Guten Tag,
zuerst einmal, ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben. Hoffe nun, das Ihr mir hier ein kleinwenig weiterhelfen könnt.
Mein Problem ist, ich bin seit geraumer Zeit nicht Krankenversichert.
Fragt mich bitte nicht näher, wieso. Durch mehrfache Schicksalsschläge (Todesfälle sehr naher Angehöriger), habe ich den Kopf für einige Jahre in den Sand gesteckt.
Dadurch bin ich nun seit ungefähr 5 Jahren nicht mehr Krankenversichert. Zuletzt war ich durch einen 1-jährigen befristeten Arbeitsvertrag in der Gkv versichert. Bekam damals nach besagtem Jahr die Kündigung (typisch Zeitarbeit).
Nach dieser Anstellung und o.g. Schicksalsschläge habe ich mich leider ersteinmal um nichts mehr gekümmert.
Als es wieder etwas bergauf ging, begann ich mich wieder aktiv um eine Anstellung zu bewerben, fand allerdings nur einen 400-Euro Minijob.
Diesen übe ich nun seit 1.9.2008 aus. Sollte eigentlich nur eine Kurzfristige Lösung sein bis ich wieder eine Festanstellung finde.
Nunja, es blieb bis heute bei dieser Situation.
Trotz einiger zwischenzeitlicher Bewerbungsversuche ist meine aktuelle Situation ->
Keine KK + Minijob (Lebensunterhalt Wohnen usw... durch das beste in meinem Leben, Lebensgefährtin)
Da ich scheinbar von Problemen nicht genug haben kann, gesellt sich seit einer Weile eine sehr sehr unangenehme weil schmerzhafte Krankheit dazu. Die ansich möglichst bald behandelt werden sollte.
Seit etwa 2 Monaten schreibe ich Bewerbungen über Bewerbungen, in der Hoffnung schnellstmöglich wieder eine sozialversicherungspflichtige Anstellung zu bekommen um endlich zum Arzt gehen zu können.
Leider bis heute ohne Erfolg.
Meine Krankheit wird nicht besser und ich mache mir langsam Sorgen wie lange ich dies noch aushalte bzw. wann es soweit ist das ich den Notarzt rufen muss.
Meine Frage wäre nun, was kann ich machen ausser Bewerbungen zu hauf zu schreiben um wieder in die Gkv zu kommen ?
Wie reagieren die Ämter darauf wenn ich mich notgedrungen dort melde und ALG-II beantrage ?
Wird mich das Amt überhaupt krankenversichern wenn ca 5 Jahre keine KV bestand (letzte KV war eine gesetzliche) ?
Welche Nachzahlungen kommen dann auf mich zu ? Welche ich von meinem 400€-Job in keinster Weise bezahlen könnte.
Ich weiss, grösstenteils habe ich mir diese Situation selbst zuzuschreiben, dies ändert aber leider nichts an der aktuellen Situation.
Habt ihr einen Ratschlag für mich ?
Grüsse
Lampi
Grosse Probleme, da nicht Krankenversichert
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2009, 18:07
ALG II beantragen, zuständig letzete gesetzliche KK. Am besten dort direkt mit der Kasse sprechen, Einen antrag nach § 186 stellen SGB V, Härtefall, Zahlungsmodalitäten abklären . Falls ein medizinsicher Notfall eintreten sollte ist die letzte Kasse zuständig die Kosten zutragen. Aber am besten gleich das Problem anpacken, sonst wird das Problem zum schwarzen Loch.
Danke Vergil,
aber kommen durch ALG II und die daraus resultierende Krankenversicherung nicht riesige Nachzahlungsforderungen der Krankenkasse auf mich zu ?
Ich wüsste nicht von was ich dies bezahlen sollte, (Schulden habe ich eh schon zu hauf durch o.g. Schicksalsschläge) daher habe ich von diesem Weg bisher versucht Abstand zu halten.
Daher ja meine Versuche durch viele viele Bewerbungen schneller eine Festanstellung zu finden als meine Krankheit überhand nimmt.
Zudem meine ich vor ein paar Tagen etwas gelesen zu haben, das das Amt(ALG-II) in meiner Situation die KK-Beiträge nicht zahlt.
Ich mag mich irren, wäre froh wenn dem so ist.
Leider kenne ich mich mit dieser Materie so gut wie nicht aus.
Weiter erwähnst Du "Härtefall". Fällt meine Situation unter diesen Begriff ?
Wie begründe ich einen Härtefall ?
Grüsse
Lampi
aber kommen durch ALG II und die daraus resultierende Krankenversicherung nicht riesige Nachzahlungsforderungen der Krankenkasse auf mich zu ?
Ich wüsste nicht von was ich dies bezahlen sollte, (Schulden habe ich eh schon zu hauf durch o.g. Schicksalsschläge) daher habe ich von diesem Weg bisher versucht Abstand zu halten.
Daher ja meine Versuche durch viele viele Bewerbungen schneller eine Festanstellung zu finden als meine Krankheit überhand nimmt.
Zudem meine ich vor ein paar Tagen etwas gelesen zu haben, das das Amt(ALG-II) in meiner Situation die KK-Beiträge nicht zahlt.
Ich mag mich irren, wäre froh wenn dem so ist.
Leider kenne ich mich mit dieser Materie so gut wie nicht aus.
Weiter erwähnst Du "Härtefall". Fällt meine Situation unter diesen Begriff ?
Wie begründe ich einen Härtefall ?
Grüsse
Lampi
Es besteht GKV-Versicherungsschutz zumindest für Notfallbehandlungen gemäß § 5(1) Nr. 13 SGB V. Allerdings grundsätzlich auch eine rückwirkende Beitragspflicht ab 01.04.2007 (ca. 130 EUR/Monat, ergibt ca. 5000-6000 EUR). Hier setzt die Regelung nach § 186(11) SGB V ein, nach der bei unverschuldeter verspäteter Meldung die Schulden gemindert, gestundet oder auch ganz erlassen werden können. In der Regel wird die Kasse aber zunächst voll nachfordern.
Auch bei Aufnahme eines versicherungspflichtigen Jobs sind die Nachzahlungen nicht aus der Welt bzw. geht der Prozess erst los (Abfrage der Vorversicherung-> Feststellen der Lücke).
Das Problem wäre seit Jahren ganz einfach zu lösen gewesen, wenn man aus dem 400-EUR-Job einen 401-Euro Job gemacht hätte. Ist für den Arbeitgeber in der Regel sogar günstiger, und der Arbeitnehmer ist bei geringen Gehaltseinbussen in allen Zweigen der Sozialversicherung, also auch in der GKV, voll abgesichert.
Falls ALG2 bewilligt wird, zahlt die Arge auch die Krankenversicherungsbeiträge - bei GKV-Versicherten in vollem Umfang. Rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung allerdings nicht, wenn dann allenfalls darlehensweise.
Auch bei Aufnahme eines versicherungspflichtigen Jobs sind die Nachzahlungen nicht aus der Welt bzw. geht der Prozess erst los (Abfrage der Vorversicherung-> Feststellen der Lücke).
Das Problem wäre seit Jahren ganz einfach zu lösen gewesen, wenn man aus dem 400-EUR-Job einen 401-Euro Job gemacht hätte. Ist für den Arbeitgeber in der Regel sogar günstiger, und der Arbeitnehmer ist bei geringen Gehaltseinbussen in allen Zweigen der Sozialversicherung, also auch in der GKV, voll abgesichert.
Falls ALG2 bewilligt wird, zahlt die Arge auch die Krankenversicherungsbeiträge - bei GKV-Versicherten in vollem Umfang. Rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung allerdings nicht, wenn dann allenfalls darlehensweise.
Wenn Du jetzt krank bist, hast Du gar keine Wahl. Wenn Du Schulden hast, macht das deiner Gesundheit zuliebe jetzt auch keinen großen Unterschied mehr, wenn Du die Nachforderung nicht bezahlen kannst. Ob Du sie bezahlen musst, ist ja auch noch nicht 100% sicher. Mit etwas 'Glück' bist Du unpfändbar, bei ALG-II Bezug gewissermaßen der letzte Notanker. Du häufst damit zwar eventuell weitere Schulden an, aber bis wenigstens ordentlich versichert und kannst dich behandeln lassen. Wenn Du als Notfallpatient ins Krankenhaus kommst, wird das an der Schuldenlage auch nichts ändern, natürlich wird die Krankenkasse auch dann Forderungen an dich stellen. Wenn Du die nicht ins Boot holst, wird die Klinik das Behandlungsgeld ggfs. direkt von Dir haben wollen, und weitergehende Behandlungen über die Notfallbehandlung hinaus wirst Du dann nicht kriegen.
Allerdings musst Du erstmal durch den ALG-II Antrag durch, und da spielt ggfs. auch die wirtschaftliche Situation deiner Lebensgefährtin eine Rolle.
Also ab zur Arge und zu deiner früheren GKV. Wenn das geregelt ist, lässt Du erstmal deine Krankheit behandeln. Je nachdem, was dann an Forderungen insgesamt ansteht, musst Du ggfs. über eine Privatinsolvenz nachdenken. Aber keine Bange, entscheidend ist jetzt, dass Du nicht weiter den Kopf in den Sand steckst.
- Charly
Allerdings musst Du erstmal durch den ALG-II Antrag durch, und da spielt ggfs. auch die wirtschaftliche Situation deiner Lebensgefährtin eine Rolle.
Also ab zur Arge und zu deiner früheren GKV. Wenn das geregelt ist, lässt Du erstmal deine Krankheit behandeln. Je nachdem, was dann an Forderungen insgesamt ansteht, musst Du ggfs. über eine Privatinsolvenz nachdenken. Aber keine Bange, entscheidend ist jetzt, dass Du nicht weiter den Kopf in den Sand steckst.
- Charly
auf folgenden Tipp haben in meiner täglichen Praxis schon mehrere gehört.
die meisten waren auf Dauer glücklich. manche vielleicht auch nicht.
ich sag es jetzt einfach mal
HEIRATEN, wenn die Lebensgefährtin gesetzlich versichert.
Ihr liebt euch doch.
Jetzt bitte keine Antworten wie:
jaaa, deswegen heiraten, das ist ja blööööd
Dieser Tipp soll kein Scherz sein.
die meisten waren auf Dauer glücklich. manche vielleicht auch nicht.
ich sag es jetzt einfach mal
HEIRATEN, wenn die Lebensgefährtin gesetzlich versichert.
Ihr liebt euch doch.
Jetzt bitte keine Antworten wie:
jaaa, deswegen heiraten, das ist ja blööööd
Dieser Tipp soll kein Scherz sein.
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe !
Danke Heinrich für den Tipp, ja wir lieben uns. Zum Glück habe ich dieses Mädel. Warscheinlich würde ich heute nicht hier sitzen und schreiben wenn sie mir nicht eine solch grosse Stütze wäre.
Den Gedanken des Heiratens hatten wir vor kurzem schon einmal durchgesprochen, ist auch für die Zukunft bereits geplant.
Meine Lebensgefährtin ist gesetzlich Versichert, von daher würde dies eine Möglichkeit sein.
Jedoch würde ihre KV, nachdem ich mich bei ihr Familienversichert habe, doch warscheinlich genauso mit Nachforderungen auf mich zukommen ?
Ist dem so, oder täusche ich mich ?
Eine weitere Frage habe ich noch was den Antrag nach § 186 SGB V (Härtefall) betrifft.
Gibt das dabei Wichtiges zu beachten ? Ich meine gelesen zu haben das die Kassen dieses Thema sehr sehr "unkooperativ" angehen.
Grüsse
Lampi
Danke Heinrich für den Tipp, ja wir lieben uns. Zum Glück habe ich dieses Mädel. Warscheinlich würde ich heute nicht hier sitzen und schreiben wenn sie mir nicht eine solch grosse Stütze wäre.
Den Gedanken des Heiratens hatten wir vor kurzem schon einmal durchgesprochen, ist auch für die Zukunft bereits geplant.
Meine Lebensgefährtin ist gesetzlich Versichert, von daher würde dies eine Möglichkeit sein.
Jedoch würde ihre KV, nachdem ich mich bei ihr Familienversichert habe, doch warscheinlich genauso mit Nachforderungen auf mich zukommen ?
Ist dem so, oder täusche ich mich ?
Eine weitere Frage habe ich noch was den Antrag nach § 186 SGB V (Härtefall) betrifft.
Gibt das dabei Wichtiges zu beachten ? Ich meine gelesen zu haben das die Kassen dieses Thema sehr sehr "unkooperativ" angehen.
Grüsse
Lampi
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