Hartz VI Antrag,keine Bearbeitung weil KK nicht mitspielt

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Hartz VI Antrag,keine Bearbeitung weil KK nicht mitspielt

Beitragvon Chefarzt » 06.01.2011, 13:00

Hallo

Ein von mir gestellter Antrag auf Leistungen nach dem SGB III wird nicht bearbeitet,weil meine letzte KK, in der ich seit 2004 nicht mehr Mitglied bin,
die Aufnahme verweigert und sich auf Zahlungen nach der Gesundheitsreform 2007 beruft.
So komme ich nicht in den Genuss von Zahlungen und befinde mich schon jetzt unterhalb des Existenzminimums.Auch Abschlagszahlungen,seitens der ARGE, werden abgelehnt.
Ist dies alles korrekt?Da ich selbstständig war und aus Gründen persönlicher
Umstände mein Gewerbe abmelden musste,ist meine Frau freiwillig versichert(Grundlage Steuerbescheid).
Besteht nicht die Möglichkeit das ich über meine Frau Familienversichert werde.
Würde mich über Hinweise freuen oder Leute die ähnliches erlebt haben.
Danke :(

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.01.2011, 18:09

Öhm, was hast Du denn jetzt beantragt?

Hartz IV oder SGB III (ALG I)?

Ich gehe mal davon aus, dass Du Hartz IV beantragt hast.

Die Verweigerung das ALG II auszuzahlen, weil Du evtl. keine Mitgliedsbescheinigung der Kasse bei der ARGE vorlegst, ist so etwas von völlig daneben.

Du musst zwar im Rahmen der sog. Mitwirkungspflichten Unterlagen vorlegen. Machst Du es nicht, dann kann man die Leistungen versagen bzw. ablehnen. Aber die ARGE kann von Dir nichts verlangen, was für Dich unmöglich ist. Und jenes ist hier der Fall.

Du kannst auch in die Familienversicherung der Holden, wenn Du nicht mehr hauptberuflich selbständig bist (d.h. Gewerbe wurde eingestellt).

Ansonsten muss Dich die ARGE - wenn keine Mitgliedsbescheinigung der Kasse vorgelegt wird - bei der letzten Kasse von Amts wegen anmelden und zwar innerhalb von 14 Tagen. Dies ergibt sich aus § 175 Abs. 3 SGB V.

(3) Versicherungspflichtige haben der zur Meldung verpflichteten Stelle (hier die ARGE) unverzüglich eine Mitgliedsbescheinigung vorzulegen.

Wird die Mitgliedsbescheinigung nicht spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht vorgelegt, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherungspflichtigen ab Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse anzumelden, bei der zuletzt eine Versicherung bestand;


Vielen ARGEN ist dieser Halbsatz im Ansatz nicht bekannt und sie versuchen durch eine völlige Rechtsbeugung die Kunden einfach zu knebeln.

Auch die Aussage der Kasse, dass eine Aufnahme nicht eher erfolgt, bis Du ab April 2007 die Beiträge nachgezahlt hast, ist auch eine völlige Rechtsbeugung.

Nun denn, es ist aber leider das tägliche Geschäft. Ich hatte heute auch noch so einen Fall. Ich musste dann glatt mit der zuständigen Rechtsabteilung sprechen und haben Sie erst einmal eingenordet. Danach bekam ich nach ca. 1 Stunde einen Rückruf. Es läuft nun problemlos.


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