Seit Juli 2010 nicht mehr versichert- was nun?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Lotta2011
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Beitragvon Lotta2011 » 08.02.2011, 12:58

Mit Hartz IV speziell kennt sich nicht zufällig jemand aus (was einem zusteht)? Dazu muss ich ein anderes Forum aufsuchen, oder?

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Beitragvon Rossi » 08.02.2011, 17:16

Hartz IV ist total individuell. Es kommt immer auf den Einzelfall an, wie hoch der Anspruch ist.

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Beitragvon Lotta2011 » 08.02.2011, 17:23

Es geht mir nicht auf die Höhe des Anspruches, sondern darum, dass das Amt mir nach meiner Trennung keine Erstausstattung bezahlen will. Ich ziehe am Wochenende um und habe ausser dem Kinderzimmer nichts. Alles was in der jetztigen Wohnung noch ist gehört entweder dem Vermieter (Küche und Schlafzimmer) oder meinem Ex-Freund (der komplette Rest). Die Begründung war (allerdings erstmal nur mündlich), dass ich ja schonmal eine Wohnung alleine hatte (ja, vor 4 Jahren) und da ja Möbel wohl drin waren. Ich habe noch niemals was beantragt bei Hartz IV.

Weiß jemand zufällig, wo ich mich da schlau machen kann? Ich werde in jedem Fall dagegen klagen, sollte es bei der Ablehnung bleiben (sie denkt nochmal drüber nach).

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Beitragvon Rossi » 08.02.2011, 21:34

Nun denn, so etwas ist natürlich total niedlich.

Also bei uns (Jobcenter) sind solche Fälle klipp und klar geregelt. Danach kann eine Erstausstattung defintiv im Rahmen einer Trennung gewährt werden. Natürlich nicht die volle Pauschale, sondern nur anteilig. Je nachdem was Du brauchst.

Ich meine mich erinnern zu können, dass gerade Anfang 2005 genau diese Problematik schon uffn Tisch kam. Viele Jobcenter hatten nach einer Trennung eine Erstausstattung abgelehnt. Dann hat es nicht lange gedauert und die Kunden sind zum Sozialgericht marschiert und ei der daus, das Jobcenter bekam etwas an die Bummelbacken.

Also last und least, die Entscheidung des Jobcenterns anläßlich der Trennung nix zu gewähren, ist nach meiner Einschätzung völlig daneben. Auch die Tatsache, dass Du vor 4 Jahren mal eine eigene Wohnung gehabt hast, ist eine Traumvorstellung zur Ablehnung. Bei uns bekommen auch bspw. Haftentlassen ohne mullen und knullen (obwohl sie bspw. vor 4 Jahren auch eine Wohnung hatten) eine Erstausstattung.

Lasse die Klamotte bitte schriftlich ablehnen. Suche Dir ggf. schon einen Anwalt der eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht vorbereitet.

Wie willst Du denn eine schöne warme Wahlzeit zubereiten, wenn Du noch nicht einmal eine Küche hast? Dann kommt noch ein Kind dazu; soll das Kind etwa aus der Dose Schappi kalt essen, damit es ein Prachtkerl wird (war früher ne Werbung im Fernsehen für Hundefutter)?

Wie gesagt, bei uns ist das überhaupt kein Thema!

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Beitragvon Czauderna » 08.02.2011, 21:45

Hallo Rossi,
wie schreibst immer so schön "Ich koche meinen Tee auch nur mit Wasser".
Nicht dass ich hier Schadenfreude empfinde, ganz bestimmt nicht, aber es tut der "geschundenen Seele" eine Krankenkassenmitarbeiters doch irgendwie gut zu wissen, dass auch bei den Job-Centern Entscheidungen gibt und demzufolge auch Menschen, die diese treffen, die auch deinen Widerspruch auslösen.
Ich habe von der geschilderten Materie keine Ahnung, du dagegen hast diese Ahnung von berufswegen, aber rein aus dem Bauchgefühl heraus denke ich dass der Fragestellerin da über mitgespielt wurde.
Gruss
Guenter

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Beitragvon Rossi » 08.02.2011, 22:10

Nun denn Günni, ich habe nie gesagt, dass im Bereich der Jobcenter keine Fehler gemacht werden.

Nein im Gegenteil, es werden dort auch sehr viele Fehler gemacht. Dabei sind es immer menschliche Schicksale, die davon betroffen sind. Abzulehnen ist immer leichter, als zu bewilligen.

Ich persönlich habe einen sehr hohen Anspruch hinsichtlich meiner Entscheidungen gegenüber meinen Kunden. Ich setze mich für meine Kunden ein, mache alles mögliche für Sie, berate sie zielgerichtet um ihnen jenes zu ermöglichen, was ihnen materiell rechtlich zusteht.

Dies setzt eine erhebliche Fachkompetenz des jeweiligen Sachberarbeiters voraus, denn man muss sich heute leider in allen Bereichen der Sozialgesetzbücher auskennen und das Optimalste für die Kunden herauszuholen.

Es sind nicht nur die Ansprüche im Bereich des SGB V (gesetzliche Krankenversicherung) sondern auch noch andere Ansprüche, wie bspw. Kindergeld, Wohngeld, ALG I etc., etc.!

In vielen Bereichen rennen die Kunden vor einer riesen Betonwand, weil - warum auch immer - die Leistungen rechtswidrig abglehnt werden.

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Beitragvon Lotta2011 » 09.02.2011, 15:58

Seh ich das richtig, dass der Herr Rossi im Jobcenter tätig ist? Erstmal vielen Dank für die Antworten. Wenn man sich mit der ganzen Materie nicht auskennt ist man wirklich in den Popo gekniffen und glaubt erstmal alles, was einem von Ämtern gesagt wird.

Ich habe auch teilweise das Gefühl, dass ich dort vor Sachbearbeitern sitze, die lediglich angelernt wurden. Aufgrund meines Umzuges, der nun am Wochenende ansteht, habe ich die SB darauf hingewiesen, dass ich nunmehr nur noch 15 Euro in der Geldbörse habe und der Monat noch lang ist. Da meinte sie ernsthaft zu mir, dass sie mir keinen Vorschuß geben könne, selbst wenn sie wollte....denn sie haben ein neues System und da weiß niemand, wie man darüber Schecks ausstellt. Ich war fassungslos. Teilweise fühlte ich mich so behandelt, als wenn die SB das Geld für mich aus eigener Tasche bezahlen müsste....so freundlich war es dort. Letztlich bin ich jetzt gezwungen bis zur Zahlung durch die Arge bei meinem Ex-Freund wohnen zu bleiben, da ich kein Geld habe.

Genauso unaufgeklärt wurde ich über den Unterhalt. Ich bin 2006 geschieden worden, mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt und ich habe den von der Unterhaltsvorschußkasse bekommen (bei meinem Ex-Mann laufen derzeit Lohnpfändungen, da das Jugendamt sich das Geld natürlich zurück holt). Nun ist aber ausgerechnet jetzt im Januar diese Leistung eingestellt worden, da man die ja nur begrenzt bekommt (72 Monate?). Nun lese ich im Internet, dass ich Kindergeldzuschlag beantragen kann und dann für 3 Jahre noch 140 Euro bekomme, die dann auf Hartz IV angerechnet werden. Diese Möglichkeit wusste niemand dort beim Amt.

Das mit der Erstausstattung ist mir schon klar, dass ich da keine horrende Summe erwarten kann...aber wenigstens soviel, dass man sich alles gebraucht kaufen kann was fehlt hatte ich eigentlich erwartet. Und nun will die SB sich das nochmal in Ruhe ansehen und dann entscheiden und ich bekomme separat bescheid, wie sie entschieden hat.

Ich weiß, mein Fall ist total kompakt, wenn das mit dem JC nicht hierher gehört, dann sagt mir das bitte, da es hier ja eigentlich um KK geht.

Meinen Antrag habe ich am 5. Januar gestellt und es wurde mir gesagt, ab da würde ich dann auch alles rückwirkend gezahlt bekommen. Auch wieder ein Trugschluß, denn gestern wurde mir gesagt, ich bekomme erst ab dem 15.2. Geld...ab dem Tag, wo ich eben umziehe. Ich sitze hier seit Januar ohne eigenes Geld. Es wird erwartet, dass mein Ex-Freund meinen Sohn und mich unterstützt, weil wir eben noch zusammen wohnen. Das mein Ex-Freund aber seine Arbeit verloren hat und seit November Alg 1 bezieht und ihm nach allen Verbindlichkeitsabzügen nur 150 Euro zum leben bleiben...wovon nun 3 Personen leben sollen...das interessiert niemanden. Dazu wurde mir gesagt, um alles rückwirkend gezahlt zu bekommen müssten wir glaubhaft darlegen, dass er für mich nicht aufgekommen ist. Aber wie bitte soll man das machen? Sicherlich hat er die Lebensmittel gekauft, oder soll er uns verhungern lassen?

Es trifft irgendwie immer die Falschen. Die, die wirklich schmarotzern werden nie belangt. Aber ich hab ja noch immer Hoffnung, dass sich alles zum Guten wendet. Der Anfang ist ja schonmal gemacht mit einer 400 Euro Stelle ab März..vielleicht entwickelt sich daraus eine Teilzeitstelle und ich habe diesen ganzen Ämterkram nicht mehr nötig.

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Beitragvon Rossi » 09.02.2011, 19:16

So langsam fällt der Rossi hier rückwärts vom Stuhl.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Ex-Freund für Dich nachweislich nicht einsteht, dann kann sein Einkommen auch nicht berücksichtigt werden.

Es gibt hierzu sogar im SGB II eine gesetzliche Vermutung, Du musst Dir diese Tatbestände einfach durchlesen und den Umkehrschluss darlegen.

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


1. länger als ein Jahr zusammenleben,


2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,


3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder


4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen


Also, wenn diese Tatbestände nicht vorliegen, dann bekommst Du das Hartz IV ohne Einkommen des Freundes.

Nun lese ich im Internet, dass ich Kindergeldzuschlag beantragen kann und dann für 3 Jahre noch 140 Euro bekomme, die dann auf Hartz IV angerechnet werden. Diese Möglichkeit wusste niemand dort beim Amt.


Den sog. Kinderzuschlag wirst Du nicht bekommen. Dies setzt voraus, dass Du soeben an der Grenze bzw. oberhalb der Grenze von Hartz IV liegst.

Also, ich muss Dir ehrlich eingegestehen; Dein Fall ist ziemlich einfach. Man kann den Fall allerdings auch kompliziert machen!

Jooh, der Rossi sitzt nicht nur im Jobcenter (Hartz IV/SGB II), sondern auch in der guten alten Sozialhilfe (SGB II). Der Rossi macht beides.

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Beitragvon Lotta2011 » 09.02.2011, 19:36

Ich bin wirklich dankbar, dass ich hier Hilfe und Anregungen bekomme.

Von deinen Auflistungspunkten trifft Nr. 1 ja zu...wir haben hier ja knapp über 2 Jahre zusammengewohnt. Also falle ich da wieder raus?

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Beitragvon Rossi » 09.02.2011, 22:21

Okay, dann halten wir mal fest, es steht 3 : 1! Wer gewinnt dann wohl?

Ferner kannst Du die Nr. 1 (länger als 1 Jahr zusammenleben) dadurch entkräften, dass sich das Verhältnis total zerrüttet hat. Genau deswegen willst Du so schnell wie möglich ausziehen. Es sieht ja auch bei Euch tatsächlich derzeit so aus. Da ist nichts erfunden oder getrixt. Damit geht die Vermutung der Nr. 1 auch völlig den Bach hinunter und es steht 4 : 0 in diesem Game.

Damit bist Du auf der Gewinnerseite!

Werfe doch bei dem nächsten Gespräch mit dem Jobcenter einfach mal den § 7 Abs. 3a SGB II in die Runde. Top die Wette gilt, die Sachbearbeiterin kennt diese Bestimmung noch nicht einmal!

Also meine Statement; ziehe es durch; Du wirst mit Sicherheit in einem sozialgerichtlichen Verfahren gewinnen. Gretchenfrage ist natürlich, ob Du soweit gehen musst und das Jobcenter vielleicht vorher einknickt.

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Beitragvon Lotta2011 » 10.02.2011, 08:10

Diesmal ziehe ich das auch durch, immer alles nur schlucken hat irgendwann seine Grenze und die ist bei mir nun definitiv erreicht.
Zerrüttet ist unsere Beziehung schon seit Mitte letzten Jahres, als ich ihn darum bat, vorerst die KK-Beiträge für mich zu übernehmen, damit ich zum Arzt gehen kann und er das ablehnte. Gegenseitig füreinander einstehen stelle ich mir da schon irgendwie anders vor. War aber auch nur ein Punkt der Trennungsgründe.

Ok, vielen Dank Rossi. Ich warte dann nun mal auf die Ablehnung der KK und auf die Ablehnung der Erstausstattung und dann gehts in den Ring. ;)

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Beitragvon Lotta2011 » 11.02.2011, 12:58

Mir ist grad was witziges passiert. Suche mir ja gerade Möbel gebraucht zusammen über diverse Marktplätze und hab jemanden angeschrieben, deren Wohnwand ich toll finde. Hab dann erklärt, dass ich die erst Mitte nächster Woche abholen könnte, da ich mich frisch getrennt habe und das Geld der Arge noch nicht überwiesen ist.

Darauf bekam ich folgende Antwort "haben sie den Antrag bei mir gestellt?".
Da ist das meine Sachbearbeiterin, die meinen Antrag bearbeitet hat. Nun hab ich erstmal in Erfahrung gebracht, dass sie mir die Hälfte der Erstaustattungspauschale überwiesen hat, mehr durfte sie nach Rücksprache nicht.

Weiß denn jemand, wie hoch diese Pauschale ist? Die Antwort "die Hälfte" hilft mir ja nicht weiter.

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Beitragvon Lotta2011 » 11.02.2011, 20:06

Nun weiß ich es selbst...wird wohl 1700 € sein, wenn ich 850 € bekomme. Heute kam nämlich mein Bescheid.

Begründung wegen nur der hälftigen Zahlung:

[...] Aus ihren persönlichen Ausführungen ist erkenntlich, dass sie vor der Beziehung mit ihrem Lebensgefährten über einen eigenen Wohnraum und Hausrat verfügt haben.

Trotz der Bestätigung ihres ehemaligen Lebensgefährten, dass sie außer den Kindermöbeln keine weiteren Möbel mitnehmen werden, kann die beantragte Leistung nicht in vollem Umfang als Beihilfe geleistet werden.

Es wird ihnen die o.g. Beihilfe geleistet werden (850 € ).

Sollte über diesen Betrag ein Badarf bestehen, ist der Verbrauch der Leistung durch Kaufbelege nachzuweisen. Eine weitere Gewährung erfolgt in Form eines Darlehens. § 23 Abs. 3 Zweites Sozialgesetzbuch SGB II

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Beitragvon Rossi » 11.02.2011, 22:20

Nun denn, Lotta, Du hast ja schon mal etwas erreicht.

Die meisten Jobcenter haben Pauschalen. Die Ermittlung der Pauschalen basiert auf Erfahrungswerten. Bei uns beträgt bspw. die komplette Pauschale für 1 Personenhaushalt ca. 1.400,00 €, für jede weitere Person nochmal 220,00 €.

Aber wie schon geschrieben, jenes ist total unterschiedlich.

Zudem ist das Jobcenter befugt diese Pauschale festzusetzen. Allerdings sieht der Gesetzgeber hier eine kleine Einschränkung vor:

Zitat § 23 Abs. 3 Satz 5 SGB II:

Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen

Frag doch mal die Tante vom Jobcenter, wie sich dies begründet, bzw. wie sich die Pauschale anhand von Erfahrungswerten zusammensetzt.

Top die Wette gilt, die Sachbearbeiterin gerät in Erklärungsnotstand. Dem Grunde nach müsste das Jobcenter hierfür ein schlüssiges Konzept auf den Tisch legen.

Man kann hieraus natürlich wieder etwas basteln und dem Jobcenter um die Ohren hauen. Aber es wird dann wieder ein Kampf werden.

Angesichts der Tatsache, dass Du im Schweinsgalopp - zerrütte Verhältnisse mit dem Ex-Freund - ausziehen musst, bist Du natürlich nicht in der Lage auf Schnäppchenjagd zu gehen. Du musst zumindest gewisse Dinge sofort haben. Da kann man nicht auf irgendwelche Anzeigen in der Wochenendausgabe der örtlichen Zeitung und wat weiss ich sonst noch zurückgreifen. Daher ist man gezwungen, sofort und unmittelbar zu handeln. Dies ist natürlich wesentlich teuerer. Daher wird Deine individuelle Situation leider nicht berücksichtigt.

Ferner muss sich die Frage gestellt werden, ob die Hälfte der Pauschale überhaupt angemessen ist.

Du hast lediglich ein Kinderzimmer. Du brauchst aber Küchenmöbel, Schlafzimmermöbel, Wohnzimmermöbel und noch viele Dinge mehr. Die Möbel, die Du nicht brauchst stellen einen jämmerlichen Bruchteil gegenüber den vorhandenen Möblen dar. Von daher kann die Hälfte der Pauschale im Ansatz nicht angemessen sein.

Gehe mal davon aus, dass man die Höhe der Pauschale (Hälfte der gesamten Pauschale) einfach mal so zwischen Tür und Angel ermittelt hat.

Schreibe dem Jobcenter genau die Möbel, die Du brauchst.

Guck mal hier:


http://www.mdr.de/hier-ab-vier/8206551.html

Der Rechtsanwalt hat sich auf Hartz IV Klagen spezialisiert. In dem Bereich des dortigen Jobcenters sind in den letzten Jahren ca. 7.000 Klagen beim zuständigen Sozialgericht eingetrudelt. Davon gehen auf das Konto des Rechtsanwaltes ca. 6.000 Klagen. Der Rechtsanwalt hat ne Erfolgsquote von ca. 80 %, weil die Bescheide fehlerhaft sind.

Mittlerweile hat das zuständige Sozialgericht das Personal fast verdoppelt.

Das kommt dabei raus, wenn man knickerig ist.

Jetzt erzähle ich Dir mal, wie ich es mache. Ich setze mich mit dem Kunden zusammen und nehme mir ne Stunde Zeit. Wir diskutieren alles mögliche und kommen dann gemeinsam zu einem Ergebnis. Wir schließen zum Schluss eine Vereinbarung. Damit ist es ein gemeinsamer Konsens, der in der Regel nie zum Widerspruch führt.

Wie ist es bei Dir gelaufen. Erst einmal eine Ablehnung, dann die Hälfe der Pauschale ohne konkrete Zahlen.

Nachtigall ik hör Dir trapsen, da könnte man sich veräppelt fühlen. Ich kann Dich verstehen.

Aber ich glaube, dass wir hier im falschen Forum sind. Wir sind hier in einem Krankenversicherungsforum und nicht in einem ALG II-Forum. Aber tröste Dich, im Bereich der Krankenversicherung läuft es nach meiner Erfahrung nicht viel anders ab.

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Beitragvon Lotta2011 » 11.02.2011, 23:41

Nicht falsch verstehen, ich will ja nicht undankbar sein...ich bin ja schon froh, dass ich überhaupt eine Summe X von denen bekommen habe um mich notdürftig einzurichten. Habe ja auch schon Möbel gefunden über Privatmarktplätze, die ich aber erst abholen kann, wenn das Geld der Arge eintrudelt.

Das mit dem Rechtsanwalt werde ich mir mal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Danke für den Tipp.

Nun bin ich gespannt was die KK (AOK) macht, denn laut Bescheid der Arge haben die mich dort angemeldet...bin gespannt wann der Ablehnungsbescheid oder die Beitragsrückzahlungsaufforderung kommt...und somit wären wir wieder beim Thema. ;)


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