Freiwillige GKV nach FV bei Wohnort in Spanien möglich?

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Rubina
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Freiwillige GKV nach FV bei Wohnort in Spanien möglich?

Beitragvon Rubina » 03.07.2011, 16:27

Hallo, dies ist mein 1. Beitrag und ich bin neu angemeldet.

Ich benötige Eure kompetente Hilfe bei der Beurteilung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet. Ich bin zwar selbst eine Sofa (noch), aber etwas unsicher in diesem Fall.

Ich bin künftig in der GKV versichert in der KVdR.
Mein Mann (über 55 Jahre alt) ist selbständig bis Mitte Januar 2012 und in der PKV versichert. Ab Mitte Januar 2012 hat er kein Einkommen und wird bei mir familienversichert.

Ab Mitte des Jahres 2012 möchten wir nach Spanien ziehen. Meine KVdR – Mitgliedschaft bleibt bestehen und wir erhalten den Exxx-Schein für die Anmeldung zur spanischen Krankenversicherung. Unsere Versichertenkarten aus Deutschland werden wir behalten, falls es mal Krankheitsfälle geben wird, die wir lieber in Deutschland behandeln lassen möchten.

Ab Frühjahr 2016 kann man mein Mann seine deutsche Rente erhalten.
Da diese über 365 EUR hoch sein wird, endet dann die deutsche Familienversicherung über mich.

Würden wir in Deutschland wohnen, könnte er die freiwillige Weiterversicherung in der GKV wählen (obwohl er dann über 60 Jahre alt ist). Seine Vorversicherungszeit hätte er für die freiwillige Weiterversicherung erfüllt, da er dann in den letzten 5 Jahren mehr als 2 Jahre in der GKV versichert war.

Wie sieht es aber aus, wenn wir dann in Spanien wohnen?
Kann er dann auch eigenständiges freiwilliges Mitglied der deutschen GKV werden?
Eigentlich heißt es ja: Voraussetzung für eine freiwillige Krankenversicherung in Deutschland ist grundsätzlich ein in Deutschland bestehender Wohnort.
Es heißt aber auch: Innerhalb der EU-Staaten ist der Wohnort in Deutschland jedoch dem Wohnort in einem dieser Staaten gleichgestellt.

Sehe ich das richtig, dass er auf Grund dieses letzten Satzes ein freiwilliges Mitglied der deutschen PKV werden kann?

Viele Grüsse

Rubina

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Korrektur

Beitragvon Rubina » 03.07.2011, 16:31

Ich meinte natürlich in meinem letzten Satz:

Sehe ich das richtig, dass er auf Grund dieses letzten Satzes ein freiwilliges Mitglied der deutschen GKV !!! werden kann?

Grüsse

Rubina

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Beitragvon Rossi » 03.07.2011, 17:15

Nun denn, Du solltest ggf. die DVKA kontaktieren. Dort sitzen für solche Geschichten Speziallisten.

Es gilt aber der Grundsatz, dass nur 1 Recht innerhalb der EU gilt. Was heisst das jetzt?

Okay, Du solltest dann klären, ob der Holde nicht eine Möglichkeit hat sich im spanischen System zu versichern. Vielleicht ist er dort ja sogar irgendwie pflichtversichert.

Ansonsten sehe ich derzeit keine Probleme oder Hinderungsgründe, warum eine freiw. Kv. in Deutschland mit Auslandsbetreuung in Spanien nicht gehen sollte.

Denn eins ist ja schon mal klar; Deine KVdR (Pflichtversicherung) wird durch den Aufenthalt im sonnigen Süden (Spanien) nicht beseitigt. Es gilt der Grundsatz, dass unter dem Geltungsbereich des Gesetzes nicht nur der inländische Wohnsitz (Deutschland) zählt, sondern auch ein Wohnsitz innerhalb der EU. Warum sollte dies nicht auf bei einer freiw. Kv. gelten?

Rubina
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Beitragvon Rubina » 03.07.2011, 19:18

Danke Rossi für Deine Antwort:

Du schreibst:

Denn eins ist ja schon mal klar; Deine KVdR (Pflichtversicherung) wird durch den Aufenthalt im sonnigen Süden (Spanien) nicht beseitigt. Es gilt der Grundsatz, dass unter dem Geltungsbereich des Gesetzes nicht nur der inländische Wohnsitz (Deutschland) zählt, sondern auch ein Wohnsitz innerhalb der EU. Warum sollte dies nicht auf bei einer freiw. Kv. gelten?


OK, so denke ich das auch:
MEINE KVdR bleibt immer bestehen, ob ich in Spanien oder in Deutschland wohne.
Die Familienversicherung für meinen Mann ebenfalls.

Nur, wenn er dann seine Rente ab 2016 bezieht und wir dann in Spanien leben:
Könnte dann die deutsche GKV sagen: Nein, wir gewähren diesem Neurentner keine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV, da er ja in Spanien wohnt?

Wenn es so wäre, dann müßten wir nämlich für einige Monate hier wieder nach Deutschland ziehen und wenn er dann seine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV begründet hat, dann könnten wir wieder nach Spanien zurückziehen.
So einen Umzug für nur einige kurze Monate möchten wir natürlich vermeiden.

Du meinst also auch, dass so ein kurzfristiger Umzug nach Deutschland nicht nötig ist?

Grüsse

Rubina

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Beitragvon Rossi » 03.07.2011, 19:56

Also, ich würde die DVKA kontaktieren.

Meines Erachtens müsstes dies gehen.

Es wäre ja völlig schwachsinnig, dann in 2016 ein paar Monate wieder in Deutschland den Wohnsitz zu nehmen, um eine Berechtigung zur freiw. Kv. zu haben.

Es liegt auch am spanischen System; vielleicht ist dort ja auch eine freiw. Kv. möglich.


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