Einstellung Krankengeld wg Auszahlung von Urlaubsabgeltung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Ich kann mich nur noch wiederholen.
Meine Erfahrung zeigt, dass gerade im Bereich des Krankengeldes derzeit innovative und creative Gedankenansätze in der Praxis sehr häufig vorkommen. Was nicht passt, wird passend gemacht. Vielfach sind die Kunden dann - weil der Hahn einfach zugedreht wird - beim ALG II vorstellig. Und dann geht das Theater los, die Fälle landen dann bei mir!
Meine Erfahrung zeigt, dass gerade im Bereich des Krankengeldes derzeit innovative und creative Gedankenansätze in der Praxis sehr häufig vorkommen. Was nicht passt, wird passend gemacht. Vielfach sind die Kunden dann - weil der Hahn einfach zugedreht wird - beim ALG II vorstellig. Und dann geht das Theater los, die Fälle landen dann bei mir!
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http://www.bundesversicherungsamt.de/nn ... iben49.pdf
Alles öffentlich
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Merci vergil, grosses Lob an Dich.
Da kann man mal wieder sehen, das Verfahrensrecht ist das A. und O.; hierhauf weist das BVA zutreffend hin.
Bei uns häufen sich allerdings die Fälle, wo die AU nicht mindestens 1 Tag vor Ablauf der letzten AU eingereicht wird.
Nehmen wir ein Beispiel:
AU vom 01.11.2010 - 14.11.2010 (depressive Episode) mit Krankengeldzahlung
nächster Arzttermin am 15.11.2010
AU vom 15.11.2010 - 30.11.2010 (weiterhin depressive Episode)
Da kommt bei uns der Sensemann und das Krankengeld wird abgelehnt.
Begründung hierfür, ist auch eine BSG-Entscheidung. Wenn am 15.11.2010 die AU festgestellt wird, dann beginnt der Krankengeldanspruch 1 Tag nach der Feststellung, nämlich am 16.11.2010. Bis dato ist keine Mitgliedschaft mehr vorhanden, weil diese am 14.11.2010 durch den Krankengeldbezug endete. Und dann ist Schluss mit lustig, ätschi, bätschi! Das absolute Renner derzeit.
Da kann man mal wieder sehen, das Verfahrensrecht ist das A. und O.; hierhauf weist das BVA zutreffend hin.
Bei uns häufen sich allerdings die Fälle, wo die AU nicht mindestens 1 Tag vor Ablauf der letzten AU eingereicht wird.
Nehmen wir ein Beispiel:
AU vom 01.11.2010 - 14.11.2010 (depressive Episode) mit Krankengeldzahlung
nächster Arzttermin am 15.11.2010
AU vom 15.11.2010 - 30.11.2010 (weiterhin depressive Episode)
Da kommt bei uns der Sensemann und das Krankengeld wird abgelehnt.
Begründung hierfür, ist auch eine BSG-Entscheidung. Wenn am 15.11.2010 die AU festgestellt wird, dann beginnt der Krankengeldanspruch 1 Tag nach der Feststellung, nämlich am 16.11.2010. Bis dato ist keine Mitgliedschaft mehr vorhanden, weil diese am 14.11.2010 durch den Krankengeldbezug endete. Und dann ist Schluss mit lustig, ätschi, bätschi! Das absolute Renner derzeit.
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ähm moment mal AU bis 14.11.10, grundsätzlich müßte am 14.11.10 AU wieder festgestellt werden, Ich kann mich irgendwie dunkel dran erinnern das man das trotzdem noch laufend anzusehen ist von wegen mögliche Einschränkungen beim Zugang zum Arzt.
Dann krame die Klamotte mal raus. Ich habe derzeit mehrere Verfahren diesbezüglich am laufen.
Dann hast Du bei mir nen dicken Pluspunkt!
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