Freiwillig oder Pflichtversichert

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Bettele
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Freiwillig oder Pflichtversichert

Beitragvon Bettele » 30.11.2010, 20:12

Hallo,
ich bin freiwillig als selbständiger Handwerksmeister bei einer G.K. versichert. Ich habe bei gesetzlichen Rentenversicherung Rente beantragt. Ich erfülle sämtliche Kriterien auch die Vorversicherungszeit dass ich pflichtversichert werde.(ich habe den untenstehenden Bericht von Virgil aufmerksam gelesen)
Der Rentenantrag wurde abgelehnt. Ich habe diesem widersprochen und
Klage beim Sozialgericht erhoben, die bis zum heutigen Tag dort anhängig ist. Der Gkv ist das alles bekannt.

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Beitragvon Rossi » 30.11.2010, 20:40

Es dürfte relativ einfach sein; Du bist weiterhin freiwillig versichert.

Ich versuche mal kurz die Normenkette aufzuzeigen.

Während des Rentenantragsverfahrens (dazu gehört auch die Klage vorm Sozialgericht) wird grundsätzlich gem. § 189 SGB V eine Pflichtversicherung fingiert. Es wird so fingiert, als ob man eine Rente erhält und nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V pflichtversichert ist.

Allerdings wird diese fingierte Mitgliedschaft aufgrund der derzeitigen Selbständigkeit gem. § 5 Abs. 5 SGB V beseitigt.

Denn hier heisst es:

(5) Nach Absatz 1 Nr. 1 oder 5 bis 12 ist nicht versicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist.

D. h. Du verbleibst in der freiw. Kv; die Pflichtversicherung wird nicht ausgelöst. Wenn Du jetzt die Selbständigkeit aufgibst, dann lebt die fingierte Mitgliedschaft als Rentenantragsteller auf. Hierfür musst Du auch Beiträge selber zahlen. Die Beitragsberechnung richtet sich nach den Bestimmungen für die freiw. Kv. Also wird sich dort nicht viel ändern, ausser, dass es hier unterschiedliche Mindestbemessungsgrundlage gibt.

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Freiwillig oder Pflichtversichert

Beitragvon Bettele » 01.12.2010, 11:58

Hallo an Alle die was davon verstehen,
Rossi vielen Dank für deine Ausführungen.
Ich hatte sollen erwähnen, dass die Gk. mir vor ca 3 Monaten geschrieben
hat, dass ich nicht mehr hauptberuflich selbständig bin, und mir den Wahltarif
Krankengeld einfach gestrichen. (Grund ist meine Eingabe bei der KK, dass ich Rente beantragt habe, und täglich nur noch ca. 2Std. arbeiten kann.) Ich habe das akzeptiert.(Grund dafür siehe meinen letzten Bericht "Krankengeld erhöht Beitrag)
Frage: Dem zu Folge müsste ich doch als Pflichtversichert gelten.
Es sei den es spricht folgendes dagegen:
Mit der Rentenantragstellung bei der Gesetzlichen habe ich auch bei den privaten Bu-Rente beantragt, und diese auch bekommen. Ich bekomme
monatl. ca 1900 Euro die voll in die Beitragsbemessung gehen.
Daher nächste Frage:
Müssen pflichtversicherte auch Beitrage für private Bu-Renten zahlen.

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Beitragvon Rossi » 01.12.2010, 19:14

Okay, man muss jetzt ein wenig unterscheiden.

Als Rentenantragsteller ist die Beitragsbemessung genau so vorzunehmen, wie bei einem freiwillig Versicherten. Für die Beitragseinstufung eines freiwillig Versicherten (dazu gehört der Rentenantragsteller auch) sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. Dazu gehört auch die priv. BU-Rente.

Wenn nachher allerdings die lfd. Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) gezahlt wird, gibt es andere Grundsätze.

Wenn die priv. BU-Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung stammt, dann müssen hiervon auch Beiträge gezahlt werden. Stammt sie nicht aus einer betrieblichen Altersversorgung, dann ist sie beitragsfrei.

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Beitragvon Bettele » 01.12.2010, 19:46

Es sind reine private Bu-Renten.
Wenn dem Rentenantrag entsprochen wird, muss
dann die G.K. auch rückwirkend bezahlen?

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Beitragvon Rossi » 01.12.2010, 21:40

Hm, ich glaube gerade bei den Selbständigen gibt es hier noch unterschiedliche Standpunkte. Selbständige könne ja keine betriebliche Altersversorgung haben.

Aber ich würde diesen Standpunkt erst einmal vertreten, dass es keine betriebliche Altersversorgung darstellt.

Nehmen wir an, die Kasse schließt sich dieser Auffassung an und die DRV-Rente wird rückwirkend bewilligt.

In dieser Konstellation muss der Rententräger von der DRV-Rente Beiträge zur KV/PV einhalten und direkt an die Kasse löhnen. Du bekommst dann alle selbst entrichteten Beiträge von der Kasse erstattet. Kannst ja schon mal ne Party organisieren, wenn die Rente bewilligt wird.

Dann gibt es nicht nur eine Rentennachzahlung, sondern auch noch eine Erstattung der Beiträge als Rentenbewerber von der Kasse.


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