Hallo, ich hab mal eine Frage an Euch.
Zu mir:
Alter: jünger als 53 Jahre
selbständig, geschäftführender Gesellschafter,
Versicherungsstatus: Versicherungsfrei, keine Rentenversicherungspflicht
KK: Private KK seit 2000
Verdienst: Im Jahr 2002 über der damaligen Entgeltgrenze verdient.
,derzeitiges Gehalt unterhalb geltender Entgeltgrenzen
Nun werde ich frühestens 2012 in einen sozialversicherungspflichtigen Job wechseln.
Gehalt: wahrscheinlich zwischen 42000 - 53000,- eur.
_________________________________________________
Seit 2011 hat sich ja wieder einiges bei den Richtlinien verändert.
Nun verdiene ich ja nicht einfach nur evt. über der JAG, sondern komme aus dem versicherungsbefreiten Status wieder in den sozialversicherungspflichtigen Status.
Wie gestaltet sich dann genau dieser Jobwechsel hinsichtlich der Wahlmöglichkeit und Einstufung in der Krankenkasse ?
Gilt für mich dann die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die Normale ?
Was ist denn, wenn ich unterhalb der für mich geltenden JAG verdienen werde ?
Könnt Ihr mir weiterhelfen.
Gr Frank
Jobwechsel: Welchen Versich. status hab ich ab dann ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
es gilt die normale JAEG von derzeit 4125 mtl bzw. 49500
wird diese nicht überschritten, dann besteht Vers.Pflicht
auch in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine gesetzliche KK, wenn Vers.Pflicht in KV/PV besteht, kann frei gewählt werden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn einer womöglichen Vers.Pflicht.
wird diese nicht überschritten, dann besteht Vers.Pflicht
auch in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine gesetzliche KK, wenn Vers.Pflicht in KV/PV besteht, kann frei gewählt werden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn einer womöglichen Vers.Pflicht.
Hallo,
ich habe mal eine gesetzl. KK angerufen.
Bevor die die vermeintlich kompetenten Mitarbeiter gefunden hatten....
dann aber:
Laut deren Aussage gilt für mich die besondere JAEG von 3712,- monatl..
Da ich 2002 schon Privat Krankenversichert war und über der damaligen JAEG verdient hab würde für mich die besondere abgesengte JAEG gelten.
Insoweit gibt es eine Diskrepanz mit deiner Aussage "heinrich".
Unterhalb: Sozialversicherungspflicht, in eine gesetzl. KK wechseln
Überhalb: Sozialversicherungspflicht in der RV und AV, Versicherungsfrei in der Krankenversicherung, keine Möglichkeit in die gesetzl. Versicherung zu wechseln.
Würd mich noch über Meinungen freuen. grüße Frank
ich habe mal eine gesetzl. KK angerufen.
Bevor die die vermeintlich kompetenten Mitarbeiter gefunden hatten....
dann aber:
Laut deren Aussage gilt für mich die besondere JAEG von 3712,- monatl..
Da ich 2002 schon Privat Krankenversichert war und über der damaligen JAEG verdient hab würde für mich die besondere abgesengte JAEG gelten.
Insoweit gibt es eine Diskrepanz mit deiner Aussage "heinrich".
Unterhalb: Sozialversicherungspflicht, in eine gesetzl. KK wechseln
Überhalb: Sozialversicherungspflicht in der RV und AV, Versicherungsfrei in der Krankenversicherung, keine Möglichkeit in die gesetzl. Versicherung zu wechseln.
Würd mich noch über Meinungen freuen. grüße Frank
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt zeitlich unbeschränkt, selbst wenn zwischenzeitlich Versicherungspflicht bestand oder der Arbeitgeber wechselt.
Voraussetzung ist aber, dass die Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer (als Selbständiger zählt nicht) überschritten wurde, am 31.12.2002 also ein Arbeitnehmerstatus vorlag, zudem die damalige Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und eine PKV bestand.
Siehe § 6(7) SGB V:
"(7) Abweichend von Absatz 6 Satz 1 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, im Jahr 2003 41 400 Euro. Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."
Voraussetzung ist aber, dass die Versicherungspflichtgrenze als Arbeitnehmer (als Selbständiger zählt nicht) überschritten wurde, am 31.12.2002 also ein Arbeitnehmerstatus vorlag, zudem die damalige Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und eine PKV bestand.
Siehe § 6(7) SGB V:
"(7) Abweichend von Absatz 6 Satz 1 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren, im Jahr 2003 41 400 Euro. Absatz 6 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend."
Dipling hat die richtige gesetzliche Grundlage genannt.
da Du am 31.12.2002 zwar privat krankenversichert warst, aber eben nicht aufgrund des Tatbestandes, dass Du damals Arbeitnehmer warst,
gilt die JAEG, die ich genannt hatte.
Du warst nicht Arbeitnehmer: die schriebst, dass Du damals als Geschäftsführer auch in der Rentenversicherung versicherungsfrei gewesen bist. Hättest Du Arbeitnehmerstatus als Geschäftsführer gehabt, dann wärest Du in Kranken- und Pflegeversicherung bei überschreiten der am 31.12.2002 gültigen JAEG zwar darin vers.frei gewesen, aber nicht in der Renten- und Arbeitlosenversicherung.
so is et und so bleibt et
da Du am 31.12.2002 zwar privat krankenversichert warst, aber eben nicht aufgrund des Tatbestandes, dass Du damals Arbeitnehmer warst,
gilt die JAEG, die ich genannt hatte.
Du warst nicht Arbeitnehmer: die schriebst, dass Du damals als Geschäftsführer auch in der Rentenversicherung versicherungsfrei gewesen bist. Hättest Du Arbeitnehmerstatus als Geschäftsführer gehabt, dann wärest Du in Kranken- und Pflegeversicherung bei überschreiten der am 31.12.2002 gültigen JAEG zwar darin vers.frei gewesen, aber nicht in der Renten- und Arbeitlosenversicherung.
so is et und so bleibt et
Danke,
leuchtet mir ein.
Aber !!
Ich war und bin Status Arbeitnehmer, in meiner GmbH als Geschäftsführer eingestellt.
"....am 31.12.2002 also ein Arbeitnehmerstatus vorlag, zudem die damalige Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und eine PKV bestand."
trifft auf mich zu !!
ich werde die AOK aber nochmals mit diesem Sachverhalt konfrontieren.
mal sehen was die dann sagen.
leuchtet mir ein.
Aber !!
Ich war und bin Status Arbeitnehmer, in meiner GmbH als Geschäftsführer eingestellt.
"....am 31.12.2002 also ein Arbeitnehmerstatus vorlag, zudem die damalige Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und eine PKV bestand."
trifft auf mich zu !!
ich werde die AOK aber nochmals mit diesem Sachverhalt konfrontieren.
mal sehen was die dann sagen.
Sozialversicherungsrechtlich lag kein Arbeitnehmerstatus, sondern trotz Arbeitsvertrag Selbständigkeit vor. Und das ist entscheidend.
Siehe z.B. hier:
http://www.iyotta.de/index.php/gmbh/ges ... ehrer.html
Siehe z.B. hier:
http://www.iyotta.de/index.php/gmbh/ges ... ehrer.html
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