Hallo an alle,
ich habe hier einen Fall, bei dem mir weder Anwälte noch sonst wer helfen konnte. Vielleicht kann es hier jemand :
Fall :
Ein Ehepaar hat 2 Kinder. Die Kinder sind bei dem Ehemann privat krankenversichert. Die Mutter ist in der gesetzlichen KV.
Das Ehepaar trennt sich und die Kinder sind weiterhin beim Vater versichert. Der Vater möchte jedoch die Kinder bei der Kindsmutter versichern und ist bereit die Kinder mit einer Krankenzusatzversicherung auszustatten.
Die Kindsmutter lehnt dies jedoch strikt ab mit dem Argument, dass die Kinder durch die priv. Zusatzversicherung nicht den selben Schutz haben werden wie bei der PKV. Im Hintergrund weiss die Ehefrau jedoch, dass dem Mann dadurch ein finanzieller Vorteil entstehen würde, den sie ihm nicht gönnt.
Kann die Frau darauf beharren oder hat der Mann eine Möglichkeit ?
Vielen Dank für die Hilfe !!!
Gruss
Trennung / Scheidung : Kinder weiterhin beim Vater in PKV???
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Trennung / Scheidung : Kinder weiterhin beim Vater in PK
Sonaar hat geschrieben:Hallo an alle,
ich habe hier einen Fall, bei dem mir weder Anwälte noch sonst wer helfen konnte. Vielleicht kann es hier jemand :
Fall :
Ein Ehepaar hat 2 Kinder. Die Kinder sind bei dem Ehemann privat krankenversichert. Die Mutter ist in der gesetzlichen KV.
Das Ehepaar trennt sich und die Kinder sind weiterhin beim Vater versichert. Der Vater möchte jedoch die Kinder bei der Kindsmutter versichern und ist bereit die Kinder mit einer Krankenzusatzversicherung auszustatten.
Die Kindsmutter lehnt dies jedoch strikt ab mit dem Argument, dass die Kinder durch die priv. Zusatzversicherung nicht den selben Schutz haben werden wie bei der PKV. Im Hintergrund weiss die Ehefrau jedoch, dass dem Mann dadurch ein finanzieller Vorteil entstehen würde, den sie ihm nicht gönnt.
Kann die Frau darauf beharren oder hat der Mann eine Möglichkeit ?
Vielen Dank für die Hilfe !!!
Gruss
Hallo,
wer hat das Sorgerecht für die Kinder ??
Wenn wir davon ausgehen, dass es für die Kinder bei der Mutter keinen Anspruch auf die Familienversicherung gibt, dan käme ja nur eine eigene Mitgliedschaft der Kinder in der GKV-Kasse der Mutter in Frage - dazu muesste grundsätzlich durch die Kasse die Beitrittsberechtigung der Kinder festgestellt werden. Wenn dies der Fall ist und der Vater das Sorgerecht hat, dann kann er die KGV-Versicherung der Kinder wählen - wenn es die Mutter ist, die das Sorgerecht innehat, kann der Vater dies meines Erachtens nur durch eine Klage erreichen.
Wenn allerdings für die Kinder ein Anspruch auf Familienversicherung bei der Mutter entstände, dann kann diese Familienversicherung im Extremfall auch ohne die Zustimmung der Mutter durchgeführt werden weil es sich hier um eine eigene Versicherung handelt, die zwar an die Mitgliedschaft der Mutter gekoppelt ist, diese aber finanziell nicht belastet und ausserdem ein Rechtsanspruch der Kinder bestände, der dann vom Vater als Sorgeberechtigter eingefordert werden könnte, notfalls auch per Klage.
Das ist meine Auffassung.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Hallo Czauderna,
Ihre Meinung ist nachvollziehbar, wird meines Erachtens von der Rechtssprechung oftmals nicht gestützt. Nach einer Trennung/Scheidung kann die Mutter vom Vater durchaus verlangen, dass dieser die PKV für die Kinder weiterführt. Der Unterhalt ist davon nicht betroffen. Die Versicherung in der GKV stellt eine Verschlechterung gegenüber Ihrer Versorgung vor der Trennung dar.
Allerdings sind das im Regelfall Entscheidungen die je nach Richter und Situation auch anders ausfallen können !
An den TE:
Mal unter uns, warum wollen Sie Ihre eigenen Kinder nicht in der PKV belassen ?
Ihre Meinung ist nachvollziehbar, wird meines Erachtens von der Rechtssprechung oftmals nicht gestützt. Nach einer Trennung/Scheidung kann die Mutter vom Vater durchaus verlangen, dass dieser die PKV für die Kinder weiterführt. Der Unterhalt ist davon nicht betroffen. Die Versicherung in der GKV stellt eine Verschlechterung gegenüber Ihrer Versorgung vor der Trennung dar.
Allerdings sind das im Regelfall Entscheidungen die je nach Richter und Situation auch anders ausfallen können !
An den TE:
Mal unter uns, warum wollen Sie Ihre eigenen Kinder nicht in der PKV belassen ?
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