Hallo zusammen,
brauche mal Hilfe beim Thema Krankentagegeld:
Ist es immer so, dass das PKV Unternehmen ab Wegfall der Gehaltfortzahlung die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung übernimmt? Für die Höhe des zu versichrten Krankengeldes wird dieser Bestandteil ja rausgerechnet...
Wo finde ich diese Regelung ggf. in den Bedingungen?
Danke vorab!
isostar11
Bezug von Krankentagegeld
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Hallo isostar,
die Aussage im vorigen Posting ist falsch. Sie finden die entsprechenden Regelungen im §347 (6) + §349 (4) SGBIII
Freundliche Grüße
RG
@schlappi
Wie bringen Sie eigentlich Ihre im Brustton der Überzeugung vorgetragenen (wiederholten) fachlichen Falschaussagen in Einklang mit Ihrer breruflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler?
Mein Tipp: vorsichtiger werden, nachlesen, Fachausbildung machen.
Bis dahin: Fragesteller mit Antworten verschonen.
die Aussage im vorigen Posting ist falsch. Sie finden die entsprechenden Regelungen im §347 (6) + §349 (4) SGBIII
Freundliche Grüße
RG
@schlappi
Wie bringen Sie eigentlich Ihre im Brustton der Überzeugung vorgetragenen (wiederholten) fachlichen Falschaussagen in Einklang mit Ihrer breruflichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler?
Mein Tipp: vorsichtiger werden, nachlesen, Fachausbildung machen.
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