Deutscher Ring - Nachträgliche Beitragsanpassung

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Markus_77
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Deutscher Ring - Nachträgliche Beitragsanpassung

Beitragvon Markus_77 » 04.05.2011, 14:58

Hallo Zusammen,

ich bin seit dem 01.01.2007 beim Deutschen Ring privat krankenversichert. Ursprüngliche hatte ich mich für den Tarif Esprit entschieden. Zum 01.01.2010 hatte ich dann, über die Futura Option, in den Comfort+ gewechselt.

Nach 1 1/2 Jahren kommt der Deutsche Ring jetzt auf mich zu und meint, dass im Rahmen der damaligen Tarifumstellung (Wechsel von Esprit auf Comfort+) mein Beitrag falsch kalkuliert wurde. Anstelle eines Beitrages von 385,38 Euro muss ich jetzt 423,69 Euro bezahlen. Da bin ich erst mal aus allen Wolken gefallen.

Bisher habe ich sehr viel vom Deutschen Ring gehalten. Die Beitragsanpassung von über 20% zum Jahresanfang, die Senkung der eBR für 2011 und jetzt dieses Malheur lassen mich jetzt doch schon etwas Zweifel.

Aufgefallen ist dies Thema dadurch, dass der Deutsche Ring mir den Beitrag für die Vollkostenversicherung diesen Monat nicht abgebucht hat. Darauf hin hatte ich beim Deutschen Ring angerufen und man hat mir diesen Sachverhalt mitgeteilt.

Da der Deutsche Ring diesen Fehler nun festgestellt hat, wurde wohl eine Inkassosperre für meinen Beitrag vorgenommen. In den nächsten Tagen soll ich ein Dokument erhalten, welches ich unterschreiben muss, das ich mit dem (neuen) Beitrag einverstanden bin.

Ich denke mir wird nichts anderes übrig bleiben als dies den neuen Beitrag zu akzeptieren oder eben einen anderen Tarif zu wählen.

Meine Frage ist einfach, wie so etwas passieren kann? Ist dies ein Einzelfall oder gibt es hin und wieder schon solche Vorfälle? Ist bei der Akzeptierung des neuen Beitrages etwas zu beachten? Hat jemand damit Erfahrungswerte?

Vielen Dank,
Markus

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Pallandt - BGB - 69. Auflage, München 2010 - Kalkulationsirt

Beitragvon Marcus » 05.05.2011, 08:04

Hallo,

hier hat ein Rechtsgeschäft stattgefunden. Sollte hierbei seinerzeit dem Deutschen Ring ein Berechnungsirrtum unterlaufen sein, so stellt dieser einen unerheblicher Motivirrtum dar, begründet somit also kein Anfechtungsrecht (BGH 139, 177, NJW 02, 2312, allgM.) Dies ist wie auch der Deutsche Ring weiss ein sogenannter interner oder verdeckter Kalkulationsfehler der nicht zu Ihren Lasten geht. Eine nachträgliche Korrektur schließt sich hier aus.

Einmal policiert - in diesem Fall korrekt policiert. Fragen? Aber immer sehr gerne.

Mit den besten Grüßen aus dem Rheinland

Marcus

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Beitragvon Markus_77 » 05.05.2011, 09:49

Hallo,

der DR hatte mir gestern auch vorab das Schreiben, welches anscheined auf dem Postweg verloren gegangen ist, per Mail zu gesendet.

In diesem Schreiben beruft sich der DR auf das BGB §119 und Anfechtung wegen Irrtums.

Zudem heißt es weiter, dass ich bitte innerhalb von 14 Tagen den neuen Beitrag akzeptiere solle, damit der Vertrag weiterbestehen kann. Wenn nicht, dann endet der Vertrag zum 31.12.2009 und man würde mir alle Beträge (abzgl. gezahlter Leistungen) erstatten und ich kann mir dann einen andere Versicherung suchen.

Insgesamt finde ich dies schon etwas komisch. Ich kann ja auch nicht irgendwann sagen, upss das war damals ein Irrtum mit dem Vertragsabschluss bei ihnen und ich wollte eigentlich bei Versicherer x versichert sein ....

Gruß,
Markus

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Annahme eines Versicherungsangebots

Beitragvon Marcus » 05.05.2011, 10:26

Hallo Markus,

es handelt sich hierbei um die Annahme eines Angebotes aus dem Hause Deutscher Ring. Ich würde den Versicherer anschreiben mit dem Verweis auf die gesetzlichen Regelungen und eine Literaturempfehlung abgeben:

Pallandt, BGB, 69. Auflage, München 2010 (Seite 95) - § 110 - Rechtsgeschäfte. Titel 2. Willenserklärung f) Berechnungsirrtum. --aa) Verdeckter. ff. Viel Erfolg.

P.S. Sollte dies nicht helfen, würde ich die BaFin informieren. Dies wird letzlich sicherlich zielführend sein, auch ohne sonstigen Rechtsbeistand.

Alle guten Wünsche aus dem Rheinland

Marcus


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