Rückzahlung ab 2007 und zukünftige Zahlungen

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cherrymoon
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Rückzahlung ab 2007 und zukünftige Zahlungen

Beitragvon cherrymoon » 17.03.2011, 12:40

Hallo.

Ich lebe mit meinem Freund in Haushaltsgemeinschaft. Als er 2007 arbeitslos wurde, wurde uns direkt bei der Arge mitgeteilt, dass ich zuviel verdienen würde und er somit keinen Anspruch auf Leistungen hat.
Ich schreib das mal so auf, wie mir das durch die ARGE mitgeteilt wurde:

Berechnung RL 323,00 x2 = 646,00 plus 294,00 (Miete)
KDU: 940,00
Bereinigtes EK aus 1412,00 = 1232,29. Zum jetzigen Zeitpunkt ist kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGBII gegeben.

Wir haben dann den Antrag zurückgezogen, da ich laut obiger Rechnung über dem Satz liege (mit 2,50 Euro wahrscheinlich).

Wir dachten, er sei zumindest krankenversichert.... Laut GKV besteht ein Rückstand um die 3.000 Euro, die er jetzt zurückzahlen soll, da per Gesetz ja eine Versicherungspflicht herrsche. Wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe, kommt man wohl aus der Nummer nicht mehr raus. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht..

Nun meine Fragen:

Darf die Krankenkasse sich nicht auf eine Ratenzahlung einlassen? Das hat sie nämlich nicht.

Muss man sich dann bei der Krankenkasse versichern (privat), wo der Rückstand besteht? Man muss sich ja dann privat versichern, so wie ich das verstanden habe... Diese Beiträge zahl dann ich, als Berufstätige nehm ich an?

Wenn ich die privaten Beiträge zahlen muss, kann ich dann eine Neuberechnung von der Arge verlangen? Vielleicht liege ich dann unter dem Satz..

Aus gesundheitlichen Gründen überlege ich meine Stundenzahl auf 30h die Woche zu reduzieren. Bin ich ähnlich einem unterhaltsverpflichteten Kindesvater verpflichtet, Vollzeit arbeiten zu gehen um den Unterhalt für meinen Freund sicherzustellen?

Ich blicke langsam nicht mehr durch. Da geht man arbeiten und wird dafür bestraft. Im Grunde kämen wir wahrscheinlich günstiger weg, wenn ich jetzt kündigen würde und auch schön von Vater Staat lebe, wie das so viele in Deutschland machen. Schade, dass ich dafür nicht der Typ bin!

Ich hoffe auf informelle Hilfe.

Dankeschön.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.03.2011, 19:07

Wenn ihr derzeit 2,50 € übern Satz liegt und der Freund mtl. ca. 140,00 € für die KV zahlen muss, dann kann man von dem Jobcenter einen Beitragszuschuss erhalten. Ihr werdet dann allein durch die Beitragszahlung hilfebedürftig.

Allerdings geht dies nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo jetzt der Antrag gestellt wird.

Dann bitte sofort bei der Kasse einen Antrag auf Stundung stellen; sonst berechnet die Kasse pro Monat 5 % Säumniszuschläge. Diesen Antrag ggf. von der Kasse - wenn sie meint es geht nicht - schriftlich ablehnen lassen. Dein Freund hat derzeit überhaupt keine Kohle; bei Dir kann die Kasse nicht pfänden. Packe einen nackten Neger in die Tasche, wo nix iss, da kann man nix holen.

Ferner einen Antrag auf Ermäßigung der nachzuzahlenden Beiträge stellen. Ihr seid ja davon ausgegangen, dass er sehrwohl krankenversichert ist. Hat sich die Krankenkasse denn mal überhaupt bei dem Freund gemeldet und mal nachgefragt, wie er versichert ist? Ggf. leider eine Klage einreichen.

Es ist die Kasse zuständig, wo man zuletzt versichert war.

cherrymoon
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Beitragvon cherrymoon » 18.03.2011, 08:55

Danke für die Antwort.

Die Krankenkasse hat immer mal wieder ein Formular geschickt für eine Familienversicherung. Da wir ja nicht verheiratet sind, wäre das ja so oder so nicht in Frage gekommen.


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