ALG2 / GKV - PKV - wohin mit mir?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

gw4rth
Beiträge: 1
Registriert: 22.06.2011, 16:31
Wohnort: Heidelberg

ALG2 / GKV - PKV - wohin mit mir?

Beitragvon gw4rth » 22.06.2011, 16:50

Hallo
Ich habe hier schon etwas im Forum gestöbert aber bin trotzdem noch etwas verwirrt.
Also, ich bin 27 Jahre und habe meinen Lebensunterhalt bisher mit Online Poker bestritten. Ich war bis zum Ende meines Zivildiensts über meinen Vater ( Beamter ) in der PKV (Allianz) mit 80% Beihilfe und 20% Privat. Mit Einstellung des Kindergeldes fiel dann die Beihilfe weg und nur die 20% Privat über meinen Vater liefen weiter. Ich musste mich jetzt aufgrund von ein paar Ereignissen ALG2 anmelden und die sagten mir ich solle mich bei einer GKV anmelden was ich dann auch tat.
Von denen hab ich dann eine Bescheiningung für die ARGE bekommen jedoch nun einen Ablehnung erhalten in der steht ich müsste weiter in die PKV. Daraufhin hab ich bei der ARGE angerufen die meinten ich sollte mit der GKV in Verbindung treten ob diese mich nicht doch "freiwilligen" versichern könnten bzw mit der PKV meines Vaters ob ich da versichert würde. Nun weis ich nicht genau was ich machen soll und wollte mich bevor ich da in irgendelche Gespräche gehen erst einmal selbst informieren.
Für jegwelche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 23.06.2011, 22:50

Seit 2009 bleiben privat Versicherte auch bei ALG2-Bezug in der PKV, möglich ist ein Wechsel in den halbierten Basistarif.

Ein Wechsel in die GKV ist mittels ALG2-Bezug also nicht möglich, ausser man interpretiert den Wegfall der Beihilfe als "nicht krankenversichert".

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 24.06.2011, 20:49

Nun ich denke mal, auch die 20 % private Restkostenversicherung ist und bleibt eine priv. Krankenversicherung im Sinne v on § 5 Abs. 5a SGB V. Sorry, die GKV muss Dich nicht nehmen. Du must die Restkostenversicherung (20 %) umwandeln in eine Vollkostenversicherung.

Teilweise gibt es hier bestimmte Fristen, in denen man dann ohne weitere Prüfung einfach den Vertrag von 20 auf 100 % abändert.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 20 Gäste