Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich meiner gesetzlichen Krankenversicherung. Ich studiere im 14.Hoschulsemester und habe heute eine Nachricht meiner Krankenkasse bekommen, dass ich nach dem 14. Fach(!)semester nicht mehr den Studententarif bekommen kann. Nun studiere ich aber nicht im 14.Fachsemester, sondern im 14. Hochschulsemester. Ich habe zu Beginn drei Semester evangelische Theologie auf Pfarramt studiert und mich dann umgeschrieben in den zweifach Bachelor ev.Theologie/Französisch. Den habe ich vor 2 Jahren abgeschlossen und dann den Master of Education Studiengang ev.Theologie/Französisch begonnen, so dass ich mich im WS 2011/12 im 4. Fachsemester im MEd befinde. Hätte nicht schon nach dem ersten Wechsel des Studiengangs eine Neuzählung einsetzen müssen? Und wie sieht es beim Wechsel vom Bachelor- zum Masterstudiengang aus? Da ich 26 bin, habe ich auch die Altersgrenze von 30 Jahren noch nicht überschritten.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich momentan etwas verunsichert bin.
Liege ich falsch oder die Kasse?
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das problem kommt mir sehr bekant vor.. ich hatte zur Kärung dieses Problems auch vier verschiedene Sachbearbeiter am Teefon, bis mir jemand bestätigen konnte, dass nur das Fachsemester zählt. Da du also im 4. FS bist hast du nichts zu befürchten.. Nach dem bacheor fängst du ja wieder im 1 FS an.. und das ist das was zählt!
bei Wechesel vom Bachelor zu Master wird beim gleichen Studiengang
ADDIERT.
Es fängt also nicht wieder bei 1 an.
Nachzulesen hier
http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf
Punkt 1.1.1.1 letzter Satz
ADDIERT.
Es fängt also nicht wieder bei 1 an.
Nachzulesen hier
http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf
Punkt 1.1.1.1 letzter Satz
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