Arbeitgeberzuschuss, wenn Ehepartner "freiwillig"

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myfriend.harvey
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Beitragvon myfriend.harvey » 30.04.2011, 20:54

Hallo,

hier nun endlich das Ergebnis. Mein Arbeitgeber (bzw. dessen Lohnbüro) hat es nun doch eingesehen, ich bekomme nun den entsprechenden Zuschuss. :D

Allen Leidensgenossen wünsche ich viel Erfolg!

Grüße
Harvey

Rossi
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Beitragvon Rossi » 30.04.2011, 23:10

Dann mal einen herzlichen Glühstrumpf!

heinrich
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Beitragvon heinrich » 01.05.2011, 19:23

der Fall, der am 18.11.2010 beim LSG Hessen entschieden wurde,

liegt jetzt übrigens beim Bundessozialgericht vor.

Wollen wir man hoffen, dass die dort eine nachvollziehbare Entscheidung treffen werden.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 01.05.2011, 20:04

Hoi Heinrich,

na, dann bin ich auch einmal gespannt.

Denn der Wortlaut des Gesetzes ist eindeutig, damit scheidet ein Beitragszuschuss für die Gattin aus.

Alles andere kann nur über eine sog. planwidrige Lücke im Gesezt gelöst werden. Und genau diese muss dezidiert auf den Punkt gebracht werden, damit man in die teleologische Auslegung des Gesetzes kommt.

Aber vor Gericht und auf hoher See weiss man nie wohin die Reise geht.

Mikkey
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Beitragvon Mikkey » 11.06.2011, 12:07

HAllo Heinrich,

wo finden sich informationen über die Vorlage beim BSG? Mich würde interessieren, welcher Beteiligte die Revision beantragt hat.

Gruß, Mikkey

heinrich
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Beitragvon heinrich » 16.06.2011, 20:35

mehr als

diese Seite

http://www.bsg.bund.de/cln_108/nn_13817 ... nat_12.pdf

Fall 6 auf dieser Seite


ist mir auch nicht bekannt.

Mikkey
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Beitragvon Mikkey » 18.06.2011, 11:33

heinrich hat geschrieben:mehr als

diese Seite

http://www.bsg.bund.de/cln_108/nn_13817 ... nat_12.pdf

Fall 6 auf dieser Seite


ist mir auch nicht bekannt.


Trotzdem danke, ich werde zumindest beim AG den Anspruch anmelden, so dass nach entsprechender Entscheidung eine Nachzahlung geleistet werden muss.

Gruß, Mikkey


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