Guten Abend,
folgender Fall beschäftigt mich seit heute und ich benötige Hilfe. Kurz zu den Fakten. Ich leite einen Friseursalon eine unserer Mitarbeiterin hat gekündigt um bei einem direkten Mitbewerber zu arbeiteten. Ich habe sie daraufhin freigestellt ( bei vollen Gehalt) um die Überstunden und den Resturlaub abzugelten. Außerdem stellt es eine direkte Konkurrenzsituation im eigenen Laden dar.
Eine Stunde später steht sie mit einer Krankschreibung im Salon den sie triumphierend auf den Tresen legt.
Das Ergebnis ist, dass ich den Urlaub und die Überstunden auszahlen muß obwohl klar auf der Hand liegt, dass keine Krankheit vorliegt. Macht es Sinn den MDK einzuschalten und wie stelle ich es am besten an?
Ich sage schon vorab Danke für die Antworten.
Meldung an den Medizinischen Dienst nach Krankmeldung?
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- Postrank7
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Re: Meldung an den Medizinischen Dienst nach Krankmeldung?
Hallo mickd,
Auf jeden Fall!!! Meldung an die Krankenkasse mit der Bitte dieses sofort zu kontollieren, gleichzeitig den Verdacht des Betruges äußern.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen, privat Detektiv, kostet allerdings wäre es mir aber wert
Der neue Laden freut sich bestimmt auch über jemanden welche Krank feiert kleiner Tipan diesen, Schwein sein ist fein
Und ne richtig gute aber auch clevere Beurteilung schreiben.
Und uns bitte informieren wenn es geklappt hat.
Gruß
Auf jeden Fall!!! Meldung an die Krankenkasse mit der Bitte dieses sofort zu kontollieren, gleichzeitig den Verdacht des Betruges äußern.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen, privat Detektiv, kostet allerdings wäre es mir aber wert

Der neue Laden freut sich bestimmt auch über jemanden welche Krank feiert kleiner Tipan diesen, Schwein sein ist fein

Und ne richtig gute aber auch clevere Beurteilung schreiben.
Und uns bitte informieren wenn es geklappt hat.
Gruß
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- Postrank7
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also, ein arzt stellt nur eine arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. natürlich gibt es krankheiten wie rückenleiden oder magenbeschwerden, die man als arzt erstmal schlecht beurteilen kann und die auch prima zu simulieren sind. trotzdem darf man nicht vorschnell urteilen. solange der arbeitgeber die lohnfortzahlung übernimmt, ist die krankenkasse ja nicht in der zahlungspflicht. von den behandlungskosten mal abgesehen. ich weiß nicht, ob die kasse großen interesse zeigt, hier zu handeln. wenn die mitarbeiterin jetzt während der krankschreibung so blöd wär und woanders arbeiten würde, dann würde ja der arbeitgeber fristlos kündigen können. aber sonst .... schwierig.
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