Hallo,
mich beschäftigt ein Thema vor meinem bevorstehenden Wechsel in die PKV zum 01.01.2011.
Die Beiträge für die PKV werden von der Versicherung zum 01. des Monats eingezogen.
Meinen Lohn als Angestellter für den Monat Dezember erhalte ich einige Tage zuvor. Dieser Lohn ist für die vollbrachte Arbeitsleistung im Monat Dezember, da man Lohn nicht im voraus erhält. Im Dezember 2010 bin ich jedoch noch GKV Mitglied.
Bedeutet dies nun
-> Abzug der GKV Beiträge vom Dezemberlohn
-> und gleichzeitige Fälligkeit der Beiträge für die PKV zum 01.01.2011
Dies wäre dann doch eine Doppelbelastung? Der Arbeitgeber zahlt doch auch nur anteilig meinen GKV-Beitrag respektive 50% des PKV-Beitrages.
Verstehe ich hier etwas falsch?
Freue mich auf Eure Antworten.
Viele Grüße
Wechsel von der GKV zur PKV - Zahlungsbeginn
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Es ist wegen der unterschiedlichen Fälligkeit eine einmalige "Quasi-Doppelbelastung".
Die GKV-Beiträge werden vom Arbeitgeber zum Monatsende abgeführt. Die PKV verlangt den Beitrag von Ihnen im Voraus - den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie aber erst mit dem Januargehalt ausbezahlt.
Es ist also eine einmalige Überschneidung beim Wechseltermin.
Gruß
RG
Die GKV-Beiträge werden vom Arbeitgeber zum Monatsende abgeführt. Die PKV verlangt den Beitrag von Ihnen im Voraus - den Arbeitgeberzuschuss erhalten Sie aber erst mit dem Januargehalt ausbezahlt.
Es ist also eine einmalige Überschneidung beim Wechseltermin.
Gruß
RG
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