Hallo alle zusammen,
ist es eigentlich erlaubt, sich gleichzeitig gesetzlich (ist ja PFLICHT bei entsprechendem Gehalt als Angestelte) und privat zu versichern?
Wer weiß da was drüber?
Viele Grüße!
gleichzeitig gesetzlich und privat versichert
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Verboten ist es ...
... jedenfalls nicht.
Aber ob es auch gelingt? Welche PKV geht eine Vollversicherung bei fortbestehender gesetzlicher Versicherungspflicht des Vertragspartners ein?
Man wird sich die Fragen stellen: Was steckt dahinter? Warum wählt er nicht statt dieser teuren Lösung eine passende Zusatzversicherung, im Idealfall mit einer Option auf Wechsel in die Vollversicherung, sobald die Versicherungspflicht beendet ist?
Diese Fragen werden natürlich beizeiten gestellt - vor so einem Antrag auf Doppelversicherung. Und dann geht es in Richtung Option weiter. Die Option ist (ohne Zusatzversicherung) normalerweise fürnAppelundnEi zu haben. Wobei es bei der Auswahl des Anbieters am allerwenigsten auf den Optionsbeitrag ankommt als vielmehr darauf, ob er auch der richtige Partner für die spätere Vollversicherung ist.
Gruß von
Gerhard
Aber ob es auch gelingt? Welche PKV geht eine Vollversicherung bei fortbestehender gesetzlicher Versicherungspflicht des Vertragspartners ein?
Man wird sich die Fragen stellen: Was steckt dahinter? Warum wählt er nicht statt dieser teuren Lösung eine passende Zusatzversicherung, im Idealfall mit einer Option auf Wechsel in die Vollversicherung, sobald die Versicherungspflicht beendet ist?
Diese Fragen werden natürlich beizeiten gestellt - vor so einem Antrag auf Doppelversicherung. Und dann geht es in Richtung Option weiter. Die Option ist (ohne Zusatzversicherung) normalerweise fürnAppelundnEi zu haben. Wobei es bei der Auswahl des Anbieters am allerwenigsten auf den Optionsbeitrag ankommt als vielmehr darauf, ob er auch der richtige Partner für die spätere Vollversicherung ist.
Gruß von
Gerhard
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Die Frage des TE war, ob ...
... es erlaubt ist.
Es ist keinem Pflichtversicherten verboten, den Antrag zu stellen, so wie es keiner PKV verboten ist, ihn anzunehmen.
Mithin ist es erlaubt.
Dass es in der Praxis sicher nicht dazu kommen wird, steht auf einem anderen Blatt und wurde weiter oben auch schon 2x in diesem Sinne bestätigt.
Es ist keinem Pflichtversicherten verboten, den Antrag zu stellen, so wie es keiner PKV verboten ist, ihn anzunehmen.
Mithin ist es erlaubt.
Dass es in der Praxis sicher nicht dazu kommen wird, steht auf einem anderen Blatt und wurde weiter oben auch schon 2x in diesem Sinne bestätigt.
Schlappi hat geschrieben:...
Denn bei Vorlage der bestehenden GKV-Versicherung muß die PKV den Versicherungsschutz aufheben.
Ja, wenn der Versicherungsnehmer die Aufhebung beantragt. Das macht er natürlich, wenn Versicherungspflicht nachträglich eintritt und er die Doppelversicherung vermeiden will.
Ok, wenn er die (später eintretende) Versicherungspflicht der PKV einfach so anzeigt, ohne zu kündigen, hebt die PKV den Vertrag i.d.R. auf. Aber das kann sie, muss es jedoch nicht.
Hier ging es aber darum, das der TE die Doppelversicherung offenbar in Kauf nehmen würde.
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Vielen Dank für Eure Antworten!
Ich bin jetzt echt schlauer. Also die PKV kann aufnehmen, kann es aber auch ablehnen. Aber wenn sie es gar nciht erfährt (das müsste man dann hinkriegen, oder?)....
Jetzt bist Du aber auf dem ...
... Holzweg.
Die PKV erfährt es natürlich, und zwar von Dir selbst: Du gibst im Antrag an, wo und bis wann Du zurzeit versichert bist. Bei "bis wann" ist die Sache gegessen, denn einen plausiblen Endtermin kannst Du nicht angeben, weil es den ja nicht gibt.
Bleibt das offen, kommt dazu eine gezielte Rückfrage. Bleibt die Antwort darauf auch offen, wird das Ding - wie es so schön heißt, abgelegt, und der Vertrag kommt nicht zustande.
Letzteres bekommst Du sogar schriftlich.
Um den Kreis zu Deiner Eingangsfrage zu schließen: Das ist kein Widerspruch dazu, dass die PKV den Vertrag auch abschließen dürfte - sowie Du zuvor den Antrag stellen durftest.
Gruß von
Gerhard
Die PKV erfährt es natürlich, und zwar von Dir selbst: Du gibst im Antrag an, wo und bis wann Du zurzeit versichert bist. Bei "bis wann" ist die Sache gegessen, denn einen plausiblen Endtermin kannst Du nicht angeben, weil es den ja nicht gibt.
Bleibt das offen, kommt dazu eine gezielte Rückfrage. Bleibt die Antwort darauf auch offen, wird das Ding - wie es so schön heißt, abgelegt, und der Vertrag kommt nicht zustande.
Letzteres bekommst Du sogar schriftlich.
Um den Kreis zu Deiner Eingangsfrage zu schließen: Das ist kein Widerspruch dazu, dass die PKV den Vertrag auch abschließen dürfte - sowie Du zuvor den Antrag stellen durftest.
Gruß von
Gerhard
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Nachfrage an Gerhard
Nimmt denn die PKV irgendwannn Kontakt zur GKV auF?
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@Philchen
Gruß von
Gerhard
In den Sätzen 2 und 3 gebe ich Dir ja vollkommen Recht. Was den Satz 1 betrifft, da soll es Tendenzen geben, den Vertrag aufzuheben auf die bloße Anzeige der eingetretenen Versicherungspflicht hin. Ein wenig über das Ziel hinausgeschossen ... Der Versicherungsnehmer, der seine Obliegenheit erfüllen, aber gleichzeitig den Vertrag nicht beenden will, muss sich da schon auf die Hinterfüße stellen, um zu seinem Recht zu kommen.Die PKV hebt den Vertrags sicherlich nicht einfach so auf ! Der VN hat ein Kündigungsrecht, nicht die Pflicht !
Nochmal wenn bei eintretender Pflicht schon eine PKV besteht kann die PKV NIEMALS aufheben wenn §9 Satz 5 mbkk eingehalten wird.
Gruß von
Gerhard
Schlappi hat geschrieben:hm mich würde mal interessieren...
willst Du 2 mal die Pflegeversicherung zahlen ?
Ich wäre neugierig darauf, warum Consultant überhaupt 2-mal Beitrag bezahlen will. Tut's nicht auch eine Anwartschaft?
Übrigens ist eine gleichzeitige Versicherung PKV und GKV möglich:
Als meine Frau mit Arbeiten angefangen hat, wurde sie pflichtversichert. Das war Mitte Dezember. Um die Beitragsrückvergütung nicht zu verlieren, haben wir (mit Wissen der PKV) die private bis zum Jahresende weiterlaufen lassen.
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