Studentische Krankenversicherung

Versicherungspflicht, Befreiung, Hinzuverdienst, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

gmeier
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2007, 14:06

Studentische Krankenversicherung

Beitragvon gmeier » 11.07.2007, 14:11

Hallo!
Wie gestaltet sich die Wahl der Krankenkasse bei der studentischen Krankenversicherung?
Ich habe doch sicher die Möglichkeit zu einer anderen Krankenkasse als der jetzigen zu wechseln oder? Bedarf es hierzu einer Kündigung? Ist diese Kündigung an Fristen gebunden die ich einhalten muss oder erlischt die Familienversicherung automatisch mit dem 25. Geburtstag und ich kann mich einfach bei einer anderen Krankenkasse anmelden.
Konnte dazu leider nirgends konkrete Informationen finden...
Gruß
Georg

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Re: Studentische Krankenversicherung

Beitragvon DKV-Service-Center » 11.07.2007, 15:20

Hallo gmeier,

die Familienversicherung bedarf keiner Kündigung , es reicht eine Mitteilung, (z.B. Familienfragebogen). Was hast du gegen deine jetzige Krankenversicherung? Der Beitrag der Studentischenversicherung ist bei allen gleich.
Du benötigst jedoch bevor du dich bei einer neuen Kasse anmeldest, eine Bescheinigung deiner Alten Kasse, das du dort Familienversichert warst.

Gruß

gmeier
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2007, 14:06

Beitragvon gmeier » 12.07.2007, 08:02

Ich möchte wechseln weil die Krankenkasse meiner Wahl ein wenig mehr an Leistungen bietet. So gibt es z.B. für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen einen kleinen finanziellen Bonus. Meine bisherige KK bietet das leider nicht. Dafür sind die Beitragssätze besonders niedrig, allerdings ist das für mich als Student ja kein Vorteil...

gmeier
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2007, 14:06

Beitragvon gmeier » 13.07.2007, 18:04

Hallo nochmal!
Ich habe bei meiner Krankenkasse nun um eine Mitgliedsbescheinigung für einen KV-Wechsel gebeten. Lt. meiner Krankenkasse ist ein Wechsel z.Z. aber nicht möglich...

Aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zwischen Abitur (2. Bildungsweg) und Studiumbeginn war ich für einige Monate selbst gestzlich krankenversichert (bei der selben Krankenversicherung bei der ich nun familienversichert bin).
Meine Krankenkasse schreibt nun dass nach Auslauf der Familienversicherung meine alte Versicherung wieder auflebt, da ich damals keine 18 Monate eigens gesetzl. versichert war. Was bedeutet das? Bzw. was hat eine studentische KV mit meiner alten gesetzl. Mitgliedschaft zu tun? Ich befinde mich ja in keinem Arbeitsverhältnis (auch keine Teilzeit). Warum hindert mich meine damalige KV-Pflicht an einem Wechsel zu einer anderen Kasse?
Ich verstehe nur noch Bahnhof...


Zurück zu „Studenten“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste