Hallo miteinander,
ich habe eine Frage, die sich zum Teil mit dem Thema des Threads überschneidet.
Und zwar war bin ich am 3.1.11 angestellt worden und bin somit aus der privaten raus und in die GKV eingetreten (war vorher voll selbständig).
Tja, leider hat die GKV etwas gebraucht und mir die Bestätigung erst im Februar geschickt.
Nun zieht mir die PKV die Beiträge für Januar und Februar voll ab, obwohl ich ja formell ja gar nicht mehr da versichert war, da die GKV mich rückwirkend zum 3.1 aufgenommen hat.
Die Abbuchungen habe ich von meiner Bank auf mein Konto zurückbuchen lassen.
Jetzt sitz ich allerdings hier mit einem Mahnbescheid und die PKV behauptet, sie könnten die Beiträge trotzdem kassieren und es wäre egal, ob ich im Januar und Februar formell noch bei ihnen gemeldet war.
HILFe - hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
Will mich die PKV nur bescheißen oder muss ich wirklich zahlen?
Vielen lieben Dank schon jetzt für eure Antworten.
Liebe Grüße
Christina
Bei Wechsel in GKV bucht PKV trotzdem Beiträge ab
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Schriftlich gekündigt
ja, die PKV habe ich schriftlich gekündigt und eine weitere Versicherung abgelehnt.
Allerdings haben die sich dann auch mehr als zwei Wochen Zeit gelassen zu reagieren.
Aber kaum hatte ich die Zahlung auf mein Konto zurückgebucht, kam 3 Tage später der Brief, ich sollte doch gefälligst zahlen.
Tja, und so zieht sich das jetzt hin.
Gruß
Christina
Allerdings haben die sich dann auch mehr als zwei Wochen Zeit gelassen zu reagieren.
Aber kaum hatte ich die Zahlung auf mein Konto zurückgebucht, kam 3 Tage später der Brief, ich sollte doch gefälligst zahlen.
Tja, und so zieht sich das jetzt hin.
Gruß
Christina
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hi Übersetzerlady,
seit 3.1 angestellt und pflichtversichert, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses müssen Sie innerhalb von 8 Wochen ausüben. Dazu gehört eine
Kündigung und der Nachweis über die Pflichtversicherung, erst wenn beides der Versicherung vorliegt wird die Kündigung wirksam.
Kommt es warum auch immer zu einer Überschreitung der 8 Wochen so wird die Kündigung erst zum Ende des Monats wirksam , wenn die Unterlagen bei der Versicherung eingehen.
Gruß
seit 3.1 angestellt und pflichtversichert, dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses müssen Sie innerhalb von 8 Wochen ausüben. Dazu gehört eine
Kündigung und der Nachweis über die Pflichtversicherung, erst wenn beides der Versicherung vorliegt wird die Kündigung wirksam.
Kommt es warum auch immer zu einer Überschreitung der 8 Wochen so wird die Kündigung erst zum Ende des Monats wirksam , wenn die Unterlagen bei der Versicherung eingehen.
Gruß
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