Meine Frau möchte gern nach dem Bezug des Elterngeldes (14 Mon.) noch weiter zu Haus bleiben und den Nachwuchs mit 18 Monaten in die Einrichtung schaffen. Während des EG-Bezuges ist sie ja noch gesetzlich bei der AOK versichert. Was ist aber danach in den 4 Monaten?
Wo ist sie ab dem Zeitpunkt dann krankenversichert, und wo die Kinder (14 Mon. und 5 3/4 Jahre?
Ich selbst bin privat versichert.
Welche Möglichkeiten bestehen zur Versicherung?
Klaus W.
KV nach Elterngeldbezug
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ich beschreibe das mal mit meinen Worten, und Sie sagen dann, ob wir uns einig sind, okay?
Sie haben bereits einen ca. 6 Jahre alten Sohn. Nach dessen Geburt war Ihre Frau in der dreijährigen Elternzeit. Seit dem 3. Geburtstag im August 2004 ist sie wieder erwerbstätig gewesen und gesetzlich pflichtversichert.
Derzeit ist sie bereits im Mutterschutz, das zweite Kind wird eine Punktlandung auf dem Geburtstag des ersten (*g*) und sie möchte wieder die dreijährige Elternzeit nehmen.
Soweit richtig?
Dann erstmal Ihre Frau: Als GKV-Pflichtmitglied ist sie während der gesamten Elternzeit (3 Jahre) beitragsfrei in der GKV versichert, das hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Sollte sie in der Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, so beendet das natürlich die beitragsfreie Versicherung.
Nun zu Ihnen: Verdienen Sie über der Versicherungspflichtgrenze der GKV oder liegen Sie darunter und sind nur durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht noch PKV-versichert?
Liegen Sie darüber und verdienen derzeit mehr als Ihre Frau, so muss Ihr Sohn mit einem eigenen Beitrag in der GKV oder der PKV (jeweils ca. 100-130€, in der PKV abhängig vom Gesundheitszustand) versichert sein. Ist er das?
Das Neugeborene ist idealerweise über den Kontrahierungszwang in Ihrer PKV zu versichern, mit der Option auf einen Wechsel in einen evtl. besseren Tarif zum Jahreswechsel.
Wenn noch Fragen sind: Raus damit!!
Frank Wilke

Sie haben bereits einen ca. 6 Jahre alten Sohn. Nach dessen Geburt war Ihre Frau in der dreijährigen Elternzeit. Seit dem 3. Geburtstag im August 2004 ist sie wieder erwerbstätig gewesen und gesetzlich pflichtversichert.
Derzeit ist sie bereits im Mutterschutz, das zweite Kind wird eine Punktlandung auf dem Geburtstag des ersten (*g*) und sie möchte wieder die dreijährige Elternzeit nehmen.
Soweit richtig?
Dann erstmal Ihre Frau: Als GKV-Pflichtmitglied ist sie während der gesamten Elternzeit (3 Jahre) beitragsfrei in der GKV versichert, das hat mit dem Elterngeld nichts zu tun. Sollte sie in der Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, so beendet das natürlich die beitragsfreie Versicherung.
Nun zu Ihnen: Verdienen Sie über der Versicherungspflichtgrenze der GKV oder liegen Sie darunter und sind nur durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht noch PKV-versichert?
Liegen Sie darüber und verdienen derzeit mehr als Ihre Frau, so muss Ihr Sohn mit einem eigenen Beitrag in der GKV oder der PKV (jeweils ca. 100-130€, in der PKV abhängig vom Gesundheitszustand) versichert sein. Ist er das?
Das Neugeborene ist idealerweise über den Kontrahierungszwang in Ihrer PKV zu versichern, mit der Option auf einen Wechsel in einen evtl. besseren Tarif zum Jahreswechsel.
Wenn noch Fragen sind: Raus damit!!
Frank Wilke
Unser ,,Erster'' wurde am 23.12.2002 geboren. Bis August '04 war meine Frau mit ihm zu Hause. Ab da war sie wieder voll erwerbstätig (Geringverdiener).
Ich möchte aber nicht, daß meine Frau und meine Kinder in meine PKV kommen.
Es muß doch einen Weg geben, daß die GKV erhalten bleibt, auch nach der neuen, in meinen Augen ,,blöden'' Elternzeitregelung. Früher brauchte man sich keinen Kopf zerbrechen. Da blieb man 1 3/4 Jahre, 2 Jahre... zu Hause, bekam seine 300€ und war versichert. Heute muß man sich kundig machen, wie man seine EZ einteilt, (als Selbständiger (Malermeister-1-Mann-Betrieb) ist man da wiedermal der Gelackmeierte- wie soll ich die Vätermonate nehmen?)
Wo ist das noch ein Rechtsstaat? In meinen Augen ist es ein Un-Rechtsstaat, denn es geht immer auf die ,,Kleinen''.
Wer vorher utopische Bezüge genoss, brauch sich über so etwas keine Gedanken machen-die bekommen ja auch als Elterngeld utopische Beträge. Die machen Splitting und beziehen somit immer Geld und sind damit auch versichert, denn uns wurde gesagt, solange man Geld vom Staat bezieht, ist man versichert.
Ich möchte aber nicht, daß meine Frau und meine Kinder in meine PKV kommen.
Es muß doch einen Weg geben, daß die GKV erhalten bleibt, auch nach der neuen, in meinen Augen ,,blöden'' Elternzeitregelung. Früher brauchte man sich keinen Kopf zerbrechen. Da blieb man 1 3/4 Jahre, 2 Jahre... zu Hause, bekam seine 300€ und war versichert. Heute muß man sich kundig machen, wie man seine EZ einteilt, (als Selbständiger (Malermeister-1-Mann-Betrieb) ist man da wiedermal der Gelackmeierte- wie soll ich die Vätermonate nehmen?)
Wo ist das noch ein Rechtsstaat? In meinen Augen ist es ein Un-Rechtsstaat, denn es geht immer auf die ,,Kleinen''.
Wer vorher utopische Bezüge genoss, brauch sich über so etwas keine Gedanken machen-die bekommen ja auch als Elterngeld utopische Beträge. Die machen Splitting und beziehen somit immer Geld und sind damit auch versichert, denn uns wurde gesagt, solange man Geld vom Staat bezieht, ist man versichert.
Hallo Klaus,
ich verstehe Ihren Unmut, wenn er auch an dieser Stelle kaum weiterhilft. Bitte tun Sie sich selbst und mir einen Gefallen und lassen den Ärger beim Grillabend, am Stammtisch, bei den Kollegen oder sonstwo ab - hier möchte ich Ihnen gerne helfen, und dafür wäre es unheimlich wichtig, dass Sie meine Fragen beantworten bzw. mir die angefragten Informationen geben.
Wenn Sie das hier nicht möchten, gerne auch per PN.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Frank Wilke
ich verstehe Ihren Unmut, wenn er auch an dieser Stelle kaum weiterhilft. Bitte tun Sie sich selbst und mir einen Gefallen und lassen den Ärger beim Grillabend, am Stammtisch, bei den Kollegen oder sonstwo ab - hier möchte ich Ihnen gerne helfen, und dafür wäre es unheimlich wichtig, dass Sie meine Fragen beantworten bzw. mir die angefragten Informationen geben.
Wenn Sie das hier nicht möchten, gerne auch per PN.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Frank Wilke
Also mein ,,Großer'' ist jetzt 4 1/2 Jahre. Meine Frau war seit der Geburt (23.12.02) anschließend 1 3/4 Jahre zu Hause und dann wieder voll arbeiten.
Wie hoch liegt den die Versicherungspflichtgrenze der GKV?
Ich habe eine reine PKV bei der Barmenia.
Normal habe ich ein höheres Einkommen als meine Frau. (wird ja nach meinem Gewinn ermittelt)
Wie hoch liegt den die Versicherungspflichtgrenze der GKV?
Ich habe eine reine PKV bei der Barmenia.
Normal habe ich ein höheres Einkommen als meine Frau. (wird ja nach meinem Gewinn ermittelt)
Hallo Klaus,
Sobald Ihr Gewinn die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 47.700€ "dauerhaft" überschreitet, verlieren die Kinder den Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung bei der Mutter.
Liegen Sie darunter, so sind sowohl ihr "Großer" als auch das Kleine bei Ihrer Frau kostenfrei während der gesamten Elternzeit in der GKV versichert!
Haben wir Ihre dringlichsten Fragen entschärft oder brennt noch was auf der Seele?
Frank Wilke
Sobald Ihr Gewinn die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von derzeit 47.700€ "dauerhaft" überschreitet, verlieren die Kinder den Anspruch auf beitragsfreie Mitversicherung bei der Mutter.
Liegen Sie darunter, so sind sowohl ihr "Großer" als auch das Kleine bei Ihrer Frau kostenfrei während der gesamten Elternzeit in der GKV versichert!
Haben wir Ihre dringlichsten Fragen entschärft oder brennt noch was auf der Seele?
Frank Wilke
Hallo Frank,
danke für Ihre Ausführungen. Mein Gewinn als Einzelunternehmen unterschreitet dauerhaft die derzeit 47.700€.
Uns wurde aber gesagt, daß meine Frau nach den 12 (+2) Monaten nach der Geburt, dem sog. Zeitraum des ,,neuen'' Elterngeldbezuges, sollte sie die Absicht haben, länger als diese kurze Zeit zu Hause zu bleiben, in der Zeit bis sie wieder arbeiten geht, keine KV mehr hat und somit auch unsere Kinder nicht.
Was ist daran wahr?
danke für Ihre Ausführungen. Mein Gewinn als Einzelunternehmen unterschreitet dauerhaft die derzeit 47.700€.
Uns wurde aber gesagt, daß meine Frau nach den 12 (+2) Monaten nach der Geburt, dem sog. Zeitraum des ,,neuen'' Elterngeldbezuges, sollte sie die Absicht haben, länger als diese kurze Zeit zu Hause zu bleiben, in der Zeit bis sie wieder arbeiten geht, keine KV mehr hat und somit auch unsere Kinder nicht.
Was ist daran wahr?
Hallo Klaus,
wird nur Elterngeld bezogen, aber keine Elternzeit in Anspruch genommen, so ist das richtig. Dann endet die kostenfreie Mitgliedschaft in der GKV mit dem Bezugsende des Elterngeldes.
Im Übrigen besteht Beitragsfreiheit für die Dauer der Elternzeit, wenn vor der Geburt des Kindes eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.
Fertig aus, Micky Maus.
Frank Wilke
wird nur Elterngeld bezogen, aber keine Elternzeit in Anspruch genommen, so ist das richtig. Dann endet die kostenfreie Mitgliedschaft in der GKV mit dem Bezugsende des Elterngeldes.
Im Übrigen besteht Beitragsfreiheit für die Dauer der Elternzeit, wenn vor der Geburt des Kindes eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde.
Fertig aus, Micky Maus.
Frank Wilke
Hallo Klaus,
da dies ohnehin eine Diskussion zwischen uns beiden ist, sollten wir uns das nächste Mal in freier Wildbahn treffen, dann sind wir schneller fertig
WENN die Frau in ELTERNZEIT ist und NICHT arbeitet, ist sie für drei Jahre BEITRAGSFREI in der GKV versichert, und aufgrund Ihrer Gewinnsituation sind die KINDER FAMILIENVERSICHERT bei Ihrer Frau.
Wer wielange wieviel Elterngeld bezieht ist wurscht. Maßgebend ist die ELTERNZEIT.
Beginnt Ihre Frau nun innerhalb der Elternzeit eine versicherungspflichtige(!) Tätigkeit, so sind ganz normal GKV-Beiträge vom Arbeitsentgelt fällig, an der Versicherungssituation ändert sich dadurch nichts. Frau und Kinder in der GKV, Sie in der PKV.
Was sie mit "in der GKV verankert" meinen, verstehe ich leider nicht.
Frank Wilke
P.S.: Spricht (vom Kostenfaktor mal abgesehen) noch irgendwas gegen eine Versicherung der Kinder in der PKV?
da dies ohnehin eine Diskussion zwischen uns beiden ist, sollten wir uns das nächste Mal in freier Wildbahn treffen, dann sind wir schneller fertig

WENN die Frau in ELTERNZEIT ist und NICHT arbeitet, ist sie für drei Jahre BEITRAGSFREI in der GKV versichert, und aufgrund Ihrer Gewinnsituation sind die KINDER FAMILIENVERSICHERT bei Ihrer Frau.
Wer wielange wieviel Elterngeld bezieht ist wurscht. Maßgebend ist die ELTERNZEIT.
Beginnt Ihre Frau nun innerhalb der Elternzeit eine versicherungspflichtige(!) Tätigkeit, so sind ganz normal GKV-Beiträge vom Arbeitsentgelt fällig, an der Versicherungssituation ändert sich dadurch nichts. Frau und Kinder in der GKV, Sie in der PKV.
Was sie mit "in der GKV verankert" meinen, verstehe ich leider nicht.
Frank Wilke
P.S.: Spricht (vom Kostenfaktor mal abgesehen) noch irgendwas gegen eine Versicherung der Kinder in der PKV?
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