Krankengeld

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kaffeetester
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Krankengeld

Beitragvon kaffeetester » 05.07.2011, 21:29

Hallo,

seit 17. September 2010 bin ich Krank geschrieben (operierter Sehnenriss
in der Schulter) und bezog ab der 7.
Woche Krankengeld. Im Juni´2011 erfuhr ich, dass der Arbeitgeber mich
am 31.12.2010 bei der Krankenkasse abgemeldet hat. Vor kurzen erhielt
ich ein Schreiben meiner Krankenkasse, mit der Mitteilung, dass mein
Krankengeld am 06.07.2011 ausläuft und ich mich beim Arbeitsamt
zwecks Arbeitsvermittlung melden sollte. Obwohl mein behandelnder Arzt
mich bis 29.07.2011 krank geschrieben hat und ich noch im Arbeitsverhältnis
stehe. Die Krankenkasse behauptet mein Chef hätte mir gekündigt,
habe aber keine schriftliche Kündigung erhalten. Durch den Medizinischen
Dienst wurde zwar festgestellt, das ich beschränkt arbeitsfähig bin, aber
in meinem Beruf als Dachdecker, momentan nicht arbeiten kann.
Nun meine Fragen:
- Warum endet der Krankengeldbezug am 06.07.2011, obwohl er längstens bis 18.03.2012 besteht?
-Nach mehreren Rücksprachen mit der Krankenkasse wird mir jedes mal
gesagt, mein Chef hätte mich bei der Krankenkasse abgemeldet und ich
wäre somit auch gekündigt, ist das richtig, oder stehe ich immer noch im Arbeitsverhältnis ?
Langsam bin ich am verzweifeln und wäre für Eure Antworten sehr dankbar.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.07.2011, 21:48

Jenes scheint wohl eine neue Masche der Kassen zu sein.

Ein Arbeitsverhältnis endet nur durch eine schriftliche Kündigung. Hast Du so ein Schreiben? Nein! Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Dir diese Kündigung zugegangen ist.

Auch wenn Du gekündigt worden bist, beurteilt sich die Arbeitsunfähigkeit nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Die Kasse versucht hier einfach das Krankengeld zu sparen um Dich zu nötigen ALG I zu beantragen.

Ansonsten gucke mal hier:



http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-vf19.html

Dort ist Machts Sinn sehr aktiv. Er hat so eine ähnliche Situation erlebt und wehrt sich dagegen. Wenn ich mich nicht irre, sogar erfolgreich.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 05.07.2011, 22:28

Rossi hat geschrieben:Jenes scheint wohl eine neue Masche der Kassen zu sein.

Ein Arbeitsverhältnis endet nur durch eine schriftliche Kündigung. Hast Du so ein Schreiben? Nein! Der Arbeitgeber muss beweisen, dass Dir diese Kündigung zugegangen ist.

Auch wenn Du gekündigt worden bist, beurteilt sich die Arbeitsunfähigkeit nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.

Die Kasse versucht hier einfach das Krankengeld zu sparen um Dich zu nötigen ALG I zu beantragen.

Ansonsten gucke mal hier:



http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-vf19.html

Dort ist Machts Sinn sehr aktiv. Er hat so eine ähnliche Situation erlebt und wehrt sich dagegen. Wenn ich mich nicht irre, sogar erfolgreich.


Hallo Rossi,
tut er nicht, also wehren tut er sich schon, nur er ist nicht erfolgreich, sonst hätte er keine Petition deswegen oder als Folge davon eingereicht.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.07.2011, 22:49

Nun denn Günter,

es ist natürlich immer nur eine Sichtweise.


Dass die Kassen nicht sofort im Rahmen eines Widerspruches den Schwanz einziehen, dürfte Dir auch als Kassenmitarbeiter bekannt sein.

Die Kassen sagen nämlich immer, wir haben ein BSG und verstecken sich dahinter.

Ich muss ehrlich eingestehen, die Beiträge von Machts Sinn sind sehr fundiert und aus meiner Ansicht mehr als berechtigt. In vielen Dinge hat er einfach nur Recht und konnte dies fundamentiert begründen.

Ich habe mich bislang im Rahmen meiner Seminartätigkeiten noch nicht alllzu viel mit dem Krankengeld beschäftigt. Aber ich bin mir sicher; ein Duo-Gespann (Machts Sinn /Rossi) wäre nicht schlecht.

Aber dann kommt ja wieder die Kassen, die sich hinters BSG verstecken und die Betroffenen einfach am langen Arm hängen lassen. Vor Gericht und auf hoher See weiß man nie wohin die Reise geht.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 06.07.2011, 06:05

Hallo Rossi,
das klingt ein bischen so, als wuerdest du
die Sozialgerichtsbarkeit bis hin zum
BSG als alleiniges Hilfsmittel der
Kassen sehen, hinter dem diese
sich verstecken. ?
Gruss
Guenter

Rossi
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Beitragvon Rossi » 06.07.2011, 08:48

Na ja Günter, was glaubst Du wohl wie oft ich genau diese Auskunft von den Kassen bekomme?

Ich wende SG und LSG-Entscheidungen in den Ring; was sagt die Kasse, nein wir haben doch ein BSG!

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Beitragvon kaffeetester » 06.07.2011, 10:18

hallo,
danke für eure schnellen antworten.
ich habe heute nochmal mit meiner krankenkasse gesprochen und man sagte mir, daß ich ausgesteuert bin.
beim arbeitsamt soll ich mich jetzt arbeissuchend melden.
es gab aber bisher keine schriftliche kündigung meines arbeitgebers.
wie soll es jetzt weiter gehen ?

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Beitragvon Czauderna » 06.07.2011, 18:48

kaffeetester hat geschrieben:hallo,
danke für eure schnellen antworten.
ich habe heute nochmal mit meiner krankenkasse gesprochen und man sagte mir, daß ich ausgesteuert bin.
beim arbeitsamt soll ich mich jetzt arbeissuchend melden.
es gab aber bisher keine schriftliche kündigung meines arbeitgebers.
wie soll es jetzt weiter gehen ?


Hallo,
ausgesteuert heisst, dass in einem Dreijjahreszeitraum für maximal
78 Wochen Krankengeld gezahlt wurde, wobei Zeiten der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mit eingerechnet werden. Wenn du hier fragst
warum du nur bis zum Tag X. Krankengelderhalten hast und danach schreibst dass die Kasse die gesagt hat, dass du aus gesteuert wärst, dann solltest du dir das Schreiben der Kasse in dem Sie dir das Ende der Krankengeldzahlung mitgeteilt hat, nochmals genauer durchlesen - da müsste das nämlich erklärt bzw. erläutert worden sein, die Sache mit dem Leistungsende (Aussteuerung).
Was die Abmeldung des Arbeitgebers betrifft, so kann der dich nicht abmelden, sondern er hätte eine "Unterbrechungsmeldung" abgeben müssen - auch da nochmals nachfragen, ob das vielleicht der Fall war.
Gruss
Czauderna

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Beitragvon Czauderna » 06.07.2011, 18:55

Rossi hat geschrieben:Na ja Günter, was glaubst Du wohl wie oft ich genau diese Auskunft von den Kassen bekomme?

Ich wende SG und LSG-Entscheidungen in den Ring; was sagt die Kasse, nein wir haben doch ein BSG!


Hallo,
nun, wenn du natürlich glaubst, dass für Krankenkassen ausschließlich bei
SG. oder LSG-Entscheidungen Ende der Fahnenstange sein muss und der Weg zum BSG nur dem Versicherten zusteht, dann kann ich dir folgen.

Aber wenn durch ein LSG. eine Revision zulässig ist, dann gehört nach meinem Rechtsempfinden es selbstverständlich auch zum Recht einer Behörde den Weg zum BSG. zu beschreiten.

Wären die von dir in den Ring geworfenen Urteile nicht revisionsfähig gewesen, dann wäre auch die Kasse nicht zum BSG. gegangen.


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