Familienversicherung bei zweiten Kind - Ehegatte PKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

rotstern83
Beiträge: 2
Registriert: 08.03.2011, 14:01

Familienversicherung bei zweiten Kind - Ehegatte PKV

Beitragvon rotstern83 » 08.03.2011, 14:10

Hallo,

ich suche Rat in folgender Angelegenheit:

Meine Frau ist in Elternzeit (durch Kind Nr. 2). Unser erstes Kind ist schon über 3 Jahre, d.h. für Nr. 1 ist die Elterzeit schon vorbei. Ich selbst bin in der PKV (selbstständig).

Zur Zeit sind beide Kinder beitragsfrei familienverischert, da meine Frau vor der Elterzeit sozialversicherungspflichtig angestellt war (und noch ist) UND ich unter JAEG verdiene. Nun ist aber die Elternzeit für Kind Nr. 1 "vorbei". Heißt das, dass Kind Nr. 1 nun kein Anrecht mehr auf die Familienversicherung hat oder zählt alleine der Umstand, das die Mutter in Elterzeit ist..., nun eben wegen Kind Nr. 2?!

Ich hoffe meine Frage war verständlich :shock:

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Familienversicherung bei zweiten Kind - Ehegatte PKV

Beitragvon Czauderna » 08.03.2011, 14:22

rotstern83 hat geschrieben:Hallo,

ich suche Rat in folgender Angelegenheit:

Meine Frau ist in Elternzeit (durch Kind Nr. 2). Unser erstes Kind ist schon über 3 Jahre, d.h. für Nr. 1 ist die Elterzeit schon vorbei. Ich selbst bin in der PKV (selbstständig).

Zur Zeit sind beide Kinder beitragsfrei familienverischert, da meine Frau vor der Elterzeit sozialversicherungspflichtig angestellt war (und noch ist) UND ich unter JAEG verdiene. Nun ist aber die Elternzeit für Kind Nr. 1 "vorbei". Heißt das, dass Kind Nr. 1 nun kein Anrecht mehr auf die Familienversicherung hat oder zählt alleine der Umstand, das die Mutter in Elterzeit ist..., nun eben wegen Kind Nr. 2?!

Ich hoffe meine Frage war verständlich :shock:


Der Anspruch des Kindes auf Familienversicherung richtet sich in diesem Falle nicht nach dem Status der Mutter sondern nach dem Einkommen des PKV-versicherten Vaters - kürzer gesagt, wenn für das erste Kind der Anspruch besteht, besteht er für das zweite Kind genau so.
Gruss
Czauderna

rotstern83
Beiträge: 2
Registriert: 08.03.2011, 14:01

Beitragvon rotstern83 » 08.03.2011, 19:42

Danke für die Info.

Wenn aber die Mutter in 2 Jahren NICHT mehr in Elternzeit ist UND ihren Job bspw. kündigt, müsste sie sich selbst und auch die Kinder entweder gesetzlich oder privat versichern, richtig?

Dann hat es ja auch nichts mehr mit dem Einkommen des PKV-Versicherten zu tun, oder?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4631
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 08.03.2011, 20:04

rotstern83 hat geschrieben:Danke für die Info.

Wenn aber die Mutter in 2 Jahren NICHT mehr in Elternzeit ist UND ihren Job bspw. kündigt, müsste sie sich selbst und auch die Kinder entweder gesetzlich oder privat versichern, richtig?

Dann hat es ja auch nichts mehr mit dem Einkommen des PKV-Versicherten zu tun, oder?


Hallo,
doch hat es - wenn wir davon ausgehen dass das Einkommen des PKV-versicherten genau so hoch ist wie heute dann wird für die GKV-versicherte Mutter 50% des Ehegatteneinkommens angesetzt und davon zweimal ein Freibetrag pro Kind abgesetzt - was übrig bleibt, danach muss dann die Mutter Beiträge entrichten. Die Kinder sind weiterhin kostenlos mitversichert.
Gruss
Czauderna


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste