Hallo zusammen!
Ich habe ein großes Problem mit der Versicherung.
Ich bin 25 Jahre, habe soeben mein Studium beendet und war immer in einer PKV. Nun bin ich ab dem 31.3. exmatrikuliert, mache aber seit 2 Wochen auch ein unbezahltes, 2-monatiges Praktikum.
Meine Frage lautet nun: Wie muss ich mich versichern? Da ich ja kein Einkommen habe (hatte nie Bafög, bekam seit 1,5 Jahren Halbwaisenrente, die auch zum 31.3. ausläuft), würde ich ja sowieso in die GKV fallen. Muss mein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zahlen?
Ich hoffe, jemand kennt sich hiermit aus?
Beste Grüße
Freiwilliges Praktikum nach dem Studium
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Den Beitrag verstehe ich nicht.Vergil09owl hat geschrieben:Also just for fun, kein Pflichtpraktikum, bist du eigentlich auch Renterin versichert gewesen, als Pflichtmitglied aufgrund deiner Halbwaisenrente? Oder war die Vorversicherungszeit nicht erfüllt?
Wenn jemand auf Grund des Rentenbezuges pflichtversichert gewesen wäre, wäre er während des Studiums Mitglied der GKV geblieben, da diese Versicherung vorrangig gegenüber der stud.Versicherung ist. Und hiervon hätte es auch bei Studiumbeginn keine Befreiungsmöglichkeit gegeben.
MfG
ratte1
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Alsoauch nicht aufgrund des Rentenbzuges aus der gesetzlichen RV?
Grundsätzlich wäre jetzt hier weiter die PkV zuständig, hm arbeitsuchend gemeldet bsit du , ALG II wurde auch nicht beantragt?
Ansonsten wäre denn nämlich die GKV zuständig.
Am besten mal mit deiner PKV reden wie das jetzt denn zu händeln wäre. Meiner Ansicht nach.
Grundsätzlich wäre jetzt hier weiter die PkV zuständig, hm arbeitsuchend gemeldet bsit du , ALG II wurde auch nicht beantragt?
Ansonsten wäre denn nämlich die GKV zuständig.
Am besten mal mit deiner PKV reden wie das jetzt denn zu händeln wäre. Meiner Ansicht nach.
Auch bei Bezug von ALG 2 wäre nicht die GKV zuständig!Vergil09owl hat geschrieben:Alsoauch nicht aufgrund des Rentenbzuges aus der gesetzlichen RV?
Grundsätzlich wäre jetzt hier weiter die PkV zuständig, hm arbeitsuchend gemeldet bsit du , ALG II wurde auch nicht beantragt?
Ansonsten wäre denn nämlich die GKV zuständig.
Im diskutierten Fall ist - solange keine Versicherungspflicht wegen einer vers.-pflichtige Beschäftigung o.ä. eintritt - weiterhin ausschließlich die PKV zuständig.
MfG
ratte1
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