Familienversichung und Selbständigkeit

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Kalimero
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Familienversichung und Selbständigkeit

Beitragvon Kalimero » 07.07.2011, 20:58

Hallo :wink:

Ich mache gerade meinen Schulabschluss per Fernlehrgang nach. Das Finanzgerichts Schleswig-Holstein (3 K 254/06) hat das als berufliche Ausbildung anerkannt, daher bekomme ich Kindergeld und kann familienversichert sein.

Ich habe keinen Hauptberufe sondern konzentriere mich voll und ganz auf den Schulabschluss, arbeite nur ein wenig nebenher, und das selbständig.
Ich weiß, dass ich daraus 365 im Monat verdienen darf, wie das genau gehandhabt wird, weiß ich aber nicht und hoffe, dass ihr mir da helfen könnt.

Die Rede ist von einem "regelmäßigem Einkommen". In zig Foren habe ich gelesen, dass man auch maximal 2 Monate im Jahr über 365 Euro liegen darf. Leider konnte mir niemand sagen, in welchem Gesetz das schwarz auf weiß steht :cry: Muss es doch aber irgendwo.. :?:
Muss ich mich nun monatlich strikt an diese 365 Euro halten oder dürfen es auch mal 370 sein?
Außerdem heißt es, das von 1/12 des Jahreseinkommens ausgegangen wird. Heißt das, dass ich jeden Monat 400 verdienen darf, wenn ich 2 Monate 0.00 Euro habe - im Schnitt sind es dann unter 365, aber regelmäßig sind es mehr.. :/

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.07.2011, 21:09

Hallo
hier etwas zur "Regelmässigkeit" -
" Unschädlich ist es, wenn die genannten Grenzen in höchstens zwei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten werden. "
d.h. - Januar und Februar je 400,00 € geht okay, ab März bei weiterhin 400,00 € wäre Ende der Fahi - wenn nicht sogar ab Januar rückwirkend.
Gruss
Czauderna

Kalimero
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Beitragvon Kalimero » 07.07.2011, 21:12

Danke schonmal :)
Woher stammt das Zitat?
Ich hätte gerne etwas offizielles in der Hand, hab schon so viel über Probleme mit der Versicherung in dem Punkt gelesen.. :/

Edit: Habe in einem anderen Faden das hier gefunden:
http://www.vdek.com/versicherte/familie ... kommen.pdf

Auf Seite 16 steht es. Aber ich bin bei einer anderen Versicherung :?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 07.07.2011, 21:33

Hallo,
da steht es erklärend , genau auf Seite 16 -

"Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der maßgebenden Gesamteinkommensgrenze
führt nicht zum Ausschluss der Familienversicherung. Als gelegentlich
ist dabei - in analoger Anwendung der für das Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze im
Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung entwickelten Regelung - ein Zeitraum bis
zu zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres anzusehen"

Gruss
Czauderna


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