Krankengeld und Resturlaub

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Habiba
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Krankengeld und Resturlaub

Beitragvon Habiba » 21.12.2010, 10:16

Hallo,,,

ich bin neu hier da auch ich Probleme mit der Krankenkasse habe.
Ich bin seit Februar diesen Jahres arbeitsunfähgig geschrieben. Ich hatte einen Wegeunfall, der aber nach 20 Wochen nicht mehr von der BG anerkannt wurde und ich mich deshalb auch im Widerspruch befinde. Bis zur Klärung der Übernahme der Kosten ist meine Krankenversicherung für mich zuständig. Ich bin in der Altenpflege tätig und da mein Handgelenk immer noch Beschwerden machen, durch den Unfall, kann ich noch nicht arbeiten. Letzte Woche bekomme ich einen Brief von der Krankenkasse, das der MDk entschieden hat, das ich wieder arbeitsfähig sei, obwohl mein Arzt mich weiterhin krankgeschrieben hatte. Mein Arbeitgeber rief mich an und erklärte mir, wenn ich mein Handgelenk nicht voll einsetzten könnte, dann könnte ich auch meine Arbeit nicht mehr machen und eine andere Tätigkeit in Pflegeheim liegt für mich nicht vor. Er meinte , ich solle noch meine 30 Tage Urlaub nehmen und dann würde ich die krankheitsbedingte Kündigung, seitens meiner Einverständniserklärung bekommen. Ich werde jetzt beim MDK Widerspruch einlegen, da ich immer noch nicht gesund bin und ich auch fü andere Jobs meinen linken Arm brauche. Meine Frage: Was passiert mit dem Krankengeld, wenn ich die 30 Tage Urlaub , also die Auszahlung des Urlaubs bekomme? Ist dann in der Zeit das Krankengeld gestrichen und wird erst nach den 30 Tagen wieder gezahlt? Oder habe ich durchgehend Anspruch auf mein Krankengeld? Ich weiss im Moment nicht,wie ich mich verhalten soll. Denn wenn ich mich nach der Kündigung beim Arbeitsamt melde, und denen dort sage, das ich ja immer noch starke Beschwerden im Handgelenk habe, dann sagen die mir doch bestimmt, ich soll erst mal gesund und vermittelbar werden.
Ich hoffe jemand weiss Rat.
Liebe Grüße Habiba

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.12.2010, 10:25

Am besten beim Arbeitsamt sofort melden.
Rücksprache ggf mit der Gewrkschaft wegen krankheitsbedingter Kündigung, deht eigentlich nicht so schnell.
Urlaub und AU geht nicht entweder du bist krank, denn kannst du keinen Urlaub nehmen, oder du bist arbeitsfähig und du nimmst Urlaub.
Wenn du dich mit der Kündigung einläßt kann es sein das die Agentur für Arbeit dir ein Sperrzeit verpaßt.
du solltest dich noch mal mit der Krankenkasse in verbindung setzen und der BG.
Du hast wenn die Krankenkasse kein KG zahlt Anspruch auf Leistungen durch die Agentur für Arbeit.
Bei Einmalzahlung, also dem kompletten Urlaub ausgezahlt, besteht weiterhin Anspruch auf KG.


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