Nachuntersuchung bei bleibenden Schäden Zeitlimit

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Nachuntersuchung bei bleibenden Schäden Zeitlimit

Beitragvon 1125 » 28.06.2011, 02:21

Hallo,

ich hatte mir vor 2 Jahren den Arm gebrochen und habe nun Beschwerden, allerdings sollte ich vor einem Jahr zur Nachuntersuchung.

Kann ich dort immer noch hin?
Finde nichts bei Google, auch nicht auf der Seite.

Bin bei der BKK-VBU.

Vielen Danke für die Hilfe!
MfG
Chris

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.06.2011, 17:46

Hallo,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Wenn Sie Schmerzen im Arm haben gehen Sie doch einfach zum Arzt.

Grüße
CM

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.06.2011, 20:32

[quote="Cassiesmann"]Hallo,

ich verstehe Ihre Frage nicht. Wenn Sie Schmerzen im Arm haben gehen Sie doch einfach zum Arzt.

Grüße
CM[/quote]

ich glaube es geht möglicherweise um Fristversäumnisse entweder für ne Unfall oder BU- Versicherung. ansonsten schließe ich mich an, versteh die Frage auch nicht :-)
Gruß

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Beitragvon 1125 » 29.06.2011, 01:00

Hey,

ja tut mir leid, ich meinte die Unfall-Versicherung!

Zahlt die denn ggf. für bleibende Schäden?

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Beitragvon Vergil09owl » 29.06.2011, 07:27

Gegenfrage warum sollte hier denn die BG zahlen, welche bG mus zahlen, wer hat festgestellt das es sich um einen BG Fall handelt?

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 29.06.2011, 08:12

Hallo,

das hängt von den Tarifbedingungen der Unfallversicherung ab. Das kann man so pauschal nicht sagen.

Abgesehen davon ist dies hier ein Krankenversicherungsforum ;-)

Grüße
CM

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Beitragvon 1125 » 29.06.2011, 12:08

Hey,

nun gut, danke erst einmal :D
Ich google mich mit "unfallversicherung" fort!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 29.06.2011, 16:59

Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Versicherer?


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