hausarzt quasi in Eigentherapie Psychopharmaka verschreiben lassen (wurden ihm auch ohne irgend eine Diagnose verschrieben und eine Rechnung über das Rezept gestellt - unverantwortlich, aber ein anderes Thema).

Da unser gemeinsame Tochter ebenfalls bei meinem Mann versicher war, habe ich mich darum gekümmert, dass sie in meiner GKV familienversichert wurde (ging auch ohne Problem, sogar rückwirkend zu Anfang 2009, weil die Einkommensgrenzen entsprechend waren). Die PKV hat das aus Kulanz rückwirkend mitgemacht und die Versicherungsbeträge für meine Tochter aus den offenen Beiträgen für den entsprechenden Zeitraum herausgerechnet (macht die Summe nur bedingt besser).

Jedenfalls geht es meinem Mann psychisch extrem schlecht, nach einem Anruf bei der PKV wurde schriftlich mitgeteilt, dass man die Kosten für eine Psychotherapie nicht übernehmen können, obwohl sie ihm kurz vorher eine Aufstellung mit geeigneten Psychologen in der Umgebung zur Diagnosenerstellung geschickt haben. Ein solche Diagnose lag noch nicht einmal vor, bevor jetzt der ablehnende Bescheid kam.

Mein Mann ist nicht in der Lage zu arbeiten oder aus dieser psychichschen Krise herauszukommen, eher wird es immer schlimmer. Ich mache mir Sorgen, dass es so schlimm wird, dass er versuchen könnte sich umzubringen. Wäre soetwas nicht als Notfallbehandlung einzustufen. Ich meine, wenn er es versuchen würde und sich dabei schwer verletzte, wäre das doch ein Notfall, dessen Kosten die PKV übernehmen würde (das will ich natürlich verhindern). Mein Mann geht jedenfalls nicht zu einem Arzt (weil er ein Mann ist *stöhn* und weil er weiß, dass der Arzt eine Rechnung schicken wird, die wir nicht bezahlen können.

Gibt es irgendeine Lösung?

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 01.12.2010, 18:29

Darf ich fragen welcher beruflichen tätigkeit du nach gehst, bist du auch privat krankenversichert, gar nicht krankenversichert, gesetzlich krankenversichert?

Philipp Mättig
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 516
Registriert: 01.02.2009, 18:08

Beitragvon Philipp Mättig » 01.12.2010, 18:34

Hallo,
Gewerbe abmelden. Mann in die Familienversicherung.
Gruß
Philipp

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.12.2010, 18:36

Öhm, vergil, die Posterin schreibt ja, dass sie in der GKV freiwillig versichert ist.

Also, was würde ich machen. Da der Mann nicht mehr arbeitet bzw. auch nicht kann, würde ich überlegen die Selbständigkeit aufzugeben. Also einfach das Gewerbe abmelden oder auf den Namen der Ehefrau anzumelden.

Dann geht der Ehemann huppi duppi in die kostenlosen Familienversicherung der Ehefrau (GKV) und geniesst dort einen umfassenden Schutz.

Dort besteht nämlich nicht ein eingerschränkter Leistungsanspruch, weil der Ehemann in der GKV nicht rückständig ist. Er ist nur in der PKV rückständig.

Die PKV kann dann außerordentlich (innerhalb von 3 Monaten) gekündigt werden.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 01.12.2010, 18:39

stimmt hast recht, versicherungfrei ist er bestimmt auch nicht, also wie schon geschrieben und das gewerbe abgemeldet sit ab in die Fama kurz und schmerzlös Chapeu Rossi

Julietta1312
Beiträge: 3
Registriert: 01.12.2010, 17:05

Beitragvon Julietta1312 » 02.12.2010, 09:50

Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

@ Vergil09owl Ich bin Angestellte und gesetzlich versichert.

Leider ist es ganz so einfach nicht. Ich versuche gerade mit Hilfe des Steuerberaters die Regelinsolvenz für ihn zu eröffnen. Er hat seine Situation lange verdrängt/schön geredet/sich (und mir) etwas vorgemacht - wie auch immer. Es gibt also eine Menge Papiere zu sortieren und alles zu rekonstruieren um diesen blöden Antrag zu stellen und solange wie der noch nicht gestellt ist, kann das Gewerbe nicht abgemeldet werden (sagte mir der Steuerberater). Frühestens, wenn der Antrag vom Gericht angenommen wurde gibt es diese Möglichkeit.

Die PKV bezieht sich mit Ihrer Ablehnung der Kosten auf ein Schreibem, welches sie im Juli 2009 geschrieben haben. Ich habe dieses Schreiben jetzt dort erneut angefordert, weil es mir nicht vorliegt. In allen anderen Schreiben wird nirgendwo erwähnt, dass das Vertragsverhältnis ruht, auch die Versicherungsnachweise (heißen die so?), in denen jedes Jahr die Beiträge mitgeteilt werden, sehen aus wie immer. Wenn die PKV also mit Ihrem Schreiben im Juni 2009 das Ruhen festgestellt hätte (weiß ich ja erst, wenn sie mir eine Kopie des Schreibens geschickt haben), hätten Sie dann nicht im Juni 2010 den Vertrag auf den Basistarif umstellen müssen (§ 193 VVG Abs. 6 vorletzter Satz)?

Das die Forderungen offen und gerechtfertigt sind - keine Frage! Aber es ist ja irgendwie ein Teufelskreis, der so einfach nicht durchbrochen werden kann. Wer bestimmt was ein Notfall ist, wenn es nicht gerade ein schwerer unglücklicher Verkehrsunfall oder eben ein fast geplatzter Blinddarm ist. Ist ein akut selbstmordgefärdeter ein Notfall und bestimmt die PKV letztendlich was ein Notfall ist, wenn es schon keine gesetzlichen Grundlagen dafür gibt?

Schlappi
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 173
Registriert: 20.11.2010, 11:01
Wohnort: bei Kaiserslautern
Kontaktdaten:

Beitragvon Schlappi » 02.12.2010, 12:38

Hallo Julietta1312 -
eine private Krankenversicherung kann nicht einfach ohne Einverständnis des Versicherungsnehmers den Tarif in den Basistarif umstellen.
Außerdem ist der Beitrag des Basistarifs meistens teurer und die Leistungen sind geringer.

Gruß
Schlappi

tinadoro
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 16.12.2007, 13:45

akute Suizidgefahr?

Beitragvon tinadoro » 02.12.2010, 15:12

Hallo Julietta,

wer sagt, daß Dein Mann akut suizidgefährdet ist? Wenn das von einem. der sich damit auskennt, festgestellt wird (z.B. sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes, die stellen Dir das auch nicht in Rechnung), oder Krisendienst, oder Aufnahmearzt eine psychiatrischen Klinik, ist das eine Notfallbehandlung und er wird auf eine psychiatrische Station zur Krisenintervention aufgenommen und die PKV muß das bezahlen.
Psychotherapie im engeren Sinne ist bei Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit ohnehin nicht indiziert. Nach einer Entgiftung (wird in der psychiatrischen Klinik gemacht, falls erforderlich), muß eine Entwöhnungsbehandlung erfolgen. Kostenträger dafür ist der Rentenversicherungsträger. Oder er besucht nach der Entgiftung ambulante Gruppen (AA o.ä.), das ist vollig kostenlos.
Schau mal, ob es Suchtberatungsstellen in eurer Gegend gibt. Dort sind auch kompetente Ansprechpartner, die kostenfreie Beratungen durchführen.
Gruß
Tinadoro

Julietta1312
Beiträge: 3
Registriert: 01.12.2010, 17:05

Beitragvon Julietta1312 » 02.12.2010, 16:59

@Schlappi: Okay, aber im Gesetz steht, dass doch so, oder lese ich das nicht richtig? Bis die DKV sich neulich auf ihr Schreibem aus Juni 2009 bezog, das einzige was mir nicht vorliegt, haben sie nie von einem Ruhendenversicherungsverhältnis gesprochen. Ich frage mich also einfach, ob das Versicherungsverhältnis ruht...

@tinadoro: Danke für den Tipp. Natürlich kann ich keine akute Suizidgefahr diagnostizieren, aber es gibt (für mich als Laien) deutliche Hinweise darauf, dass sich der Zustand zunehmend verschlechtert, daher gab es eben die Anfrage bei der DKV. Mir war eben nicht klar, wer denn bestimmt was was und wie ein Notfall ist, wenn es eben keine offenen Wunden und spritzendes Blut gibt. Das mit dem sozialpsychatrischen Dienst ist in jedem Fall ein guter Tipp. Und die Alkoholabhängigkeit ist eher noch eine zusätzliche Begleiterscheinung und nicht das eigentliche Problem.

Danke auf jeden Fall für eure Antworten!


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste