Hallo,
ich hab mal eine unangenehme Frage.
Ich bin seit ca. 10 Jahren selbstständig und bin 34 Jahre alt.
Ich verdiene recht gut.
Mir geht es Körperlich gut, ich mach Sport, und hab eigentlich nie was ausser mal nen Schnupfen.
Jetzt zu meinem "Problem".
Seit meiner Selbsständigkeit war ich noch nie Krankenversichert.
Habe mich nie drum gekümmert, weil ich nie was hatte. Auch jetzt ist nichts.
Jedoch erzählte mir ein bekannter das seit einiger Zeit eine Versicherungspflicht besteht.
Das hab ich mal nachgegoogelt, und das ist wohl wirklich so.
Ich möchte Ärger aus dem Weg gehen und eine KV abschliessen.
Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich jetzt zu einer Gesetzlichen gehe, muss ich rückwirkend auf mein Gewinn die
Beiträge ab der Versicherungspflicht bezahlen ?
Ich würd zu einer privaten gehen, und da hab ich mich mal unabhängig schlau gemacht, die würden ein ärztlichen Check verlangen,
was kein Problem ist. Jedoch muss ich da auch rückwirkend bezahlen ?
Am Telefon wollte mir das keiner beantworten, die wollten erstmal meine Daten haben.
Schnappt die Falle da zu oder klingt das zu Paranoid ??
Danke für die Antworten und Hilfe
Heinrich.
Versicherungspflicht mal anderst.
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Hallo Heinrich
Ihre Infos sind richtig.
"""Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich jetzt zu einer Gesetzlichen gehe, muss ich rückwirkend auf mein Gewinn die
Beiträge ab der Versicherungspflicht bezahlen ? """"
GKV
Beitragspflicht ab 1.4.2007 nachzahlung ab diesem Zeitpunkt.
Da Sie als letztes Gesetzlich versichert waren und dem Gesetzlichen Lager zu zu ordnen sind hat die PKV keine Handhabe Strafzoll zu erheben.
Gruß
Ihre Infos sind richtig.
"""Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich jetzt zu einer Gesetzlichen gehe, muss ich rückwirkend auf mein Gewinn die
Beiträge ab der Versicherungspflicht bezahlen ? """"
GKV
Beitragspflicht ab 1.4.2007 nachzahlung ab diesem Zeitpunkt.
Da Sie als letztes Gesetzlich versichert waren und dem Gesetzlichen Lager zu zu ordnen sind hat die PKV keine Handhabe Strafzoll zu erheben.
Gruß
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De facto gibt es Höchstbeträge, da in der GKV nach 4 Jahren die Verjährung beginnt; d.h. mögliche Forderungen der GKV aus 2007 sind am 01.01.2012 verjährt - es sei denn, die GKV könnte Vorsatz nachweisen, was aber schwierig sein dürfte.
In der PKV ist der maximale Strafzuschlag nach 5 Jahren ohne Versicherung (beginnend ab Februar 2009) erreicht und beläuft sich auf relativ moderate 13-14 Monatsbeiträge. Dafür besteht jedoch kein rückwirkender Versicherungsschutz und wenn kein Normaltarif in Betracht kommt, bleibt nur der teure Basistarif (entspricht GKV-Höchstbeitrag).
In der PKV ist der maximale Strafzuschlag nach 5 Jahren ohne Versicherung (beginnend ab Februar 2009) erreicht und beläuft sich auf relativ moderate 13-14 Monatsbeiträge. Dafür besteht jedoch kein rückwirkender Versicherungsschutz und wenn kein Normaltarif in Betracht kommt, bleibt nur der teure Basistarif (entspricht GKV-Höchstbeitrag).
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