Hi Leute,
habe zur Zeit etwas Theater mit der DAK und hoffe ihr könnt mir da mal helfen.
Es geht um folgendes ich bin gelernter Brauer habe aber eine neue Ausbildung begonnen diese zum 12.8 (selber!) gekündigt und besuche nun ab 12.9 die Meisterschule für Brauer.
Ich habe der DAK mitgeteilt das ich vom 12.8 - bis 12.9 in keinem Beschäftigungsverhältnis bin und auch KEINERLEI Einkommen habe.
Die Dame an der Hotline meinte in dieser Zeit bin ich Nachversichert und es kommen keine Kosten auf mich zu, ab dem 12.9 bin ich dann mit dem Studentenbeitrag versichert (bin 25, also keine Familienversicherung).
So nun bekam ich heute eine Beitragsberechnung:
Hier steht vom 13.8-1.9 soll ich 97 € zahlen, ab dem 1.9 dann 153,64
So nun muss ich also doch diesen Monat bezahlen und der Studententarif ist das definitiv auch nicht.
Bevor ich jetzt am Montag bei der DAK aufkreuze wollte ich mal wissen, habe ich trotz selber gekündigter Ausbildung Recht auf die Nachversicherung von einem Monat? Dann wären die 97 € ja definitiv nicht gerechtfertigt.
Ich bin echt langsam sauer auf diesen Haufen, hab alles ausgefüllt und trotzdem checken sie es nicht das ich die Meisterschule besuche.
Primär gehts mir jetzt aber um die Nachversicherung.
Vielen Dank im voraus
Nachversicherungspflicht
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Nachversicherungspflicht
In Flames hat geschrieben:Hi Leute,
habe zur Zeit etwas Theater mit der DAK und hoffe ihr könnt mir da mal helfen.
Es geht um folgendes ich bin gelernter Brauer habe aber eine neue Ausbildung begonnen diese zum 12.8 (selber!) gekündigt und besuche nun ab 12.9 die Meisterschule für Brauer.
Ich habe der DAK mitgeteilt das ich vom 12.8 - bis 12.9 in keinem Beschäftigungsverhältnis bin und auch KEINERLEI Einkommen habe.
Die Dame an der Hotline meinte in dieser Zeit bin ich Nachversichert und es kommen keine Kosten auf mich zu, ab dem 12.9 bin ich dann mit dem Studentenbeitrag versichert (bin 25, also keine Familienversicherung).
So nun bekam ich heute eine Beitragsberechnung:
Hier steht vom 13.8-1.9 soll ich 97 € zahlen, ab dem 1.9 dann 153,64
So nun muss ich also doch diesen Monat bezahlen und der Studententarif ist das definitiv auch nicht.
Bevor ich jetzt am Montag bei der DAK aufkreuze wollte ich mal wissen, habe ich trotz selber gekündigter Ausbildung Recht auf die Nachversicherung von einem Monat? Dann wären die 97 € ja definitiv nicht gerechtfertigt.
Ich bin echt langsam sauer auf diesen Haufen, hab alles ausgefüllt und trotzdem checken sie es nicht das ich die Meisterschule besuche.
Primär gehts mir jetzt aber um die Nachversicherung.
Vielen Dank im voraus
Hallo, hier meldet sich jemand, der bei diesem "Haufen" wie du so schön schreibst seit mehr als 43 Jahren arbeitet.
Ich denke, der Fehler liegt bei deinem Fall darin, dass es sich bei der Meisterschule nicht um ein Studium an einer staatlich anerkannten
Fachhoch- oder Hochschule handelt. Von daher kommt die studentische Pflichtversicherung nicht zum Zuge. Ergo musst du dich freiwillig krankenversichern und dies eben ab dem Folgetag nach Ende deiner Ausbildung. Der nachgehende Leistungsanspruch per Gesetz kommt
für dich nicht in Frage weil es sich eben bei der Meisterschule nicht um
eine Pflichtversicherung handelt.
Fazit - die tel. Auskunft war sicher so nicht korrekt, der Sachverhalt, sprich die Einstufung ist dann aber wieder richtig - meines Wissens nach jedenfalls.
Gruss
Czauderna
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
@ Czauderna,
das sollte natürlich in keiner Weiße ein persönlicher Angriff gewesen sein, ich bin nur in letzter Zeit etwas angenervt, allein schon das ich drei!! Wochen auf meine Bestätigung fürs BAFÖG Amt warten musste.
Ich verstehe die Sache mit der Nachversicherung nicht, ich war ja über meine Ausbildung Pflichtversichert, warum habe ich nun keinen Anspruch auf Nachversicherung? Die besteht doch auch wenn man Arbeitslos wird, solange bis das Arbeitsamt übernimmt?
Wie gesagt von 3 Personen am Telefon wurde mir das auch so erklärt mit der vier wöchigen Nachversicherungen, am Montag gehe ich eh persönlich dort vorbei, ist einfacher aber da will ich natürlich Sicherheit haben bevor ich mich da "aufrege"
@ Vergil09owl
Nicht verheiratet, 25
@ ratte1
Da habe ich mich falsch ausgedrückt es ist nicht die Pflichtversicherung als Student aber mir wurde mitgeteilt, das ich diesen Beitrag zu zahlen habe...genannt wurden mir 85,90 € inkl. (unverschämtem) Zusatzbeitrag....in dem Bescheid den ich heute bekam ist die Rede von 153,64....ich vermute mal hier ist was schief gelaufen?
Dabei hab ich alles so ausgefüllt.
Ok Fehler können passieren, muss nur auf der sicheren Seite sein zwecks der Nachversicherungspflicht
das sollte natürlich in keiner Weiße ein persönlicher Angriff gewesen sein, ich bin nur in letzter Zeit etwas angenervt, allein schon das ich drei!! Wochen auf meine Bestätigung fürs BAFÖG Amt warten musste.
Ich verstehe die Sache mit der Nachversicherung nicht, ich war ja über meine Ausbildung Pflichtversichert, warum habe ich nun keinen Anspruch auf Nachversicherung? Die besteht doch auch wenn man Arbeitslos wird, solange bis das Arbeitsamt übernimmt?
Wie gesagt von 3 Personen am Telefon wurde mir das auch so erklärt mit der vier wöchigen Nachversicherungen, am Montag gehe ich eh persönlich dort vorbei, ist einfacher aber da will ich natürlich Sicherheit haben bevor ich mich da "aufrege"
@ Vergil09owl
Nicht verheiratet, 25
@ ratte1
Da habe ich mich falsch ausgedrückt es ist nicht die Pflichtversicherung als Student aber mir wurde mitgeteilt, das ich diesen Beitrag zu zahlen habe...genannt wurden mir 85,90 € inkl. (unverschämtem) Zusatzbeitrag....in dem Bescheid den ich heute bekam ist die Rede von 153,64....ich vermute mal hier ist was schief gelaufen?
Dabei hab ich alles so ausgefüllt.
Ok Fehler können passieren, muss nur auf der sicheren Seite sein zwecks der Nachversicherungspflicht
es handelt sich eindeutig um eine freiwillige Versicherung und diese MUSS sich nachtlos, also ab 13.08. anschließen und an diesem Tag auch mit Beitragszahlung beginnen.
Der "nachgehende"Leistungsanspruch zieht nur, wenn z.B. zwischen zwei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; hier aber jedenfalls nicht.
Der "nachgehende"Leistungsanspruch zieht nur, wenn z.B. zwischen zwei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen; hier aber jedenfalls nicht.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Ist jetzt eine schulisch Ausbildung, da du aber das 25 Lebensjahr vollendet hast kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht, ausser du hast Wehr oder Zivildienst geleistet. Leider geht das mit der Familienver sicherugnauch nicht mehr da du zu dem Zeitpunkt djure Arbeitslos warst, da endet die Familienversicherung mitvollendung des 23 Lebenjahres.
Ansonsten kann ich mich hier nur den vorrednern anschließen.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank
Ansonsten kann ich mich hier nur den vorrednern anschließen.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... t=#hlt_ank
Das heißt den einen Monat mit 153,64 zu zahlen komm ich nicht drum rum?
Ab Beginn meiner Meisterschule müsste ich dann aber den Studentensatz zahlen? Wären ja dann um die 80 € und nicht 153
Finds aber etwas unverschämt mir 153 € anzurechnen wenn ich rein garnichts verdiene in dem Monat.
Und am Telefon wird einem dann noch zig mal was von der Nachversicherung erklärt
Ab Beginn meiner Meisterschule müsste ich dann aber den Studentensatz zahlen? Wären ja dann um die 80 € und nicht 153
Finds aber etwas unverschämt mir 153 € anzurechnen wenn ich rein garnichts verdiene in dem Monat.
Und am Telefon wird einem dann noch zig mal was von der Nachversicherung erklärt
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Unverschämt, hm, vieleicht wenndu dich damal an deinen Bundestagsabgeordneten wenden würdes. Die DAK ist in dem Fall nur ausführendes Organ. Irgendwie liegt mir da was an das gewollt ist das in Deutschland keiner ohne Krankenversicherungsschutz ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html. die Ausgestalltung mag ungerecht erscheinen,das gebe ich zu.
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... /index.htm
Gruß
jochen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html. die Ausgestalltung mag ungerecht erscheinen,das gebe ich zu.
http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... /index.htm
Gruß
jochen
Geht auch nicht gegen die DAK (zumindest zum Teil).
Aber es kann nicht angehen das mir am Telefon von drei!! verschiednen Mitarbeitern erzählt wird ich bin nachversichert und meine Kosten belaufen sich monatl. auf etwa 85 € und nun bekomme ich ne Berechnung über diesen einen Monat und ab dann über 153 €.
Dann setze ich mich auch noch hin und fülle diesen ganzen Mist aus wo ich exakt darlege das ich NICHTS verdiene und ab September die Meisterschule besuche....kann nicht so schwer sein das abzulesen und eine korrekte Berechnung abzuliefern.
Desweiteren habe ich wie gesagt zwei!! Wochen auf eine Bescheinung gewartet das ich beim Bafög Amt abgeben muss.
Zu den 8 € Zusatzbeitrag sag ich mal nichts, die Kündigung für die DAK liegt ohnehin schon auf dem Tisch...aber ich warte mal besser bis alles geklärt ist sonst sind sie ganz verwirrt.
Trotzallem verstehe ich nicht warum die Nachversicherung nicht greift...nur weil ich von einer pflichtversicherung in die freiwillige übergehe? Zahlen tu ich so oder so...ich find das allerhand.
Komm ich da irgendwie raus? Dann bin ich halt einen Monat nicht krankenversichert
Aber es kann nicht angehen das mir am Telefon von drei!! verschiednen Mitarbeitern erzählt wird ich bin nachversichert und meine Kosten belaufen sich monatl. auf etwa 85 € und nun bekomme ich ne Berechnung über diesen einen Monat und ab dann über 153 €.
Dann setze ich mich auch noch hin und fülle diesen ganzen Mist aus wo ich exakt darlege das ich NICHTS verdiene und ab September die Meisterschule besuche....kann nicht so schwer sein das abzulesen und eine korrekte Berechnung abzuliefern.
Desweiteren habe ich wie gesagt zwei!! Wochen auf eine Bescheinung gewartet das ich beim Bafög Amt abgeben muss.
Zu den 8 € Zusatzbeitrag sag ich mal nichts, die Kündigung für die DAK liegt ohnehin schon auf dem Tisch...aber ich warte mal besser bis alles geklärt ist sonst sind sie ganz verwirrt.
Trotzallem verstehe ich nicht warum die Nachversicherung nicht greift...nur weil ich von einer pflichtversicherung in die freiwillige übergehe? Zahlen tu ich so oder so...ich find das allerhand.
Komm ich da irgendwie raus? Dann bin ich halt einen Monat nicht krankenversichert
In Flames hat geschrieben:Geht auch nicht gegen die DAK (zumindest zum Teil).
Aber es kann nicht angehen das mir am Telefon von drei!! verschiednen Mitarbeitern erzählt wird ich bin nachversichert und meine Kosten belaufen sich monatl. auf etwa 85 € und nun bekomme ich ne Berechnung über diesen einen Monat und ab dann über 153 €.
Dann setze ich mich auch noch hin und fülle diesen ganzen Mist aus wo ich exakt darlege das ich NICHTS verdiene und ab September die Meisterschule besuche....kann nicht so schwer sein das abzulesen und eine korrekte Berechnung abzuliefern.
Desweiteren habe ich wie gesagt zwei!! Wochen auf eine Bescheinung gewartet das ich beim Bafög Amt abgeben muss.
Zu den 8 € Zusatzbeitrag sag ich mal nichts, die Kündigung für die DAK liegt ohnehin schon auf dem Tisch...aber ich warte mal besser bis alles geklärt ist sonst sind sie ganz verwirrt.
Trotzallem verstehe ich nicht warum die Nachversicherung nicht greift...nur weil ich von einer pflichtversicherung in die freiwillige übergehe? Zahlen tu ich so oder so...ich find das allerhand.
Komm ich da irgendwie raus? Dann bin ich halt einen Monat nicht krankenversichert
Hallo,
nein, da kommst du nicht raus - die Gründe wurden hier ausreichend erläutert, bemerkenswert ist, dass auf einmal aus einer Mitarbeiterin, die
am Telefon eine falsche Auskunft erteilt hat , plötzlich drei verschiedene
geworden sind, und das worüber du nicht sagen willst, dann doch eine Rolle spielt, weil du es eben doch erwähnst hast.
Alles Gute für dich bei deiner neuen Kasse.
Gruss
Czauderna
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