Ich habe heute dieses Forum gefunden und hoffe nun das man mir vielleicht meine Frage beantworten kann.
Es geht darum, das mein Mann in der Schweiz arbeitet. Anfang 2003 ist er wegen Arbeitslosigkeit in die GKV gekommen, da er mit mir in D wohnte.
Nach der Arbeitslosigkeit hat er wieder in der CH gearbeitet, jedoch ist er in der GKV geblieben da es für ihn günstiger war als in der CH.
Als er seinen Job wieder wechselte stellte er fest, dass wenn er sich alleine in der CH versichert und mich mit dem Kind in der GKV (D) versichert er weniger zahlt als alle drei in der GKV.
Somit wurde ich noch in der Ehe selbst versichert.
Wir haben uns nun letzten Sommer getrennt. Ich zahle seither meine GKV immer noch selbst.
Meine Frage : Ich bin doch als getrennt lebende Frau immer beim Mann mitversichert. Erst nach der Scheidung muss ich mich selbst darum kümmern oder nicht ?
Den Unterhalt den ich bekomme ist über die duetsche (Düsseldorfertabelle) errechnet worden. Dieser Betrag steht jeder getrennt lebenden Frau zu und die ist im normal Fall mit dem noch Ehemann mit versichert.
Liege ich da falsch wenn ja, kann mir das jemand erklären ?
In keinem Rechtsforum wird dir GKV aufgeführt. Oder mit einen Fall wie meinem ein Thema geschrieben.
Ich habe ihn nun mitgeteilt das ich den Beitrag nicht mehr länger zahlen kann...wie auch ? in der Ehe konnte ich ihn auch nicht zahlen, da ich ja zu hause war.
