Versichert als Student

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

gerhard2k1
Beiträge: 1
Registriert: 06.02.2011, 10:34

Versichert als Student

Beitragvon gerhard2k1 » 06.02.2011, 10:37

Hallo zusammen,

ich habe bisher in Deutschland studiert, bin aber jetzt fertig.

Nun soll der Master in den Niederlanden folgen. Für eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung bin ich zu alt (26), daher versichere ich mich in Deutschland als Student selbst.

Die Frage ist nun wie es in den Niederlanden funktioniert. Würde meine deutsche Krankenversicherung eine Studienbescheinigung aus den Niederlanden akzeptieren?

Danke und viele Grüße

ricarda45
Beiträge: 1
Registriert: 11.02.2011, 16:25
Kontaktdaten:

Beitragvon ricarda45 » 11.02.2011, 16:30

Frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach würd ich sagen. Eigentlich spricht meiner Meinung nach aber nichts dagegen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 11.02.2011, 18:21

Ich denke mal, dass Du dich nur freiwillig in der GKV versichern kannst.

Eine sog. studentische Pflichtversicherung (ca. 65,00 €) kommt hier nicht zum Tragen, da diese Versicherung nur für Unis in Deutschland gilt.

Allerdings geht der Mindestbeitrag bei der freiwilligen Kv. ab 140,00 Euronen im Monat los. Aber der liebe Gesetzgeber hat an die Studenten, die im Ausland studieren und freiwillig versichert sind, auch mittlerweile gedacht.

Hierfür gibt es extra Regelungen in § 240 Abs. 4 SGB V:

Für freiwillige Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule oder als Studenten an einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind oder regelmäßig als Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt § 236 in Verbindung mit § 245 Abs. 1 entsprechend

Damit bist Du dann wieder bei den 65,00 Euronen.

Stimmt das Heinrich?

Ich würde die Studienbescheinigung bei der Kasse einreichen und auf diese Vorschrift verweisen.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 11.02.2011, 19:03

Kommt jetzt wieder darauf an wo der gutste wohnt, ich würde denn dochmal eher sagen prüfen Versicherungspflicht in den Niederlanden, wenn dort Versicherungspflicht, kann hier keine bestehen, ggf die Möglichkeiten der Leistungsaushilfe hier prüfen lassen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 11.02.2011, 19:46

Nun denn, ich bin davon ausgegangen, dass gerhard weiterhin in Deutschland wohnen bleibt.


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste