Verheirateter ausländischer Student... brauche Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
ausländischer
Ja, ich bin noch an der Uni angeschrieben
Alles andere wäre Betrug und dazu möchte hier sicher Keiner beitragen.Rossi hat geschrieben:Tja, wirklich alles dumm gelaufen.
Du hast schon damals einen fatalen Fehler gemacht, indem Du einen Antrag auf Befreiung als Student bei der GKV beantragst hast.
Damit musst Du definitiv während des Studiums in der PKV verbleiben. Da geht leider kein Weg dran vorbei.
MfG
ratte1
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- Postrank7
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Okay, die Killervorschrift, die wir haben, ist der § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V:
§ 10 Familienversicherung SGB V
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
....
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
Da Du dich damals auf Antrag von der Versicherungspflicht als Student in der GKV befreien lassen hast, kommst Du während des Studiums nach den materiellen Rechtsvorschriften nicht in die Familienversicherung der Holden.
Aber weißt Du was, ich würde es probieren und den Anzeigebogen zur Familienversicherung ausfüllen und bei der Kasse einreichen. Fülle den Bogen wahrheitsgemäß aus. Beantworte alle Fragen komplett. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dies bei der Kasse druch die Lappen geht.
Also, bitte nicht Schummeln!
§ 10 Familienversicherung SGB V
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
....
3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
Da Du dich damals auf Antrag von der Versicherungspflicht als Student in der GKV befreien lassen hast, kommst Du während des Studiums nach den materiellen Rechtsvorschriften nicht in die Familienversicherung der Holden.
Aber weißt Du was, ich würde es probieren und den Anzeigebogen zur Familienversicherung ausfüllen und bei der Kasse einreichen. Fülle den Bogen wahrheitsgemäß aus. Beantworte alle Fragen komplett. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dies bei der Kasse druch die Lappen geht.
Also, bitte nicht Schummeln!
Nee,vllt nicht. Aber bestimmt, ob sich jemand noch im Studium befindet. Und zusammen mit der Angabe, dass man zuletzt PKV versichert war, ist der Rückschluss einfach.Rossi hat geschrieben:Hm, ich habe mir jetzt mal den Anzeigebogen der großen Kasse mit dem A - aus meiner Region - angeschaut.
Da steht noch nicht einmal die Frage, ob man sich auf Antrag von der Versicherungspflicht hat befreien lassen.
MfG
ratte1
Jooh, dann würde ich mal sagen, dass der Poster den Anzeigebogen einfach ausfüllt.
Mal sehen, ob es der Kasse auffällt.
Wenn es nicht auffallen sollte, dann hat er eben Glück.
Dabei kann man dem Poster dann auch nicht vorsätzlich falsche Angaben unterstellen. Er hat alles angegeben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es durchaus funtzen könnte.
Mal sehen, ob es der Kasse auffällt.
Wenn es nicht auffallen sollte, dann hat er eben Glück.
Dabei kann man dem Poster dann auch nicht vorsätzlich falsche Angaben unterstellen. Er hat alles angegeben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es durchaus funtzen könnte.
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- Postrank7
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