Selbstständig, Arbeitslos, PKV darf mich nicht nehmen

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VomLande
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Selbstständig, Arbeitslos, PKV darf mich nicht nehmen

Beitragvon VomLande » 27.06.2011, 11:09

Hallo,
das ist mein erster Beitrag in diesem Forum.

Ich hab folgendes Problem.
Ich war ein Jahr Arbeitslos, habe nebenbei aber noch ein Gewerbe laufen (ist angemeldet, dem Arbeitsamt bekannt, alles OK), in den letzten Monaten der Arbeitslosigkeit auch ganz gut verdient, so daß ich nicht den Vollen satz erhalten habe. In der Zeit war ich über das Arbeitsamt in der GKV versichert. Arbeitslos bis zum 23.03. Das Arbeitsamt hat mich zum 23.02. bei der Krankenkasse abgemeldet. Ist wohl auch OK so, da man einen Monat länger versichert ist.
Nun hab ich mich im April auf die Suche nach einer PKV gemacht, bin auch fündig geworden und habe mich dort angemeldet. (zum 01.05.) Nun sagt man mir, dass die mich nicht annehmen dürfen, da ich nicht lückenlos versichert war. Und auch keine andere Krankenkasse (bis auf meine letzte). Stimmt das so? Wo liegt darin der Sinn?
Jetzt müsste ich in die GKV eintreten und die Beiträg nachzahlen!? In der PKV hätte ich nicht nachzahlen müssen. ISt ärgerlich, da ich ganz gut verdient habe und in der GKV den höchstbeitrag zahlen müsste. (auch rückwirkend).
Wie berechnet die GKV mein Einkommen? Bekommen die jeden Monat meine BWA? Wird der Durchschnittliche Jahresverdienst genommen oder immer der Satz des aktuellen Monats?

Würde mich freuen, wenn jemand dazu etwas schreiben könnte, da ich jetzt mich schnell entscheiden müsste (allerdings hab ich ja eigentlich keine Möglichkeiten oder?????)

MFG VomLande

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 27.06.2011, 11:27

Hallo,

wie immer kommt es drauf an. Die PKV durfte Sie, mutmaßlich, annehmen. In der Zeit der Lücke, also bis 01.05.11, sind Sie pflichtig in der GKV. Höchstsatz glaub' ich eher nicht. Das passt nicht ganz zur Beschreibung Ihrer finanziellen Situation.

gruß
Philipp

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Re: Selbstständig, Arbeitslos, PKV darf mich nicht nehmen

Beitragvon DKV-Service-Center » 28.06.2011, 20:11

Hallo VomLande,

Ihre Aussage:
Nun hab ich mich im April auf die Suche nach einer PKV gemacht, bin auch fündig geworden und habe mich dort angemeldet. (zum 01.05.) Nun sagt man mir, dass die mich nicht annehmen dürfen, da ich nicht lückenlos versichert war. Und auch keine andere Krankenkasse (bis auf meine letzte). Stimmt das so? Wo liegt darin der Sinn?

stimmt so nicht ganz
erstens Im April gesucht, dann angemeldet bei einer PKV geht das net, da unterschreibt man einen Antrag. Danach erhält man den Versicherungsschein wenn Sie den haben sind Sie versichert da kann niemand Ende Juni kommen und sagen ne iss nicht.
Da wir nicht wissen wie die Antragsstellung erfolgte bezüglich der Wartezeiten oder der Frage nach der Vorversicherung kann dazu ohne Akteneinsicht niemand was sagen.

Ansonsten darf jedes andere PKV Unternehmen Sie aufnehmen unter 2 VorraussetzungenA) die Bonität und B) die Gesundheitsprüfung sind jeweils iO.


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